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Feuerwehreinsätze wegen ausgerutschter Fahrzeuge

Von OÖN, 14. Jänner 2021, 00:04 Uhr
Feuerwehreinsätze wegen ausgerutschter Fahrzeuge
Aufwendige Pkw-Bergung im Gemeindegebiet von St. Wolfgang Bild: FF Bad Ischl

ST. WOLFGANG, BAD ISCHL. Verletzter in St. Wolfgang, Lkw-Malheur in Lauffen

Zu Aufräumarbeiten nach einem Verkehrsunfall im Gemeindegebiet von St. Wolfgang wurden in den gestrigen frühen Morgenstunden die Freiwillige Feuerwehr St. Wolfgang sowie unterstützend der 3. Bereitschaftszug der Hauptfeuerwache Bad Ischl alarmiert. Aus vorerst unbekannter Ursache war kurz nach sechs Uhr ein Pkw von der Fahrbahn abgekommen. Der Lenker aus dem Bezirk Braunau erlitt bei dem Unfall Verletzungen unbestimmten Grades.

"Da das Fahrzeug sehr weit von der Straße entfernt zum Stillstand gekommen war, war die Bergung mit unserem Kran nicht gerade einfach", berichtet der Ischler Einsatzleiter Hannes Stibl. "Jeder Zentimeter des befestigten Untergrundes musste ausgenutzt werden. Zuerst hoben wir das Heck in Richtung Straße, bevor das Fahrzeug schließlich geborgen werden konnte."

Noch am Vormittag mussten die Ischler Feuerwehrleute erneut ausrücken, nachdem ein Lkw-Lenker auf einem Parkstreifen an der B145 in Lauffen mit seinem Schwerfahrzeug gegen die Leitschiene gerutscht war. Da der Mann jedoch keine Schneeketten mitführte, konnte er sich selbst nicht aus seiner misslichen Lage befreien. Die Kameraden der Hauptfeuerwache Bad Ischl und der Freiwilligen Feuerwehr Lauffen sperrten für die Bergungsarbeiten die B145 und brachten mit einer Seilwinde den Lkw wieder auf Spur.

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1  Kommentar
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( Kommentare)
am 16.01.2021 10:27

Wenn nicht gesalzen und gestreut wird, sowie Schnee geräumt irgendwann mal, darf man sich über diese Unfälle nicht wundern!
Gefahren wird auch bald in der Früh, Schichtarbeiter....., und da gilt keine Sicherheit?? Ruft man bei den zuständigen Institutionen an, und meldet diese gefährlichen Situationen, bekommt man blöde Antworten, bis zu Frechheiten zu hören!!

Der Straßenerhalter ist gesetzlich verpflichtet, seinen Winterpflichten nach zu kommen, nicht nur um 5h30 sondern auch zu früher Zeit!!!! Paragraph....!! 😱 Der Bürger zahlt dafür auch seine STEUERN!!!

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