Streit um Gebetsraum für Moslems zieht sich schon seit vier Jahren hin

Von Gerhard Hüttner   16.Dezember 2015

Nicht weniger als vier Verfahren laufen derzeit um die strittige Nutzung des ehemaligen Schau- und Lagerraums der Firma Wohlmuth als Gebetsraum. Das Landesverwaltungsgericht hat dem Bosnisch-Österreichischen Kulturverein jetzt in einem Punkt Recht gegeben: Ein Bescheid der Stadt wurde zurückverwiesen, es muss ein lärmtechnisches und ein medizinisches Gutachten eingeholt werden.

Gericht hebt Bescheid auf

In diesem Bescheid hatte sich die Stadt auf ein Gutachten des Bezirksbauamtes gestützt, wonach durch den Gebetsraum eine "erhebliche Belästigung der Nachbarn durch Lärm zu erwarten" sei. Das Landesverwaltungsgericht bezeichnet in seinem Spruch das Gutachten hingegen als unschlüssig und stellt fest, dass weitere Ermittlungen anzustellen seien. Die Behörde habe festzustellen, "in welcher Form und unter welchen konkreten Umständen das individuelle Gebet stattfinden soll und welche Lärmemissionen dadurch konkret entstehen könnten", heißt es im Urteil.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat am Montag, die beiden Gutachten von Sachverständigen des Landes einzuholen. "Die SP hat diese Meinung bereits in der Sitzung im Juli vertreten", fühlt sich Alois Schrattenecker (SP) jetzt in der Rechtsansicht bestätigt. Stadtrat Stefan Hindinger (Grüne) betonte, dass selbstverständlich die Gesetze einzuhalten wären. Er zitierte aber auch das Landesverwaltungsgericht, das in seinem Spruch auf das von der Verfassung als besonders geschützte Gut der Religionsfreiheit hinweist. "Wir werden zu einem konkreten Ergebnis kommen", ist Bürgermeister Herbert Brunsteiner (VP) zuversichtlich, eine Lösung zu finden. Stadtrat Günther Gschwandtner (FP) ortet ein Versäumnis beim Bosnisch-Österreichischen Kulturverein. "Wenn der Verein von Anfang an mit offenen Karten gespielt hätte, stünden wir heute nicht da", sagte er im Gemeinderat.

Der Kulturverein hat das Gebäude der ehemaligen Firma Wohlmuth gekauft, um es als Gebetsraum für bis zu 100 Personen zu nutzen. Seit vier Jahren wird darüber gestritten, ob diese Änderung der Verwendung mit bloß einer Bauanzeige möglich ist oder ob dafür eine Widmungsänderung notwendig ist.

Das Landesverwaltungsgericht hat übrigens in einem der vier Verfahren eine rechtskräftige Untersagung der Benutzung des Obergeschoßes als Gebetsraum ausgesprochen. Jetzt geht es darum, den Lager- und Verkaufsraum im Erdgeschoß als Gebetsraum zu verwenden. Für eine Gruppe von Nachbarn steht hingegen jetzt schon fest, dass ein Veranstaltungszentrum mitten im Wohngebiet unverträglich sei. Ihr Sprecher Johann Hüthmair wirft dem Verein "Ellenbogentaktik" vor.