Regierung will Straftäter leichter abschieben können
WIEN. Österreichs Regierung will ausländische Straftäter künftig auch bei kleineren Delikten abschieben können. Das bestätigten Bundeskanzler Sebastian Kurz (VP) und Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FP) gestern nach dem Ministerrat.
Voraussetzung für eine Abschiebung eines Asylberechtigten ist die Aberkennung des Schutzstatus. EU-Statusverordnung sowie Genfer Flüchtlingskonvention geben als Grund für eine Aberkennung die Begehung eines "besonders schweren Verbrechens" an.
"Das entspricht weder dem gesunden Hausverstand, noch macht es für die österreichische Bevölkerung Sinn", sagte Kurz. Er und Vizekanzler Strache hoffen auf eine "Veränderung auf europäischer Ebene". Die bisherige Regelung sollte laut Strache dahingehend geändert werden, dass nicht nur bei schweren, sondern auch bei mehreren leichten Vergehen Abschiebungen ermöglicht werden. Angesprochen auf Abschiebungen nach Syrien, sagte Kurz, die Sicherheitslage in unterschiedlichen Gebieten des Landes sei unterschiedlich zu bewerten: "Aber straffällige Asylwerber müssen abgeschoben werden, und zwar rasch, und egal, woher sie kommen."
Kickl: "Ein bisserl kreativ sein"
Innenminister Herbert Kickl (FP) hatte bereits zuvor gefordert, völkerrechtliche Bestimmungen auf ihre "Sinnhaftigkeit" zu überprüfen. Ihm zufolge soll jede Straftat zu einem Aberkennungsverfahren führen. Auf die Frage, ob das für jeden Ladendiebstahl gelten soll, sagte Kickl: "Je niederschwelliger, desto besser." Zur Aussage des Wiener Neustädter Bürgermeisters Klaus Schneeberger (VP), wonach es auch in Syrien Gebiete gebe, in die man abschieben könnte, stellte Kickl fest: "Das sage ich schon lange. Es heißt ein bisserl kreativ sein."
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