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Arbeitgeber muss Frau 17.000 Euro nachzahlen

03. August 2020, 00:04 Uhr

VÖCKLABRUCK. 30 Jahre lang war eine Büroangestellte aus dem Bezirk Vöcklabruck einer Firma treu geblieben und wurde dennoch grundlos gekündigt.

Als auch noch die Abrechnung nicht stimmte, wandte sie sich hilfesuchend an die Arbeiterkammer (AK). Die Rechtsexpertin der AK Vöcklabruck musste gleich zweimal bei der Firma intervenieren, damit die Frau zum Geld kam, das ihr zustand. Zunächst hatte die Firma die Kündigungsfrist zu kurz bemessen und dann bei der Endabrechnung die Abfertigung zulasten der Mitarbeiterin falsch berechnet.

Die Frau hatte 21 Jahre lang Vollzeit bei der Firma gearbeitet und nach einer Karenz ein paar Jahre Teilzeit. Die Abfertigung war aber nur auf Basis des letzten Teilzeitgehalts berechnet worden. Gesetzlich vorgeschrieben ist hingegen eine Berechnung auf Basis der durchschnittlichen Arbeitszeit über das gesamte Arbeitsverhältnis. Erst als die AK das von der Firma einforderte, berechnete diese die Abfertigung korrekt.

Alleine die Differenz bei der Abfertigung machte 15.653 Euro aus. Dazu kam die Nachzahlung eines Monatsgehalts von 1662 Euro aufgrund der zu kurzen Kündigungsfrist.

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1  Kommentar
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wertzu (797 Kommentare)
am 03.08.2020 08:26

Wäre ja interessant um was für eine Firma es sich handelt......

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