Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Beschwerden über kaputtgefahrene Wanderroute

Von Gary Sperrer, 28. Februar 2014, 00:04 Uhr
Beschwerden über kaputtgefahrene Wanderroute: "Rücksichtslose Biker"
Mountainbiken ist ein toller, aber nicht überall erlaubter Sport. Bild: wil

SCHÖRFLING. Der Höhenweg auf den Schörflinger Häfelberg verkam zu einer illegalen Radfahrer-Strecke.

In unserer Redaktion häufen sich telefonische und per E-Mail versendete Beschwerden über die Zerstörung eines bei Wanderern und Fußgängern vorbehaltenen Weges auf den Häfelberg bei Schörfling am Attersee durch Mountainbiker.

Die Radler dürften dort eigentlich gar nicht fahren. Wir berichteten über die Problematik zuletzt vor fast zwei Jahren. Seither hat sich einiges geändert, allerdings nicht zum Guten, wie unter anderem eine Leserin beklagt.

Die Frau möchte anonym bleiben: "Ich weiß, dass ich von der Mountainbiker-Lobby angegriffen würde und habe mir schon wilde Beschimpfungen anhören müssen, weil ich es gewagt habe, Radfahrer zu fragen, ob sie denn die Verbotsschilder nicht gesehen hätten." Deren stehen am Häfelberg etliche, sodass es eigentlich keine Ausrede für die Biker geben dürfte, meint die Frau. "Manche haben Verständnis und reagieren vernünftig, wenn man sie auf das Fahrverbot aufmerksam macht und darauf, dass sie den Weg immer tiefer machen und dadurch auf Jahre hinaus zerstören. Andere aber sind rücksichtslos, vulgär und aggressiv."

Kritik auch vom Bürgermeister

"Einige pfeifen sich überhaupt nichts, das ist ja das Traurige." Mit diesen Worten kommentiert Schörflings Bürgermeister Gerhard Gründl (SP) das Verhalten der betreffenden Radfahrer. "Die meisten halten sich eh an die Regeln, das ist wie überall." Aber er habe sich selbst ein Bild von der Lage gemacht, so Gründl: "Als ich da zuletzt gegangen bin, habe ich gesehen, dass es zum Teil wahnsinnig ausschaut." Und das auch neben dem Weg, da Serpentinen nicht ausgefahren, sondern Abkürzungen genommen würden.

"Bei denjenigen, die da mit dem Mountainbike hineinfahren, frage ich mich schon. Es sind immerhin fünf oder sechs Verbotsschilder dort." Wenn er dort spazieren gehe und es käme ein Radfahrer daher, würde er den Betreffenden sehr wohl zur Rede stellen. Gründl: "Es ist ja nicht so, dass man nirgendwo fahren dürfte. Wir – also der damalige Auracher Bürgermeister Franz Fellinger und ich – haben extra für die Biker die Mountainbike-Strecke Hongar–Gahberg geschaffen. Wir müssen die Waldbesitzer, darunter Stift Schlägl und die Bundesforste, auch dafür bezahlen."

"Bitte an die Regeln halten"

Mountainbiken sei ein super Sport, sagt Gründl. "Ich appelliere aber an alle, die ihn betreiben: Wir haben in der Region gemeinsam durchgehend befahrbare und beschilderte Mountainbike-Strecken installiert. Die Radfahrer sollen sich bitte an die Regeln halten und beachten, wo man fahren darf und wo nicht. Es gibt Wanderwege – und es gibt freigegebene Mountainbike-Strecken, die soll man als Radfahrer nutzen und nicht die für Wanderer angelegten Wege. Das ist meine Botschaft."

mehr aus Salzkammergut

Als "die ärzte"- Schlagzeuger Bela B im Toten Gebirge in Not geriet

Horeth entspannt am liebsten am Mondsee

Rauchschwaden in Ebensee: Asche entzündete Reifenstapel

Vorchdorf bewirbt sich als Standort für die "Gartenzeit 2027"

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

126  Kommentare
126  Kommentare
Die Kommentarfunktion steht von 22 bis 6 Uhr nicht zur Verfügung.
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
( Kommentare)
am 05.03.2014 16:19

"Die Ausübung von Sport ist ein Menschenrecht. Im Sinne des olympischen Gedankens muss jeder Mensch die Möglichkeit zur Ausübung von Sport ohne Diskriminierung jeglicher Art haben. Dies erfordert gegenseitiges Verstehen im Geist von Freundschaft, Solidarität und Fairplay." –Olympische Charta, übersetzt von Google 7.2.2014...

