Protest, weil Parkplatz Wohnbau weichen muss

Von Gerhard Hüttner   01.Dezember 2017

1000 Unterschriften haben Anrainer und die Bürgerinitiative Zivilcourage gegen den geplanten Bau eines Wohnblocks mit zwölf Wohnungen in der Gerichtsbergstraße gesammelt. Diesem Bau müssten nämlich der Wander-Parkplatz Demmelleiten und ein Kinderspielplatz weichen.

Das 2004 m2 große Grundstück Nr. 180/3 der EZ 827 Grundbuch Wagrain ist im Besitz der Pfarre Vöcklabruck bzw. des Stiftes St. Florian und war zuletzt an die Stadt verpachtet. Verwendet wurde es als Parkplatz für die Benutzer des Naturerlebniswegs, aber auch für Patienten einer Gruppenpraxis sowie als Kinderspielplatz. Als die Pfarre für den als Bauland gewidmeten Grund eine höhere Pacht wollte, kündigte die Stadt den Vertrag. Inzwischen ist ein Bauträger dabei, über ein Superädifikat ein Baurecht für 99 Jahre zu erwerben.

Protest, weil Parkplatz Wohnbau weichen muss
Walter Gruber und Johann Hüthmair bei der Übergabe der Unterschriften

Walter Gruber und Johann Hüthmair bei der Übergabe der Unterschriften

Walter Gruber, Sprecher der Anrainer, sagt zu den OÖN: "Mir gibt die Vorgangsweise zu denken." Die Anrainer wurden hellhörig, als rund um ihre Häuser Bohrungen gemacht wurden. Wenige Tage nach einer Vorsprache im Rathaus wurden die Bäume auf dem Areal gefällt, seit Mittwoch steht eine Tafel, die auf den Baubeginn 2018 hinweist – obwohl noch gar kein Projekt eingereicht, geschweige bauverhandelt ist. "Das ist eine Trotzreaktion", ärgert sich Gruber.

"Der Grund war immer als Bauland gewidmet, da kann ich eine Verbauung nicht verhindern", stellt Bürgermeister Herbert Brunsteiner (VP) klar. Er betont, dass es für die bisherigen Benutzer des Wanderparkplatzes keine Verschlechterung geben werde: Für sie werde ein ebenso barrierefreier Ersatz auf stadteigenem Grund beim Seniorenheim geschaffen. Brunsteiner weist auf den irreführenden Text der Unterschriftenliste hin: Gefordert werde nicht, den Bau zu verhindern, sondern durch den Gestaltungsbeirat behandeln zu lassen. Der sei aber in diesem Fall gar nicht zuständig. "Ich glaube nicht, dass die Verbauung zu verhindern ist", sagt er. Er kenne zwar die Einwendungen der Nachbarn nicht, ein Verlust der Aussicht reiche aber nicht als Argument.