2,6 Promille: Alkolenkerin (32) musste nach Unfall auf A1 Führerschein abgeben
INNERSCHWAND. Gegen eine Betonwand geprallt ist eine 32-jährige Lenkerin mit ihrem Auto am Sonntagnachmittag auf der Westautobahn (A1) bei Innerschwand bei Mondsee.
Die 32-Jährige aus aus St. Georgen im Attergau war gegen 17:15 Uhr auf der A1 in Fahrtrichtung Wien unterwegs. Sie fuhr mit ihrem Wagen auf dem rechten von zwei Fahrstreifen mit einer Geschwindigkeit von etwa 100 km/h. Aus noch unbekannter Ursache kam sie plötzlich links von der Fahrbahn ab, kollidierte mit der Betonmittelwand und touchierte anschließend die Leitschiene auf der rechten Seite. Auf dem rechten Fahrstreifen kam sie mit ihrem Pkw zum Stehen. Am Fahrzeug entstand Totalschaden.
Nachkommende Lenker leisteten Erste Hilfe
Zwei nachfolgende Fahrzeuglenker kamen der leicht verletzten Frau bis zum Eintreffen der Rettung zur Hilfe. Nach der Erstversorgung durch das Rote Kreuz Mondsee und einen Notarzt wurde die Lenkerin ins Salzkammergut Klinikum Vöcklabruck gebracht.
Ein bei der 32-Jährigen durchgeführter Alkotest ergab einen Wert von 2,6 Promille. Ihr wurde der Führerschein abgenommen.
Für betrunkenes Fahren habe ich null Verständnis.
Im Falle eines Unfalls sollte es auch ohne Personenschaden eine kurze Haftstrafe geben.
Einfach um aufzuzeigen, wie gefährlich das ist.
Oft ist es nur Glück, dass kein Unbeteiligter zu Schaden kommt.
das mit der Haftstrafe ist nicht realistisch. das Gesetz bei schweren Hundeunfällen würde ich so ändern, dass die Besitzer wie bei Waffengebrauch bestraft würden, wenn was immer wieder passiert, furchtbare Unfälle mit Hunden passieren. aber das ist genauso nicht realistisch, weil für leichtsinnige Blödheit gibt es mit Hunden offenbar keine halbwegs strafenden Strafen. im Gegenteil, dürfen die dann wieder so ein Viech besitzen. allerdings dürft die Dame wenigsten langsam unterwegs gewesen sein. Man müsste in der Fahrschule auch Prüfungsfragen haben, die Betrunkenen zeigen, wie man seinen Sitz zum Schlafen umlegt und zudem darf der Zündschlüssel nicht betätigt werden.
Denn alleine das gilt dann schon für eine Strafe, auch wenn sich jemand am Zigarettenanzünder nur eine anheizt, bevor er dann eh im Auto schläft.
Weltfremd wie so viel in der Praxis, was im Gesetz steht.
Furschriften sind wichtiger als Hausverstand.
Es g d UV.
2,6 Promille und kann noch mit dem Auto fahren - das macht die sicherlich nicht zum ersten Mal! Die ist eine versierte Trinkerin.
"Aus noch unbekannter Ursache..."
2.6 Promille wären eine plausible Ursache, sollte man meinen...
Sollte es mißverstanden worden sein - der Kommentar betreffend Versichertengemeinschaft darf zahlen - betrifft den Schaden der Alkolenkerin ...
Verkehrsunfälle mit tödlichem Ausgang darf man nicht kommentieren. Das E-Autos gefährlich sind, ist nicht wegen der Brandgefahr, sondern wegen der Beschleunigung insbesondere auf nicht befestigten Straßen wie beim Unfall mit dem 18jährigen Fahrer und der 17jährigen Beifahrerin. Wollte er seiner Beifahrerin imponieren und mal Stoff gegeben? Dann bricht der Wagen aus und sollte man vielleicht nicht angegurtet sein, hat man keine Chance..... Ist meine Vermutung und ich denke dass ich dabei richtig liege ...
Schade um die beiden Youngster...
Und schon wieder darf die Versichertengemeinschaft mitzahlen bei diesem Unfall.....