Ein kleiner Denkanstoß für alle griesgrämigen Personen, welche Radfahrer nicht leiden können.

lädt ...
melden
( Kommentare)
am 02.03.2014 10:19

Für mich ist absolut nachvollziehbar, warum es um den Tourismus um
den Attersee so schlecht gestellt ist. In anderen großen Destionationen wie das Ötztal, Ischgl, Kitzbühl, Serfaus, Zugspitze, Salzburger Land usw. werden die Mountainbiker forciert und Wege gemeinsam mit Wanderen OHNE Probleme zur Befahrung freigegeben. Dies wird am Attersee nie passieren, da es Leute wie
Hrn. Sperrer gibt. "Normale" Mountainbiker (es gibt sicher Ausnahmen ruinieren Wanderwege nicht mehr als Wanderer). Hier zählt für mich eine Aussage aus der Tourismusbranche um den See:
Wir wollen keine Radfahrer - die haben ja kein Geld und lassen kein Geld in der Region. Mittlerweise kosten vernüftige Mountainbikes ab Euro 2.000,-- aufwärts - daher bin ich überzeugt, dass Familien/Paare/Singles viel mehr Geld als die
Pensionisten (z.B. an den Klimttagen)in der Atterseeregion lassen würden.
Also Hr. Sperrer - recherieren Sie mal in großen Winter- und
Sommerregionen was alles möglich wäre !!!

lädt ...
melden
sol3 (13.727 Kommentare)
am 02.03.2014 09:37

helfen.

lädt ...
melden
hepusepp (6.259 Kommentare)
am 02.03.2014 08:09

strafen nicht unter hundert euro verhängen und es ist sehr schnell aus-geradelt.

lädt ...
melden
kuhhirt (5.897 Kommentare)
am 02.03.2014 08:12

hast irgendwelche Daten außer eventuell Radlmarke und Trikotfarbe? Also setzen und nachdenken!

lädt ...
melden
( Kommentare)
am 04.03.2014 19:04

Naja diese Kommentar erklärt doch alles.
Sicher von einem der ständig mit dem Auto besoffen im Wald fährt.

lädt ...
melden
humpdy (4 Kommentare)
am 01.03.2014 13:06

Wieder eine aufgewärmte Geschichte von Sperrer.
Er will nur die "Rivalität" zwischen Wanderern und
Mountainbikern verstärken.
Ich betreibe beides.
Auch wenn es ein milder Winter war, ist es komisch so eine Geschichte im Februar zu bringen.
Wernn dem Sperrer nichts neues einfällt, soll er in Pension gehen.

lädt ...
melden
oe.tom (728 Kommentare)
am 01.03.2014 18:30

Dass dieser Artikel nur geschrieben wurde, um entweder A: Die Aufmerksamkeit von uns auf einem Nebenschauplatz zu Lenken, und/oder B: einen sonst leeren Platz zu füllen....
Dass mit diesem Artikel regelrecht Hass gegen eine bestimmte Menschengruppe geschürt werden soll (in diesem Fall die MTB'ler) liegt auf der Hand!

lädt ...
melden
( Kommentare)
am 01.03.2014 11:33

Rauchender parteiloser Mountainbiker ohne Glaubensbekenntnis, der bei der HAA für die faulen Kreditvergaben der Vergangenheit verantwortlich ist und in Begleitung seiner moslemischen Frau mit jüdischem und Sinti-Stammbaum als pragmatisierte Lehrerin in Frühpension geht, unterwegs ist.

---

Mir sind Mountainbiker immer noch lieber als fettleibige Hypochonder und schmallippige Übers-Eigene-Leben-Unzufriedene, die unser Gesundheits- und Sozialsystem plündern. Die zerstören nämlich unseren Weg in die Zukunft.

lädt ...
melden
Zaungast_17 (26.400 Kommentare)
am 01.03.2014 11:38

NUR!! genau diese zerstören unseren Weg in die Zukunft??

helau!

lädt ...
melden
( Kommentare)
am 01.03.2014 11:41

anderer sehen und mit sich selbst nicht zufrieden sind, fallen umso mehr auf.

lädt ...
melden
Zaungast_17 (26.400 Kommentare)
am 01.03.2014 11:48

ist kein Argument dafür!

