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Jäger als Tierquäler: Neben Strafe droht auch Entzug der Jagdkarte

Von Von Gerhard Hüttner, 28. Jänner 2010, 00:04 Uhr
Jäger als Tierquäler: Neben Strafe droht auch Entzug der Jagdkarte
Verbotene Hundehalsbänder brachten einem Jäger ein Verfahren bei der BH ein. Bild: Weihbold

TIMELKAM. Eine Anzeige wegen Tierquälerei hat sich ein Jäger eingefangen: Er hatte seinem Jagdhund ein verbotenes Teletakhalsband angelegt, mit dem Stromstöße gesetzt werden können.

Der Jagdhund wurde im Siedlungsgebiet von Pichlwang gefunden – laut Augenzeugen mit Teletak- und Stachelhalsband, was laut Tierschutzgesetz verboten ist. „Das ist eine massive Tierquälerei“, empört sich Regina Resch, Obfrau des Tierschutzvereines. Sie hat den Hund in Verwahrung genommen und ein tierärztliches Gutachten erstellen lassen, das zu „erschreckenden“ Ergebnissen gekommen sei.

Der „amtsbekannte“ Jäger (so Resch) konnte als Besitzer ausgeforscht werden, obwohl sein Hund weder gechipt war noch eine Hundemarke trug. Die Tierschützerin hat den Fall bei der Bezirkshauptmannschaft angezeigt und empfiehlt, dem Herrl die Jagdkarte für zwei Jahre abzunehmen.

„Es tut mir vom Herzen leid, aber ich habe nicht gewusst, dass das Teletak mittlerweile verboten ist“, sagt der Jäger im OÖN-Gespräch. Er hatte seinem Deutsch-Drahthaar-Hund das Band bei der Nachsuchung eines angeschossenen Fuchses angelegt – zu dessen eigenem Schutz, damit er ihn von der B1 fernhalten könnte. Für seinen Fehler aus Unwissenheit rechnet er nur mit einer Ermahnung, eventuell mit einer Verwaltungsstrafe. Der Timelkamer Weidmann geht aber auch auf den Tierschutzverein los: „Es kann nicht sein, dass man einen Hund in Gewahrsam nimmt und den Besitzer nicht informiert.“ Sein Jagdhund sei am Ohr tätowiert und so eindeutig zuordenbar.

Landesjägermeister Sepp Brandmayr kennt den Fall nicht, bestätigt aber, dass das Teletak verboten ist. Konsequenzen gibt es für den Jäger vorerst nicht: „Wir sind keine Behörde.“ Eine Verurteilung wegen Tierquälerei könne aber den Entzug der Jagdkarte nach sich ziehen.

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1  Kommentar
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( Kommentare)
am 28.01.2010 18:12

Laßt dem Grünrock den Schein. Aber jagen (und nachher ins Wirtshaus) darf er in Hinkunft nur mit angelegten Stromstoß-Stachelhalsband. Und das wird uns NICHT "von Herzen leid tun.

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