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"Aktion scharf" im Kampf gegen illegales Glücksspiel

24.Mai 2017

Kein Federlesens mehr macht die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck, wenn es um illegales Glücksspiel geht. Gemeinsam mit der Finanzpolizei Gmunden-Vöcklabruck unternimmt die Behörde seit Jahresbeginn wieder verstärkt Kontrollen, und diese hätten in den vergangenen Wochen zu einer Betriebsschließung sowie zur Beschlagnahme von insgesamt 18 Glücksspielautomaten an drei Standorten im Bezirk Vöcklabruck geführt, teilt BH-Sicherheitschef Johannes Beer mit.

"Die Automaten wurden vollständig demontiert und mit Lkw abtransportiert", so Beer. Die noch nicht geschlossenen Betriebe seien aufgefordert worden, das illegale Glücksspiel einzustellen, andernfalls werde eine zwangsweise Schließung angeordnet. Den Hintergrund bildet die oö. Landesregierung, die nur drei Unternehmen im Bundesland eine Bewilligung zur Aufstellung und zum Betrieb von Glücksspielautomaten erteilt hat, nämlich den Firmen Admiral Casinos & Entertainment AG mit Sitz in Gumpoldskirchen (NÖ.), PA Entertainment & Automaten AG (Graz-Seiersberg) und der in Traun ansässigen Excellent Entertainment AG. Ausschließlich diese drei Unternehmen dürfen in Oberösterreich legal mit insgesamt 1176 Automaten agieren.

"Glücksspielautomaten oder sonstige Ausspielungssysteme von anderen Anbietern sind daher als illegales Glücksspiel anzusehen", gibt Johannes Beer zu bedenken. Bestehe der begründete Verdacht, dass im Rahmen einer betrieblichen Tätigkeit Glücksspiele entgegen den Vorschriften des Glücksspielgesetzes veranstaltet oder durchgeführt werden, könne die Behörde – nach vorheriger Aufforderung zur Einstellung dieser Tätigkeit – an Ort und Stelle die gänzliche oder teilweise Schließung des Betriebs verfügen. Übertretungen würden mit Strafen bis zu 60.000 Euro pro Automat geahndet.

Beer warnt in aller Deutlichkeit: "Wir wollen alle Inhaber eines möglicherweise betroffenen Gewerbebetriebes darauf hinweisen, dass der verstärkte Kontrolldruck durch die Finanzpolizei aufrechterhalten wird und bei entsprechendem Verdacht die Schließung des Betriebes droht. Alle betroffenen Gewerbetreibenden werden daher ersucht, ehestmöglich allfällige Glücksspielautomaten oder sonstige Ausspielungssysteme, die von nicht konzessionierten oder bewilligten Anbietern stammen, zu entfernen, um die Schließung des Betriebes abzuwenden." (gs)

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