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Raumordnung: Was das neue Gesetz bringt

Von Robert Stammler, 10. Oktober 2020, 10:13 Uhr
Raumordnung: Was das neue Gesetz bringt
Eingeschossiger Supermarkt, rundherum dutzende Parkplätze: Dies soll künftig der Vergangenheit angehören. Bild: OÖN

LINZ. Großer Wurf oder vertane Chance? Seit Monaten wird emotional diskutiert. Das sind die Eckpunkte.

Ins Finale gehen die parlamentarischen Arbeiten des Landtags an der Novelle des Raumordnungsgesetzes. Das neue Regelwerk soll vor allem dem galoppierenden Flächenverbrauch und Bodenversiegelungen Einhalt gebieten. Das soll etwa durch die Verdichtung von Geschäftsgebieten geschehen. Am Donnerstag tagte ein weiteres Mal der Unterausschuss. Über die neuen Regeln soll voraussichtlich am 12. November im Landtag abgestimmt werden, heißt es aus dem Büro des zuständigen Wirtschaftslandesrat Markus Achleitner (VP).

Ist ein großer Wurf geglückt? Was ändert sich für Häuslbauer und Gemeinden? Die OÖN sind gemeinsam mit Experten die wichtigsten Punkte durchgegangen.

 

? Was sind die größten Veränderungen der Novelle?

"Dazu gehören sicherlich die Maßnahmen, die die Verdichtung von Geschäftsbauten bewirken sollen", sagt Michael Mayrhofer, Universitätsprofessor für Verwaltungsrecht und Dekan der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Johannes Kepler Universität Linz.

Hinzu komme als wesentliche Neuerung die Möglichkeit der Sonderwidmung von Wohngebieten für sozialen Wohnbau. Gebaut werden dürfen dort künftig nur noch Wohnungen, die gefördert sind. "Der Bedarf an leistbarem Wohnen ist vor allem in Ballungsräumen unbestritten. Ob die Regelung dafür ein effektives Planungsinstrument schafft, wird sich in der Praxis zeigen." Der dritte wichtige Punkt in der Novelle seien die Maßnahmen, die die Gemeinden erhalten, um den Druck auf Eigentümer von Bauland zu erhöhen, dieses auch tatsächlich zu bebauen. Das "Horten" von Bauland soll so verhindert werden.

?Wie soll die Verdichtung von Geschäftsgebieten künftig aussehen, um mit unbebauten Flächen möglichst sparsam umzugehen?

Einkaufszentren und Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 300 Quadratmetern dürfen künftig nicht mehr eingeschossig gebaut werden. "Die Eingeschossigkeit wird die Ausnahme, die Dreigeschossigkeit wird die Regel werden", sagt Professor Mayrhofer. In den oberen Etagen sind dann etwa Büros oder auch Wohnungen möglich.

Hinzu kommt, dass künftig nur noch die Hälfte der notwendigen Parkplätze (pro 30 Quadratmeter Geschäftsfläche ein Parkplatz) rund um einen Markt ebenerdig sein darf. Für die restlichen Stellflächen muss eine Tiefgarage oder ein Parkhaus gebaut werden. "Supermärkte werden ihre bisherigen Filialplanungen so nicht mehr durchführen können", sagt der Jurist. Das Ziel, die Bodennutzung zu verbessern, werde dadurch aber erreicht. "Für Peripherien wird es noch schwieriger, einen Supermarkt zu bekommen", gibt Franz Flotzinger, der Direktor des oö. Gemeindebundes, zu bedenken.

?Was ändert sich für die Gemeinden?

Sie müssen künftig bei der Erstellung ihres Örtlichen Entwicklungskonzeptes (ÖEK), das die längerfristige örtliche Raumplanung beinhaltet, strategischer denken. "Sie werden verpflichtet, prioritäre, periphere Siedlungsbereiche und Randbereiche in einem Plan auszuweisen", sagt der Experte. Daraus werde sich folglich klar ergeben, wo keine Siedlungen entstehen sollen. Der Flächenwidmungsplan müsse sich dann nach diesen Konzepten richten. "Dort darf dann keine Widmung in Bauland erfolgen." Bisher bestanden diese Pläne aus "textlichen Feststellungen", wie es im Gesetz heißt. Der Entwurf priorisiert hingegen "zeichnerische Darstellungen".

?Welche neuen Maßnahmen erhalten die Kommunen?

Sie sollen laut Entwurf noch mehr "aktive Bodenpolitik" betreiben. Sie bekommen daher die Möglichkeit, die Erhaltungsbeiträge, die ein Eigentümer für unbebautes Bauland bezahlen muss, zu verdoppeln: von 24 Cent auf 48 Cent pro Quadratmeter für die Abwasserentsorgung und von elf auf 22 Cent für die Aufschließung der Wasserversorgung. "Unbebautes Bauland wird dadurch teurer, was die Baulandmobilisierung erhöht", so Mayrhofer.

