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Eine 150.000 Euro teure Beschwerde

Von Gary Sperrer   27.Mai 2014

Der Fleischhauer Hermann Gruber aus Gmunden hat den gerichtlich ausgetragenen Streit, in seinem Zweitbetrieb in Attnang-Puchheim nicht nur Fleischwaren zu verkaufen, sondern auch Schlachtungen durchführen zu dürfen, verloren. Als Gegner standen ihm 19 Nachbarn, darunter Ex-Ministerin Maria Fekter, gegenüber.

Der Zwist zog sich über lange Zeit. Gruber hatte 2010 den zwei Jahre davor geschlossenen Betrieb von Josef Losbichler übernommen und wollte in nicht-industrieller Weise 30 Schweine, drei bis vier Rinder und zwei bis drei Kälber pro Woche schlachten. Dazu investierte er in Summe rund 150.000 Euro, um allen hygienischen, schalltechnischen und sonstigen Anforderungen gerecht zu werden.

Die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck genehmigte den Betrieb zunächst, doch Fekter und weitere 18 Parteien, die meisten davon muslimischen Glaubens und damit dem Schweineschlachten abhold, beriefen. Der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) stellte in der Causa mit Schreiben vom 23. August 2012 fest, dass – um das Ganze auf ein einziges Wort herunterzubrechen – "Unzumutbarkeit" vorliege. Gruber wiederum legte gegen den UVS-Spruch Beschwerde ein, vor wenigen Tagen fällte der Verwaltungsgerichtshof als zuständige Höchstinstanz seinen letztendlich gültigen Beschluss, in dem er die Beschwerde ablehnte.

Er hätte sich an alle strengen Richtlinien gehalten, sogar darüber hinaus, sagt Gruber gegenüber den Salzkammergut-Nachrichten. Die Entscheidung sei niederschmetternd, zumal er als kleiner, regionaler Unternehmer ohnedies nur in eingeschränktem Rahmen geschlachtet hätte. Der ebenfalls aus Gmunden stammende Advokat Michael Schneditz-Bolfras, Vertreter der Gegenseite, weist darauf hin, dass der einstige Schlachtbetrieb fünf Jahre lang eingestellt gewesen, die Genehmigung daher verfallen sei.

Eine weitere Berufung nach dem Urteilsspruch ist nicht zulässig.

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