Erben von Konsum-Mitgliedern müssen zahlen

02.Dezember 2011

Die Zahlungsaufforderung des Masseverwalters nach der Pleite der Konsumgenossenschaft Salzkammergut löst bei deren Mitgliedern heftige Proteste aus (die OÖN berichteten), doch um die Begleichung der 145 Euro werden die allermeisten nicht herumkommen.

So sieht es zumindest Georg Rathwallner, Leiter der Abteilung Konsumentenschutz bei der oö. Arbeiterkammer (AK). Die AK bietet Betroffenen unter der Telefonnummer 050 / 690 62 Beratung an, will aber keine großen Hoffnungen erwecken. „Selbst wenn die Zahlungsaufforderung an verstorbene Vorfahren adressiert ist, hat sie Gültigkeit, wenn deren Genossenschaftsanteile weitervererbt wurden“, so Rathwallner.

Die Bezirks-SP kritisiert, dass der Welser Masseverwalter „keine verträgliche Lösung zustande gebracht“ habe. Die Partei werde versuchen, für soziale Härtefälle eine finanzielle Hilfestellung zu leisten. Betroffene mögen sich an die Bezirksgeschäftsstelle in Gmunden wenden. (ebra)