An unserer Zukunft nagen doch größere Ungereimtheiten!

lädt ...
melden
dalistift02 (5.019 Kommentare)
am 01.03.2014 12:56

zerstören , den die Post die sie absondern zeugt ja gerade ,
dass sie selber einem krankhaften Generations - Konflikt haben.

Diesn sollten sie befreien und sich loslösen , damit sie diese Last ablegen können. zwinkern)

lädt ...
melden
dalistift02 (5.019 Kommentare)
am 01.03.2014 08:59

ist gut aber schöner Schmarrn.
Wenn ein Betroffener , dass heißt :

Sich durch Anpöbelei durch einen Biker in seiner Freiheit verletzt fühlt und dadurch eine Anzeige macht kann er dies nur tun , indem das Bike mit Nr.Tafel registriert ist.

Dann kommt es zu einem Strafprozess.
Dieser Radfahrer muss sich dann äußern , warum er die Verbotene Route betritt und liegt dabei schon im Nachteil.

Kann er dies nicht , so muss er den Fahrer nennen , der den Sattel benutzt hat.
Alleine die Tatsache , dass ein registrierte Nr. als Beweis Lage daliegt genügt , um solche Rowdys , die Andere Verkehrsteilnehmer in ihrer Art von Anpöbeln , Stoßen , Schreien und dergl. verletzen , damit ein verfahren eingeleitet werden kann:
die BEWEISLAST HÄNGT DANN VON DER Staatsanwaltschaft AB.
Und Fotos mit dem Handy im grünen zu schießen ist nicht verboten , wobei es auch sein kann dass da zufällig ein Biker
droben ist . So wie sie die Umstände beschreiben , darf ein
Radl Rowdy Leute verletzen . Anpöbeln usw. zwinkern

lädt ...
melden
oe.tom (728 Kommentare)
am 01.03.2014 09:38

Schön und gut, aber setzen sie sich bitte mit der Realität auseinander!
Nehmen wir mal an, ein Autofahrer gefährdet mich auf einer Radfahrerüberfahrt oder einem Schutzweg, den ich Vorschriftsgemäß benutzen will und erstatte Anzeige, was wird Passieren? Die Antwort ist ganz einfach GAR NICHTS, denn ich bin in der Beweispflicht, und da muß ich Explizit alles Nachweisen! ein Handyfoto ist schon schön und Gut, aber ist es auch scharf genug, um einen Radfahrer definitiv erkennen zu lassen (Auslösezeit, -Verzögerung bzw. Bewegungsunschärfe?) Und: warum hat die Schweiz das Tafel wieder abgeschafft?
Und wenn, dann gleiches Recht für alle! Mir z.B.: Reichts wenn irgendwelche Vollideot(-innen) von Fußgängern JEDEN TAG auf dem Weg zur Arbeit (6km davon 4 auf Radwegen) auf diesen Herumstehen, diesen in Längsrichtung begehen, oder diesen einfach ohne zu schauen betreten! Jeden Tag muß ich wegen dieser Ideoten Notbremsungen hinlegen und MICH anpöbeln lassen, auch tätliche Angriffe gab es da schon!

lädt ...
melden
dalistift02 (5.019 Kommentare)
am 01.03.2014 10:45

Ihnen....das stimmt absolut!.
Hat aber nichts mit der Beweispflicht von Rowdys , die sich auf
verbotenen Wegen befinden zu Tun.
Da stellt sich dem Richter einfach die Frage : " was macht der Biker dort " ?
Die Gesetze dürfte er nicht so ernst nehmen und somit steht er in der Pflicht.
Das ihnen Unachtsame Fußgänger oder Weg (ver)... Steher Probleme bei der fahrt bereiten sollte auch nicht sein.
Anpöbeln und beschimpfen lassen müssen sie sich nicht.
In so einem Fall legen sie sich eine Helm Kamera , die sogen.
Action Camaras zu und stellen dabei das Micro auf On.
Jetzt liegt der Betroffene Straßen Rowdy in der Last.
Genauso wie es Rowdys im Gelände gibt , sind solche Schreihälse auch auf der Strasse , und eines sollte man sich dabei merken:
" Besser Miteinander als gegeneinander ". zwinkern)

lädt ...
melden
( Kommentare)
am 01.03.2014 11:10

Ich dachte, es geht um eine Verwaltungsübertretung.

