Leitungsgegner werfen EAG „Bestechung“ vor

30.Juli 2010

Die Energie AG verspricht Grundeigentümern entlang der Trasse, sieben Prozent der allfälligen Entschädigung in jedem Fall auszuzahlen, wenn sie den Ablösevertrag unterschreiben – unabhängig davon, ob die 110-kV-Freileitung tatsächlich verwirklicht wird. Als „unmoralisches Bestechungsgeld“ bezeichnet das die Bürgerinitiative „110-kV-ade!“. Die Energie AG habe versichert, noch keine Unterschriften zu sammeln, so lange keine behördliche Trasse feststehe, sagt Michael Praschma, der Sprecher der Initiative.

Michael Frostel, Konzernsprecher der Energie AG, weist diese Vorwürfe zurück. „Wir haben unsere Vertragsentwürfe in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer verfasst“, so Frostel. „Die von Praschma kritisierte Optionsklausel ist mit Kammervertretern der betroffenen Bauern abgestimmt und auch üblich. Das wird bei allen Projekten dieser Art so gehandhabt.“

Die Grundeigentümer würden auch in keiner Weise unter Druck gesetzt. „Wir lassen den Vertrag bei den Leuten, damit sie in Ruhe überlegen und sich beraten können“, sagt Frostel. „Die Optionsklausel gilt auch, wenn sie erst in einigen Wochen unterschreiben.“ (ebra)