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AK-Chefin empfiehlt, Arbeitszeiten für die Ansprüche penibel aufzuschreiben

Von Gerhard Hüttner, 23. Juli 2018, 00:04 Uhr
Exakte Aufzeichnungen der Arbeitszeit helfen, allfällige Nachzahlungen aufgrund von Mehrarbeit zu erreichen. Bild: Weihbold

VÖCKLABRUCK. Arbeiterkammer Vöcklabruck kam heuer schon auf 3750 Beratungen von Dienstnehmern.

Die Arbeiterkammer-Bezirksstelle hat im ersten Halbjahr 3750 Arbeitnehmer aus dem Bezirk beraten, das sind um sieben Prozent mehr als im Vorjahr. 1857 davon wurden persönlich beraten. In den ersten sechs Monaten hat die AK knapp mehr als 3,5 Millionen Euro erkämpft, davon 353.682 Euro in Arbeitsrechtsverfahren. "In vielen Fällen ging es um unbezahlte Mehrarbeits- und Überstunden", zeigte AK-Bezirksstellenleiterin Martina Obermaier auf.

Sie präsentierte dazu zwei Fälle aus der Praxis: Ein Monteur hatte in zehn Monaten ein Zeitausgleichsguthaben von mehr als 600 Stunden aufgebaut, das nach Ende des Dienstverhältnisses nicht richtig abgerechnet worden war. Er wandte sich an die AK um Hilfe, die ein offenes Guthaben von 501 Stunden errechnete und die 9388,39 Euro dafür für den Arbeitnehmer durchsetzte. In einem zweiten Fall erkämpfte die Arbeiterkammer eine Nachzahlung von mehr als 3000 Euro. Ein Radladerfahrer hatte für die Mehrarbeitsstunden die laut Kollektivvertrag zustehenden Zuschläge von 50 Prozent nicht bekommen.

Obermaier rechnet damit, dass durch die neue Arbeitszeitregelung noch mehr Interventionen notwendig werden. "Wir betreiben keine Panikmache, sondern wir kriegen mit, was alles schiefläuft", erklärt sie.

Bei einem aufrechten Dienstverhältnis trauen sich oft Arbeitnehmer aus Furcht vor Repressalien nicht, Entgelte einzufordern. Nach einer Kündigung tauchen dann oft Fragen zur Arbeitszeit und zu Überstunden auf. Wenn etwa Zuschläge vorenthalten werden, könnten diese durch die Arbeiterkammer nachgefordert werden, erklärt Obermaier. Dafür seien aber genaue Arbeitszeitaufzeichnungen erforderlich, auf denen Datum und Uhrzeit von Arbeitsbeginn und -ende klar ersichtlich sind. Und genau da hapert es oft. Die AK-Bezirksstellenleiterin empfiehlt den Dienstnehmern, die Arbeitszeiten zu notieren, statt dem Dienstgeber blind zu vertrauen. "Es ist eine massive Forderung von uns, dass der Dienstgeber eine monatliche Aufzeichnung der Arbeitszeiten unaufgefordert vorlegen muss", erklärt Obermaier. Überdies setze sich die AK für eine Beweisumkehr bei der Durchsetzung von Ansprüchen ein.

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2  Kommentare
2  Kommentare
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oldcharly (2.292 Kommentare)
am 29.07.2018 19:58

ÖGB, AK, und SPÖ. der Großteil davon vegitiert dahin ausgenommen ein paar blöde Meldungen vom ex ÖBB Weichenschmierer.

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gegenstrom (16.154 Kommentare)
am 23.07.2018 10:50

Man kann wirklich in diesen Zeiten nur raten - jeden Tag genaue Aufzeichnungen zu machen wann die Dienstzeit begonnen hat und wie lange diese dauerte!
Am Arbeitsgericht ist es immer vorteilhaft diese Aufzeichnungen vorlegen zu können!

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