lädt ...
melden
dalistift02 (5.019 Kommentare)
am 01.03.2014 12:59

und Anzeige dessen kommt es zu einem Zivilprozess. zwinkern)

lädt ...
melden
oe.tom (728 Kommentare)
am 01.03.2014 17:22

Wenn also ein Biker daherkommt, der Pöbelt, auf verbotenen Wegen fährt, und das vieleicht sogar noch mit nicht angepasster Geschwindigkeit! dann ist dies gleich eine Körperverrletzung? Also ein sehr eindeutiges Rechtsverständnis... Versteh mich jetzt nicht Falsch, aber wenn es einen Unfall gab, der vieleicht auch Verletzte forderte, dann ist dies ein anderes Paar Schuhe, als wie wenn der Fahrer nur an einem vorbeizieht, und genau davon Rede ich!

lädt ...
melden
dalistift02 (5.019 Kommentare)
am 01.03.2014 19:12

Sie sollten einmal überlegen was sie sagen , bevor sie aus der
Post schießen.
Meine Antwort galt Verus.
Ich rede von einem Zivilprozess , der einer Anzeige vorausgeht!
In diesem Fall kam es zu einer Auseinandersetzung von Körperl. Gewalt.
Die aber auch schon gilt , wenn sich ein beteiligter in seiner Freiheit eingeschränkt fühlt , weil in der Biker oder auch umgekehrt in seinem Wege abdrängt , an stupst und so vorsätzl.
...eine Straftat begeht.
In der gesetzesgabung sollten sie nicht so erfahren sein , wie man sieht. zwinkern)

lädt ...
melden
oe.tom (728 Kommentare)
am 01.03.2014 19:41

Nehmen wir an, ich würde daher rasen und du würdest auf die Seite springen und dich dabei verletzen: Wie sieht es hier mit den Beweisen aus? Welche Spuren hast du da? Richtig: Keine und ohne diese gibt es keinen Prozess! Und selbst wenn der Fall weiterverfolgt wird, dann kommt es hier sicher mit 95%iger Wahrscheinlichkeit zu keinem Prozess, da dieses Delikt noch mit einer Verwaltungsstrafe abgewickelt werden könnte. Drehen wir doch mal den Spies um: ich bin mit dem MTB auf einem Weg unterwegs, wo das Fahren erlaubt ist, Sichtweite ausreichend, Geschwindigkeit etwa 25km/h, sie sind Wanderer, und gemeinsam mit zwei Weiteren nebeneinander unterwegs, unterhalten sich angeregt und nehmen die Warnsignale nicht wahr, wie es in 95% der derartigen Fälle (Erfahrungswert) passiert. Ich währe nun zum Bremsen genötigt und könnte wegen einer schweren Nötigung gegen dich Anzeige erstatten, die aber relativ einfach wegen mangelnder Beweise relativ rasch fallengelassen wird...

lädt ...
melden
oe.tom (728 Kommentare)
am 01.03.2014 19:47

...Tja und damit sind wir dann dort, warum wir Radfahrer als Ungustl'n gelten: das Warnsignal des Rades hat Versagt, in diesem Fall darf ich durch Zurufen auf mich aufmerksam machen, wodurch ich natürlich die Fußmaschierer erschrecke, und dann bin ich halt Plötzlich da... Und das ist aber der Hauptgrund, warum wir Pedalritter als störende, rasende Rowdies empfunden werden. Und das weis auch die Behörde!

