Die "Lesewelt Pinsdorf" setzt sich gegen das Finanzamt gerichtlich zur Wehr

Von Edmund Brandner   28.November 2018

Vor fünf Jahren entstand der Verein Lesewelt Pinsdorf aus einer Kooperation zwischen der örtlichen Volksschule und der Behinderteneinrichtung Lebenswelt Pinsdorf. Der Verein brachte Kindern die Gehörlosensprache bei, um die Kommunikation im Ort zu fördern. Zugleich verführt er durch diverse Initiativen die Kinder zum Lesen. Der Verein und seine ehrenamtlichen Mitarbeiter erhielten für ihr Engagement mehrere Sozialpreise.

"Bärendienst für Ehrenamt"

Die Beamten des Finanzamts Gmunden-Vöcklabruck halten die Lesewelt Pinsdorf trotzdem für keine "gemeinnützige" Einrichtung. Erlöse, die der Verein durch Spenden und Kursgebühren machte, wurden deshalb im Nachhinein mit 380 Euro Körperschaftssteuer pro Jahr belegt. Macht in Summe 1900 Euro, die dem Verein in seiner Arbeit jetzt fehlen würden.

Doch Obmann Peter Kaiser wehrt sich und schaltete mit Hilfe eines Steuerberaters das Bundesfinanzgericht ein. Der Ausgang des Verfahrens ist noch offen. Für Kaiser ist die Forderung der Finanzbehörde "schlichtweg paradox". Das Finanzamt erweise dem Ehrenamt einen Bärendienst.

Die Leiterin des Finanzamts Gmunden-Vöcklabruck war gestern in Wien und für eine telefonische Anfrage der OÖN nicht erreichbar.

Stattdessen wird der Steuerstreit zu einem Politikum. Die oberösterreichischen NEOS nehmen den Fall zum Anlass, die österreichische Finanz heftig zu kritisieren. "Während bei parteinahen Vereinen und Firmen beharrlich weggeschaut wird, geht das Finanzamt gegen einen preisgekrönten Kinder-Leseverein mit voller Härte vor", sagt NEOS-Regionalkoordinator Martin Leibetseder. "Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen." Organisationen wie das WIFI lasse man dagegen unbehelligt.