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Halloween: Worauf kleine Geister achten sollten

22. Oktober 2024, 17:33 Uhr
Nächste Woche ziehen Kinder wieder von Tür zu Tür. Bild: Patrick Pleul (dpa-Zentralbild/Patrick Pleul)

VÖCKLABRUCK. Tipps der Vöcklabrucker Bezirkspolizei für Eltern und Kinder.

Nächste Woche wird Halloween gefeiert. Kinder werden von Tür zu Tür ziehen, um Süßes zu erbetteln oder Saures anzudrohen. Das Bezirkspolizeikommando Vöcklabruck erinnert Kinder und ihre Eltern schon jetzt an die Spielregeln, „damit die Nacht für sie lustig bleibt“, wie Kurt Mayrhofer, Leiter des Einsatzreferats, es formuliert. Bei Streichen der Kinder und Jugendlichen dürfe niemand gefährdet oder verletzt werden. Sachen dürfen weder zerstört noch unbrauchbar gemacht werden.

Weil Halloween-Kostüme oft dunkel gehalten sind, warnt die Polizei vor gefährlichen Verkehrssituationen. „Damit es zu keinen Unfällen kommt, wäre eine Absicherung durch Begleitpersonen mit Taschenlampen bei Kindern eine Möglichkeit“, sagt Mayrhofer. „Jugendliche und Erwachsene können sich ja selbstständig mit Taschenlampen ausrüsten.“

Jugendliche erinnert die Bezirkspolizei an die gesetzlichen Bestimmungen, was den Konsum von Alkohol und Tabak betrifft. Alkohol darf zwar schon ab 16 Jahren getrunken werden, allerdings darf es sich dabei um nichts Hochprozentiges handeln. Für Schnaps, Liköre oder Alkopops muss man mindestens 18 Jahre alt sein.

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3  Kommentare
3  Kommentare
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Melinac (3.389 Kommentare)
am 26.10.2024 10:21

Dieser Brauch gehört abgebracht, der hat bei uns nichts zu suchen!
Ältere sagen, das ist in der Nacht der toten Seelen!
Weiteres haben Kinder, 9 Jahre. ...schon selber gesehen, nichts mehr um 22h in Nacht auf den Straßen zu suchen!!🙉

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wuserl82 (289 Kommentare)
am 22.10.2024 17:51

Wieso ist da ein i in Halloween? Die Rechtschreibung verliert auch bei der OON massiv an Stellenwert, gemessen an den vielen Rechtschreibfehlern in letzter Zeit.

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Melinac (3.389 Kommentare)
am 26.10.2024 10:15

Wer ohne Rechtschreibfehler ist...werfe den ersten Stein!!

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