lädt ...
melden
dalistift02 (5.019 Kommentare)
am 02.03.2014 08:44

noch eine Bauchrund am Donauradweg tue , da kommen mir ständig
Radfahrer entgegen.
Habe noch Nie ein Problem gehabt.
In den Kurven wird geläutet , sodass ich dieses schon wahrnehme
und den Schritt ganz am Rand wähle.
Freundliches Grüßen und lachende Gesichter sind meine Erfahrung vs Radfahrer.
Also , Rowdys wird es immer geben , und solche zahlen in ihrem Leben immer das Lehrgeld. zwinkern)

lädt ...
melden
oe.tom (728 Kommentare)
am 02.03.2014 13:13

Wenn ich dort fahre läutet keiner! Und ich Läute auch nur dann, wenn es sein muß. Dann geht's 3x Bim, und wer dann nicht Reagiert, bekommt ein Vorsicht entgegengerufen! Wenn es aber sein muß, gibt's nur ein Vorsicht, etwa wenn der Fußgeher 2m vor mir plötzlich direkt vor mich Tritt und dadurch einen sonst 100%igen Unfall so Erzeugen würde!

lädt ...
melden
dalistift02 (5.019 Kommentare)
am 02.03.2014 13:22

den Unmut vieler Radler ein.
Wenn diese mit der Klingel läuten , weis der Fußgeher bescheid und tritt am Rande des Weges , damit Gefahr verhindert wird.
So sollte es sein und dann funktioniert es auch. zwinkern)

lädt ...
melden
oe.tom (728 Kommentare)
am 02.03.2014 13:47

Viele unterhalten sich, passen nicht auf, haben Kopfhörer oder Fummeln am Handy, dann reicht die Aufmerksamkeit nicht mehr für das Rundherum, da hilft auch keine Bimmel... Und dann gibt's auch noch einige Hardcore-Geher, die meinen dass sie nicht Ausweichen müssen, wenn sie alles Blockieren. Aber die sind nur eine kleine Minderheit.

lädt ...
melden
dalistift02 (5.019 Kommentare)
am 02.03.2014 08:35

Ergebnis haben Sie recht.
Da würde ein verfahren nichts bringen , höchstwahrscheinlich
die Einstellung dessen.
Noch dazu hätten sie die zu Ihren Ungunsten stehenden Zeugen der Wanderer gegen sich.
Die Wanderer , aber wenn ihr Fahrzeug registriert ist hätten Alle Vorteile mit Zeugen.
Also in diesem Fall , wenn Sie da auf verbotener Strecke unterwegs wären , hätten sie verloren. zwinkern)

lädt ...
melden
oe.tom (728 Kommentare)
am 02.03.2014 13:04

Nur Theoretisch, denn der Nachweis der verbotenen Handlung fehlt! Und in diesem Falle hilft auch der teure Nummerntafelschrott nichts!
Und warum sollte ich mir einen teuren Beweislastnachteil aufzwingen lassen, während der Gegner Fußgänger weiterhin tagtäglich munter X-Male gegen die Vorschriften verstößt, und dabei MEINE Rechte als Radfahrer verletzt! Daher: Wenn, dann müssen ALLE, also auch Fußgeher entsprechend gekennzeichnet werden, oder keiner! Jeder der Taferl nur für Radler verlangt, ist im Gegensatz dazu ein Feind von diesen, und ein Feind vom Geld, denn alleine die Administration für die Taferl würde, wenn ich mal die Ex-Schweiz-Regelung, welche auch eine Versicherung beinhaltete, ansehe, rund 500€ pro Taferl kosten! Materialkosten sind da noch nicht Eingerechnet...

lädt ...
melden
oe.tom (728 Kommentare)
am 01.03.2014 20:18

Im Ausgangspost steht ganz eindeutig Strafprozess, untermauert auch durch die Erwähnung der Staatsanwaltschaft! Aus diesem wird danach ein Zivilprozess!
Fakt ist: in diesem Fall, Wanderer fühlte sich durch "pöpelnden" Radfahrer gestört, wird kein Strafverfahren eingeleitet, und auch Verwaltungsstrafrechtlich kann man, wegen meist fehlender Beweise, von einer Einstellung ausgehen! -In dubio pro reo-
Ganz anders in einem Zivilprozess: hier gilt es die Möglichkeit zu erörtern, aber auch hier trägt zunächst der Beschwerdeführer die Beweislast. Und da wir ja nicht im Wilden Westen sind, ist die Ausgangslage ohne entsprechende Verwaltungsstrafrechtliche oder Verurteilung in einem Strafprozess natürlich schwierig!
Denn es kann wie gesagt sein das es so ist, muß es aber nicht!