Zudem dehnt das neue Gesetz die Möglichkeiten aus, sogenannte Baulandsicherungsverträge abzuschließen. Ein Beispiel: Ein Landwirt möchte Grünland in Bauland umwidmen. Die Gemeinde sagt die Umwidmung zu, knüpft diese aber per Vertrag mit dem Bauern an die Voraussetzung, dass binnen fünf Jahren gebaut werden muss. Passiert dies nicht, kann wieder rückgewidmet werden. Es kann aber auch vereinbart werden, dass die Gemeinde Teile der umgewidmeten Grundstücke erwirbt, um mehr Baugrundstücke zur Verfügung zu stellen. Der Eigentümer muss laut Entwurf mindestens 50 Prozent des Verkehrswertes erhalten.

?Was hat es mit der umstrittenen Zweitwohnsitzregelung auf sich?

Das geltende Gesetz definiert ein Wohngebiet als Fläche für Gebäude, "die einem dauernden Wohnbedarf dienen". Der Entwurf strich diesen Passus, weshalb in Wohngebieten auch Zweitwohnsitze oder Ferienwohnhäuser die Regel anstelle der Ausnahme geworden wären. Gerade aus dem Salzkammergut hagelte es dazu Kritik, weil dies wahrscheinlich die Grundstückspreise für Einheimische in die Höhe getrieben hätte. Achleitner reagiert auf die Bedenken: diese Regelung bleibe nun, wie sie sei, sagt sein Sprecher Michael Herb.

?Ist die neue Raumordnung ein "großer Wurf"?

Verwaltungsrechtsexperte Mayrhofer spricht von einem "behutsamen Relaunch". Vor allem würden bestehende Instrumente "geschärft bzw. nachjustiert." Das sei aber auch "sinnvoller". Denn: "Das Raumplanungsrecht ist nur die halbe Miete. Damit alleine lässt sich kein Ortskern revitalisieren. Da braucht es auch noch andere Maßnahmen."

Die Grünen kritisieren, die VP-FP-Koalition zeige mit ihrer Novelle "zu wenig Mut beim Bodenschutz". Es fehle auch eine "verpflichtende Klimaschutz- und Einergieraumplanung. Die SP kritisiert, dass die Maßnahmen zur Baulandmobilisierung, die eine Grundvoraussetzung für leistbares Wohnen seien, seien "zahnlos".

Landesrat Achleitner betont, die Novelle sei die gesetzliche Basis, "um unsere natürlichen Lebensbedingungen zu schützen. Städte und Gemeinden sollen nicht mehr an den Rändern nach außen wachsen, sondern sich durch qualitätsvolle Verdichtung und Nutzung von Leerständen nach innen weiterentwickeln."

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Autor
Robert Stammler
Redakteur Land und Leute
Robert Stammler

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21  Kommentare
21  Kommentare
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telepath (353 Kommentare)
am 10.10.2020 19:54

Wer ein Schloss(hotel) im Grünland oder Naturschutzgebiet errichten will, braucht dazu lediglich einen saudischen Prinzen als Generalunternehmer. Da knicken die oö. Landesgrößen sofort ein, wie die Vergangenheit gezeigt hat.
Prinzipiell sind Einschränkungen der freien Verwendung von Grundstücken Verfassungsmaterie, weshalb alle Bemühungen zur Raumordnung vorbei an den Grundstücksbesitzern zumindest rechtliche Grauzone sind. Materielle Enteignung nennt man das und ist ohne Verfassungsänderung wohl im Bereich des Machtmissbrauchs angesiedelt.

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Linzer64 (1.340 Kommentare)
am 10.10.2020 17:52

Die Kritik an der neuen Raumordnung ist in keiner Weose berechtigt. Speziell für die kleinen Gemeinden ist es unheimlich wichtig, Umwidmungsbehörde zu bleiben. Denn die Gemeinden wissen am besten, was die Bürger vor Ort wollen und brauchen. Da braucht niemand eine aufgeblasene Bürokratie, wie von Zentralisten oft gefordert. Dafür steht Türkis/ Blau, und das ist gut so.

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azways (5.834 Kommentare)
am 10.10.2020 19:28

Wir brauchen gar keine Gesetze mehr.

Weil die ÖVPler (egal ob schwarz oder türkis) machen sowieso was sie wollen, egal ob gesetzlich oder nicht.

Vielfaches Beispiel: Gemeindeaufsicht.

