"Bauarbeiten an der 110-kV-Leitung werden bis zu eineinhalb Jahre ruhen"

Von Edmund Brandner   09.August 2018

Im Jahr 2010 gab die Energie AG Pläne für eine 110-kV-Starkstromleitung von Vorchdorf nach Kirchdorf bekannt. Wie es jetzt aussieht, wird die Freileitung, die die Netzsicherheit erhöhen soll, nicht vor 2020 fertig. Falls sie überhaupt gebaut werden kann.

Denn die Bürgerinitiative "110-kV-Ade!" hat vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einen juristischen Zwischensieg errungen (die OÖNachrichten berichteten gestern). Es war um die Frage gerungen worden, wie die notwendigen Waldrodungen rechtlich zu bewerten sind. Die Energie AG, die Landesregierung sowie das Bundesverwaltungsgericht hatten zwischen Rodungsflächen und Fallungsfläche unterschieden. Nur letztere Flächen bleiben baumfrei. Erstere werden nach den Bauarbeiten wieder aufgeforstet.

Anders sehen das die Richter in Luxemburg. Sie lehnen diese Unterscheidung ab. Beide Flächen müssen in Summe herangezogen werden, wenn es um die Frage geht, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig ist. Die Entscheidung der Landesregierung, dass keine UVP nötig sei, ist damit ungültig, und der Ball wird wieder zurückgespielt.

Welche rechtlichen Auswirkungen das hat, darüber sind sich beide Konfliktparteien (wieder einmal) uneinig. Die Leitungsgegner halten mit dem EuGH-Urteil sämtliche bisherigen Genehmigungsverfahren für nichtig – bis hin zu den Enteignungsverfahren. "Die Energie AG hat Geschichte geschrieben", unkt Wolfgang List, der Anwalt der Bürgerinitiative. "Bleibt die Frage offen, wer für die millionenschwere Fehlplanung beim Konzern verantwortlich ist."

Die Juristen der Energie AG kommen zu einer anderen Einschätzung. Sie rechnen damit, dass nur noch einmal darüber entschieden werden muss, ob eine UVP nötig ist oder nicht. "Wir roden insgesamt eine Fläche von knapp 19 Hektar", sagt EAG-Sprecher Wolfgang Denk. "Aber erst ab 20 Hektar ist eine UVP nötig, deshalb dürfte die Behörde neuerlich zum Ergebnis kommen, dass wir keine UVP brauchen."

UVP könnte Kabel erzwingen

Die Leitungsgegner stecken große Hoffnungen in eine UVP. Sie rechnen damit, dass diese die Energie AG zwingen könnte, alternativ zur Freileitung ein Erdkabel zu verlegen.

Die Energie AG stoppt jetzt die Errichtung der Leitung. Laufende Arbeiten werden noch abgeschlossen und dann der Bau ruhig gestellt. "Die Bauarbeiten werden bis zu 18 Monate ruhen", sagt Wolfgang Denk. "So lange könnte das neuerliche Verfahren dauern."