lädt ...
melden
dalistift02 (5.019 Kommentare)
am 02.03.2014 08:28

für den Angeklagten gilt nicht , wenn eine Beweislast
vorliegt. zwinkern)

lädt ...
melden
oe.tom (728 Kommentare)
am 02.03.2014 12:49

Nicht ich, als Angeklagter (Da ja Strafprozess) sondern der Kläger und damit der Staatsanwalt!
In einem Zivilverfahren muß ich auch nicht Nachweisen, dass ich Unschuldig bin, sondern der Kläger nachweisen, dass ich die Vorgeworfene Tat begangen habe!!! Und dies ist nicht unbedingt Zweifelsfrei feststellbar, wenn der Wanderer und der Radfahrer irgendwo zusammentreffen! Denn in den meisten Fällen scheitert die Beweisführung schon daran, dass nicht Nachgewiesen werden kann, dass der Biker tatsächlich Illegal auf dem Weg unterwegs war, denn dazu muß nachgewiesen werden, dass ich an einem Verbotsschild, das Einwandfrei erkennbar ist, vorbeigekommen bin, und dieses auch nachweislich Passiert habe! In diesem Fall hilft auch der ganze Nummerntafelschrott nichts!
Und damit kommt zumindest ein -In Dubeo Pro Reo- heraus...

lädt ...
melden
oe.tom (728 Kommentare)
am 01.03.2014 18:24

Zu diesem Thema gibt es folgendes zu sagen: so lange ich diese verwende, um meine sportlichen Leistungen, etwas andere Landschaftsaufnahmen, etc. Verwende, ist diese erlaubt. Wenn ich diese aber dazu Nutze, um Straftaten anderer aufzudecken, ist sie genau so Verboten, wie die Dash-Cam an Autos! Wir sind also hier, bei deinem Helmkamera-Vorschlag, in einem Graubereich, der dazu führen wird, dass wenn ich eine Helmkamera zum Zweck der Beweislast mithabe und Verwende, diese Unweigerlich verboten wird...

lädt ...
melden
dalistift02 (5.019 Kommentare)
am 01.03.2014 18:56

um die Natur oder Ihre sportl. Leistungen zu filmen.
Sie sagen aber , dass ist verboten.
Was ist jetzt verboten ?.
Sie filmen ihre Leistungen , da springt sie einer von der Seite an , rammt Ihnen ein Messer in den Bauch , und verschwindet wieder.

Wenn er jetzt durch Zufall aufgenommen und dadurch ausgeforscht werden kann , darf der Richter eine einstweilige Verfügung außer Kraft setzen , weil dies dazu dient , den Täter in einem Scherwiegenden Fall identifizieren zu können.
Also ihren Graubereich können sie halten wie sie wollen.
Jedes Gesetz kann umgangen werden.
Dazu gibt es die Absätze A.) B.) und C.).
schönen Abend noch. zwinkern)

lädt ...
melden
oe.tom (728 Kommentare)
am 01.03.2014 19:22

a: Sportliche Leistung Filmen-> Ok
b: Landschaftsaufnahmen->Ok
c: Filmen zum Zweck der Beweislast für einen Unfall oder einer Straftat -> Nicht Ok und damit Verboten (Siehe Urteil zu den Dash-Cams)
Ergo: Wenn ich z.B.: in der Stadt unterwegs zum Brötchengeber, etc. bin, dann habe ich ein "leichtes" Problem zu Beweisen, dass ich wegen a oder b Filmte! Ergo wird c der wahre Grund sein, und ich bin Strafbar! Denn in diesem Fall, dass ich die Aufnahmen rechtmäßig gemacht habe, habe in diesem Fall ich die Beweislast! -> Im Falle einer Gegenanzeige würde ich nun Bestraft werden! Nimmt dann eine derartige mißbräuchliche Verwendung von Helmcams zu, wird dies der Gesetzesgeber zum Anlass nehmen, und diese Verbieten!
In der Natur bei einer Tour sieht dies anders aus, aber auch hier muß ich entsprechend Aufpassen...

lädt ...
melden
dalistift02 (5.019 Kommentare)
am 02.03.2014 08:17

ist , darf eine Tonbandstimm Analyse oder ein Foto in Bestimmten
Fällen zur Beweislast des Angeklagten herangenommen werden.

