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Anti-Schwerverkehr-Initiative ärgert sich über Information, die es nicht gab

Von gs   03.Mai 2012

„Trotz aktueller mehrmaliger Anfragen des Vereins zu den zur Anzeige gebrachten Fällen von Lkw-Maut-Ausweichverkehr verweigert die Bezirkshauptmannschaft Gmunden bisher die Auskunft und die Informationen darüber“, beklagt Obmann Leitner. Der Verein berufe sich in seinen Anfragen unter anderem auf das Umweltinformationsgesetz. Und dann das: „Die Bezirksbehörde übermittelte einen ablehnenden Bescheid mit der Begründung, dass der Verein keine Parteistellung hätte und andererseits, dass es sich um keine umweltrelevanten Daten handelte“, sagt Leitner. „Der Verein Lebensraum Salzkammergut will sich mit genannter Argumentation der Bezirkshauptmannschaft Gmunden einerseits und deren bescheidmäßiger Ablehnung hinsichtlich der Auskunftserteilung andererseits, nicht zufriedengeben.“

Leitner zuckt angesichts dessen beinahe aus und ist voll der Überzeugung: „Selbstverständlich haben wir Parteistellung. Laut Umweltinformationsgesetz handelt es sich beispielsweise bei Luft, Landschaft, natürlichen Lebensräumen, bei Lärm, Emissionen und bei Freisetzen von Stoffen in die Umwelt und bei Verwaltungsmaßnahmen und Verwaltungsakten, die sich auf die Umwelt auswirken bzw. auswirken können, um Umweltinformationen.“

Das Ziel des Umweltinformationsgesetzes sei die Information der Öffentlichkeit über die Umwelt und die Gewährleistung des Rechts auf Zugang zu den genannten Daten. Zudem handle es sich im Salzkammergut eindeutig um öffentliches Interesse hinsichtlich des Schutzes der Landschaften, der Erholungssuchenden und der regionalen Bevölkerung.

Leitner weiter: „Dass unser Auskunftsansuchen den Status des öffentlichen Interesses hat, beweisen alleine schon die geleisteten 20.000 Unterschriften für die Einführung des Lkw-Limits im Salzkammergut.“

Mit der Berufung gegen den ablehnenden Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gmunden hinsichtlich der Auskunftserteilung wolle der Verein Lebensraum Salzkammergut im angestrebten Verfahren sicherstellen, dass bei Auskunftsansuchen zu Verstößen gegen das im Salzkammergut verordnete Lkw-Limit seitens der Behörde Folge zu leisten sei: „Dies für die aktuelle wie auch für alle zukünftigen Anfragen. Somit hätte im gegenständlichen Verfahren der UVS – der Unabhängige Verwaltungssenat – in Linz zu entscheiden“, meint Leitner.

Der Gmundner Bezirkshauptmann Alois Lanz war gestern, Mittwoch, aufgrund terminlicher Verpflichtungen nicht zu erreichen, wird aber zu den Vorwürfen ehebaldigst Stellung nehmen

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