Behörden haben Glücksspiel im Griff

VÖCKLABRUCK. Immer wieder kam es in der jüngeren Vergangenheit im Bezirk Vöcklabruck zu Schließungen von Betrieben, in denen illegales Glücksspiel angeboten wurde.
Gemeinsam mit Teams der Finanzpolizei Gmunden-Vöcklabruck und des Bezirkspolizeikommandos Vöcklabruck ging und geht die Sicherheitsabteilung der Bezirkshauptmannschaft scharf gegen Betreiber von verbotenen Spielautomaten vor.
Die Früchte des unnachlässigen behördlichen Einschreitens sind deutlich sichtbar. "In Vöcklabruck ist aufgrund der Arbeit, die in den Vorjahren und auch jetzt geleistet wurde, Gott sei Dank so ziemlich zusammengeräumt", sagt Johannes Beer, Leiter der Sicherheitsabteilung der BH. "Es ist nur so, dass wir derzeit in einem behördlichen und verwaltungsgerichtlichen Verfahrens-Schlagabtausch stecken, was die Betriebsschließungen betrifft. Wir haben noch ein großes Lokal, das wir uns unbedingt anschauen müssen", sagt Beer. Dieses befinde sich in der Nähe des Vöcklabrucker Maxi-Marktes. Die Betreiber fänden immer wieder rechtliche Schlupflöcher, um Kontrolleure und Exekutivbeamte nicht ins Haus zu lassen.
Die Schließungen derartiger Spielhöllen hätten rechtliche Gründe, so Beer: "Weil es weiterhin beim Glücksspielbereich ein Monopol des Bundes gibt. Es gibt keine Differenzierung mehr mit Einsatz und Höhe des Einsatzes. Man braucht grundsätzlich eine Lizenz. Da gibt es für solche Glücksspiele derzeit drei in Oberösterreich, und die haben nur bestimmte Betriebe oder Automatenanbieter." Es gebe allerdings auch illegale Automatenanbieter, die keine solche Lizenz besäßen, führt Beer aus: "Zum Beispiel KAJOT, ein europaweites Netz, wo der Verdacht besteht, dass die albanische Mafia dahintersteckt und wo in Niederösterreich schon Fälle mit Morddrohungen aufgetreten sind. Wir haben in Schwanenstadt ein KAJOT-Lokal, wo wir ziemlich draufdrücken. Die Betriebsschließung ist an sich schon ausgesprochen."
Wirtschaftliche Aushungerung
Eine Verbesserung habe es laut Beer bereits gegeben: "Wir haben jetzt eine Rechtsgrundlage, wonach wir zwangsweise in ein Gebäude dürfen. Was wir aber unbedingt noch bräuchten, wäre, dass wir nicht nur auf das Verhängen von Zwangsstrafen angewiesen sind beim Vollstrecken von solchen Betriebsschließungen, sondern auch Maßnahmen setzen können, um die Lokale zu versiegeln oder Schlüssel abzunehmen. Das dürfen wir rechtlich derzeit noch nicht. Es geht bei den Illegalen letztlich vor allem darum, dass man sie über kurz oder lang wirtschaftlich aushungert."
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