Da hilft ihnen ihr Querulieren nichts , dass ist Tatsache
und so wird es teilw. gemacht. grinsen)

Ein Fall :
Ein Bekannter Fernfahrer von mir wurde krank und hat die Krankmeldung im Büro abgegeben.
Da sprach der Chef : " nicht akzeptiert , du Eierdiddi und wenn Sie so weitermachen , werden sie nur mehr als Lader in der Voest eingesetzt ". Was er nicht wusste war , dass der Trucker alles am Handy aufgenommen hatte.
nach dem Wochenende flatterte die Kündigung zu Ihm in,s Haus.
Daraufhin begann ein Zivilprozess und der Chef stritt alles ab .
Da nahm der Rechtsanwalt die Tonbandstimme als Beweis heran und diese wurde vom Gericht akzeptiert.Nach genauer Scheibendurchsuchung musste er ihm Insges. noch die Fehlenden Diäten für 3 Monate nachzahlen. insgesamt erstritt die Arbeiterkammer über 5000 Eu für ihn. Ohne Tonband hätte dieser Mann vielleicht durch die Fingergeschaut

lädt ...
melden
oe.tom (728 Kommentare)
am 02.03.2014 13:40

1. Die Täter sind mir nicht Bekannt!
2. wenn ich auf meinem Arbeitsplatz mit einem Aufzeichnungsgerät gehen würde, hätte ich eine Fristlose, und die Zu Recht! (Argumentation Gefahr der Betriebsspionage)
3. Die Beweislage ist auch mit dem Kündigungsschreiben so weit Vorhanden, dass nun der AG verpflichtet ist einen Kündigrungsgrund Anzugeben! Ist kein korrekter Grund vorhanden, dann ist der Fall ebenso Klar!

Und nochmals: Profilaktische Aufnahmen zum Zwecke des Beweises sind grundsätzlich Verboten! Eine Ausnahme gibt es nur, wenn ich auf meinem Eigentum Filme und Fotografiere, wenn dort Kein Wegerecht besteht, und die Grundstücksgrenzen durch einen Zaun/Mauer ersichtlich ist, in diesem Fall darf ich aber keine Bilder/-Ausschnitte von fremden Grundstücken oder öffentlichem Grund machen! Oder ich habe eine entsprechende Genehmigung der DSK und die Anlage ist bei der Behörde angezeigt!

lädt ...
melden
jomax (14 Kommentare)
am 01.03.2014 07:12

Bin da auch schon mit dem Bike gefahren. Übrigens eine schönes Platzerl. Kann ich nur empfehlen ! Wären da nicht diese vielen Verbotsschilder. Ich weis nicht wer diese alle aufgehängt hat, aber es ist schon eigenartig, das selbst direkt am Häflerlberg noch ein Verbotsschild für Mountainbiker steht. Für was? Da war ich ja eh schon da und hab bis dahin gefühlte 200 Fahrverbotstafeln gesehen. Liebe Mountainbike Gegner, wenn Ihr glaubt das wir uns von Fahrverbotstafeln abhalten lassen dann täuscht ihr euch gewaltig. Dies wird solange nicht passieren bis Forststrassen und Wanderwege für den Mountainbike Sport freigegeben werden. Danach sind wir gerne bereit auch punktuelle Fahrverbote einzuhalten. Übrigens die MTB-Saison hat begonnen. Danke an die Redaktion für den Bericht. Ich hätt's sonst übersehen. Ach eines noch, ich treffe auf Grund meiner Vorlieben für Wanderwege permanent Wanderer, ich habe noch nie ein Problem, im Gegenteil aber viele nette Gespräche.

