"Redaktionelles Versehen": Hundehaltegesetz wird schon wieder novelliert

LINZ. Verstöße gegen die Leinen- und Maulkorbpflicht können wegen eines Fehlers im Gesetz von der Polizei nicht geahndet werden
Seit erst knapp zwei Monaten ist das neue Hundehaltegesetz in Kraft, aber schon wieder musste sich die Landesregierung mit einer Novelle beschäftigen.
In der Regierungssitzung am vergangenen Montag war eine neuerliche Anpassung des Gesetzes Thema. Der Grund: Bei der erst vor wenigen Monaten beschlossenen Novelle haben sich Fehler eingeschlichen. Bei den nun angestrebten Änderungen, die voraussichtlich bei der Landtagssitzung im März beschlossen werden, geht es vorwiegend um kleinere sprachliche