110-kV-Leitung: Gemeinden wollen Umweltverträglichkeitsprüfung

14.Oktober 2013

 Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gibt den Gegnern der geplanten 110-kV-Freileitung zwischen Vorchdorf und Kirchdorf die Hoffnung, dass sie die Netz OÖ GmbH (ein Tochterunternehmen der Energie AG) doch noch dazu zwingen können, ein landschaftsschonenderes Erdkabel zu verlegen.

Laut österreichischem Gesetz braucht es zur Errichtung einer 110-kV-Leitung keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Der EUGH zog vor sechs Monaten die Grenzen aber enger. Vier Gemeinden, darunter auch Vorchdorf, schickten deshalb jetzt einen Feststellungsantrag an die Landesregierung. Diese muss innerhalb von sechs Wochen feststellen, ob auch für die Hochspannungsleitung eine UVP erforderlich ist.

Für die Leitungskritiker hätte das den Vorteil, dass die Alternative eines Erdkabels ernsthaft geprüft werden müsste. „Wir sind nicht gegen die Leitung, ich glaube sogar, dass sie sehr wichtig ist, speziell für das innere Almtal“, sagt Vorchdorfs VP-Bürgermeister Gunter Schimpl. „Aber wir möchten, dass die Erdkabel-Alternative zumindest geprüft wird und eine Chance erhält. Eine UVP ermöglicht das.“

Laut Michael Praschma, Sprecher der Initiative „110-kV-Ade!“, würde eine UVP es den Anrainern auch erleichtern, ihre Argumente und Einwände einzubringen. „Das laufende naturschutzrechtliche Verfahren findet dagegen praktisch hinter verschlossenen Türen statt.“

Die Energie AG sieht den Antrag der vier Gemeinden indessen gelassen. „Er ist ihr gutes Recht“, sagt EAG-Sprecher Michael Frostel. „Das Urteil des EuGH bezog sich aber auf ein Flughafenprojekt, und ein Flughafen wirkt sich stärker auf die Umwelt aus als eine Stromleitung. Deshalb sehen wir der Landesentscheidung entspannt entgegen.“ (ebra)