lädt ...
melden
Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 01.03.2014 07:54

sind? Betrachte einen deplatzierten MB von hinten…

lädt ...
melden
sunnyboy (2.719 Kommentare)
am 01.03.2014 11:25

sich NICHT an Vorschriften zu halten gibt die Einstellung dieser Rowdies wieder traurig

lädt ...
melden
( Kommentare)
am 01.03.2014 00:46

http://www.upmove.eu/de/magazin/news/wegefreiheit-mtb/trendsport-mountainbiker-bashing/886d16e655.html

lädt ...
melden
Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 01.03.2014 01:13

lädt ...
melden
oe.tom (728 Kommentare)
am 01.03.2014 09:18

Es stimmt! Seit Jahrzehnten harrt dieses Problem der Lösung! Entweder die Natur gehört uns allen, oder Menschheit, dann verschwinde von der Erde! Und mit "Alle" bezeichne ich jeden, der sich auf. umweltfreundliche Art in der Natur bewegen und Aufhalten möchte. Und wie ich schon schrieb: seit Jahrzehnte, dazu möchte ich sagen, dass ich mein erstes Bike Anfang der 90er bekam, aber es eigentlich keine, oder nur sehr spezialisierte Strecken für MTB'ler gibt. (und ich meine hier reine Radstrecken) Dass man da dann etwas, ich sage es mal Vornehm, säuerlich Reagiert, ist, wenn ich Lese, daß wir "einfach nur irgendwelche schlägernden, (Angriff) herummotzende, alleszerstörende, asoziale Wesen, wie es dieser "Bericht" hier von sich gibt, seien, ist nur verständlich!
Hier werden genau so nur Vorurteile über Menschen gefällt, wie wenn z.B.: manche behaupten das XYZ's stinkende,... Assln, seien, die nur schmarotzen würden... Obwohl wir die XYZ's gar nicht kennen, zumindest nicht wirklich!

lädt ...
melden
jomax (14 Kommentare)
am 01.03.2014 13:26

wir haben es satt permanent bitten und betteln zu müssen und uns obendrein noch als rowdies und Umweltzerstörer hinstellen zu lassen.

lädt ...
melden
Ameise (45.683 Kommentare)
am 01.03.2014 13:35

Unter"euch"-gibts halt etliche Rücksichtslose Volltrottel...

lädt ...
melden
( Kommentare)
am 01.03.2014 17:03

radfahrer schlecht, motorradfahrer gut
ausländer schlecht, hund gut
jaga schlecht, fischer gut
sozi schlecht, nationaler sozi gut
usw.

lädt ...
melden
Ameise (45.683 Kommentare)
am 01.03.2014 17:10

Da können sie mal sehen,wie kreativ ich im Gegensatz zu ihnen bin...
grinsen

lädt ...
melden
Zaungast_17 (26.400 Kommentare)
am 01.03.2014 17:30

grinsen))

lädt ...
melden
oe.tom (728 Kommentare)
am 01.03.2014 17:15

Wie auf der Straße: Maschienenfahrer, Autofahrer, Fußgänger, aber auch einige Radfahrer... Jede Verkehrsgruppe hat ihre Rowdies, die sich nicht an Vorschriften und Gesetze hält! Und damit reden wir bitte keinen solchen Blödsinn daher, denn manche Meldung hier, aber auch der ganze Artikel hier ist für mich nur ein Aufruf zur Radikalisierung!
Ich hab's ja schon andernorts geschrieben, aber ich wiederhole es gerne Wieder: wer so einen Scheiß schreibt, der handelt genau so Radikal, wie wenn A behaupten würde dass das Volk XYZ stinkende Asoziale Wesen,... währen, der hat aber genauso keine Ahnung von den XYZ's wie es wirklich ist!
Und warum sollten wir MTB'ler nicht auch das Recht bekommen uns frei Bewegen zu dürfen und unserem Hobby nachzugehen? Und da es mindestens genau so einen Prozentanteil an Rowdies unter dem Wanderern gibt, warum sperrt man diese dann nicht genauso aus den Wäldern aus?!?

lädt ...
melden
colibri (70 Kommentare)
am 01.03.2014 00:12

Viel eher stellt sich mir bei dieser leidigen Diskussion die Frage wie es sein kann, das hier schon wieder Steuergeld an die Kirche verschwendet wird. WARUM BESITZT EIN STIFT WALD und WIESEN und verlangt Gebühren für ein Wegrecht. WANN HABEN DIESE KREUZRITTER ENDLICH GENUG?

lädt ...
melden
Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 01.03.2014 01:10

Erbst du von deinen vätern, erwirb es, um es zu besitzen. Es ist par tout kein honiglecken, besitz zu haben.

lädt ...
melden
Weitere Kommentare ansehen
Aktuelle Meldungen