Streit um Abschuss von Greifvögeln

Von Edmund Brandner   02.Mai 2018

Eine Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Gmunden zum Abschuss von fünf Habichten und fünf Bussarden in Laakirchen und Kirchham löst heftige Kritik bei Naturschützern aus. Sie wollen juristisch gegen die Verordnung vorgehen, die zwischen Oktober und März gültig war.

Den Antrag zur Abschussverordnung hatte ein Laakirchner Landwirt (und Jäger) gestellt, der seltene Geflügelarten züchtet und laufend Verluste durch Greifvögel erleidet. Obwohl sich der Amtstierarzt gegen die Verordnung aussprach, stimmte die Bezirksbehörde dem Antrag zu.

Die Jägerschaft war somit angehalten, zehn Greifvögel zu erlegen. Die Abschüsse waren bei der Behörde zu melden. Was aber nie geschah. Aus Sicht der Beamten gab es deshalb keine Abschüsse – was Bezirksjägermeister Johann Enichlmair bestätigt. "Wir arbeiten mit der Natur", sagt er. "Manchmal lassen sich befristete Abschussverordnungen nicht einhalten – etwa wenn die Tiere nicht dort sind, wo wir sie gerne hätten." Dabei hielte er die Verordnung in diesem Fall für gerechtfertigt.

Gab es überhaupt Abschüsse?

Ernst Sperl vom Naturschutzbund Oberösterreich glaubt jedoch zu wissen, dass es sehr wohl Abschüsse gab. Er habe aus Gesprächen in Laakirchen gehört, dass die Greifer mit Krähenfallen gefangen und getötet wurden. Und naturgemäß kritisiert er die Maßnahme. Nicht zuletzt deshalb, weil die Raubvögel für die Landwirtschaft nützlich seien. "Bussarde schlagen Mäuse, Habichte vertreiben Krähen", sagt er.

Ähnlich sieht es Aloisia Altmanninger, Laakirchner Gemeinderätin von den Grünen. Sie hält andererseits aber die Entschädigungen, die Bauern erhalten, wenn Greifvögel wirtschaftlichen Schaden anrichten, für zu gering.

Ernst Sperl jedenfalls will die Sache nicht auf sich beruhen lassen, auch wenn die Abschussverordnung inzwischen längst ausgelaufen ist. Er kündigt an, das Verwaltungsgericht einzuschalten. "Die Beamten in Gmunden haben hier nicht richtig entschieden", sagt der streitbare Naturschützer. "Sie hätten die Abschüsse gar nicht erst verordnen dürfen."