Gewerkschaft kritisiert Ischler Sonntagshandel
BAD ISCHL. Offene Geschäfte am 8. Dezember: Umfrage zeige, dass die Angestellten das nicht wollen
Bad Ischl erhielt im Jahr 1466 das Marktrecht und zugleich die Erlaubnis, im Rahmen des Nikolomarktes zu Mariä Empfängnis (8. Dezember) die Geschäfte offen halten zu dürfen. In der Salzkammergut-Metropole wird diese Tradition bis heute hochgehalten. Selbst dann, wenn der 8. Dezember wie heuer auf einen Sonntag fällt. Voraussetzung dafür ist allerdings eine Sondergenehmigung vonseiten der Landesregierung. Das Stellungnahmeverfahren läuft gerade.