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elhell (2.100 Kommentare)
am 12.10.2020 12:17

"Für Peripherien wird es noch schwieriger, einen Supermarkt zu bekommen", gibt Franz Flotzinger, der Direktor des oö. Gemeindebundes, zu bedenken.

Dieser Herr hat es offensichtlich nicht kapiert und ist für hemmungslosen Betonieren von Flächen. Man sollte einmal hochrechnen, wieviel der Parkfläche durchschnittlich für welchen Zeitraum ausgelastet ist und die übrige Zeit keinen Nutzen hat, außer Teil einer Rechnung (m² x Preis) zu sein.

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Einheizer (5.398 Kommentare)
am 10.10.2020 16:26

Der ÖVP-Landesrat Achleitner versucht die Quadratur des Kreises. Einerseits die Raumordnung verschärfen und andererseits seine g`stopfte Wählerklientel , die Bauern ( Umwidmungen ) und die ( Bau )Unternehmer bei der Stange zu halten.
Heraus kommt halt eine windelweiche Geschichte nach dem Motto : Wasch mir den Pelz aber mach mich nicht nass.

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Linzer64 (1.340 Kommentare)
am 10.10.2020 17:54

Die Gemeinden wollen einfach die verfassungsmässige Widmungshoheit behalten! Gott sei Dank bleibt es auch dabei

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franck (6.819 Kommentare)
am 10.10.2020 19:58

Den lukrativen Korruptionssumpf Immobilien & Wohnbau lassen die Türkisblauen sicher nicht austrocknen.

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europa04 (21.652 Kommentare)
am 10.10.2020 12:56

Ganz einfach! Zu Spekulationszwecken wird KEIN Grünland mehr in Bauland umgewidmet.
Sollte es für Privatgrund eine Widmung als Bauland geben, dann MUSS innerhalb von 5 Jahren mit dem Bebauen begonnen werden und spätestens nach 10 Jahren eingezogen werden.

Sollte jemand von der Gemeinde Baugrund kaufen, so ist ein Bauland-Nutzungsvertrag abzuschließen.
Ebenfalls Baubeginn innerhalb von 5 Jahren durch den Grundkäufer, ansonsten geht dieses Bauland durch Vorkaufrecht im Vertrag wieder an die Gemeinde zurück.

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Gugelbua (31.930 Kommentare)
am 10.10.2020 11:53

das wir ein Raumordnungsgesetz haben, gilt aber nicht für Lobbyisten damit sekkiert man nur die kleinen Häuslebauer😉

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Linzer64 (1.340 Kommentare)
am 10.10.2020 18:11

Was hat denn das damit zu tun

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azways (5.834 Kommentare)
am 10.10.2020 19:25

Ganz einfach:

Bebauungspläne werden an die Wünsche der Wohnungsgenossenschaften und Bauern angepasst. Ob das legal ist oder nicht, spielt keine Rolle.

Hauptsache die Höhe der Wahlkampfspende stimmt.

Beweis: ÖVP und FPÖ haben in Oberösterreich die Umweltanwaltschaft defakto abgeschafft und Anrainer haben keine Parteienstellung mehr.

Noch Fragen ?

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Linzer64 (1.340 Kommentare)
am 10.10.2020 23:36

Da war nie eine Parteienstellung vorhanden. Es gibt kein Recht auf freie Aussicht. So ist es einfach

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azways (5.834 Kommentare)
am 10.10.2020 11:52

Wir brauchen gar keine Gesetze mehr.

Weil die ÖVPler machen sowieso was sie wollen, egal ob gesetzlich oder nicht.

Vielfaches Beispiel: Gemeindeaufsicht.

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schubbi (2.979 Kommentare)
am 10.10.2020 11:36

Wieder so eine Augenauswischerei der Politik. Genauso wie CO2 - Reduktion, Klimaschutz etc.
Es wird geredet, die Verantwortlichen verdienen gut, geschehen tut nix. Jahrelang, Jahrzehntelang. Das blöde Volk schaut zu.
Eingesperrt gehören sie alle

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zeroana (1.503 Kommentare)
am 10.10.2020 09:50

Offensichtlich ging es bei dem neuen Gesetz nicht um grundsätzliche Raumordnung und Infrastruktur, etwa um längst notwendige Straßenbauten gegen formale Widerstände besser durchsetzen zu können. Für Bürokraten, Sternzeichen Krake, scheinen umfassende Eingriffsmöglichkeiten in Grundrechte im Vordergrund zu stehen. Da stört es auch nicht , wenn sich die "Verhinderung von weiterer Bodenversiegelung" mit "Verhinderung des Hortens von Bauland" widerspricht. Grundeigentum ist eine wichtige Anlageform zur Vermögensbildung - daher muss sie weg(besteuert weden)! In Zeiten illegaler Staatsfinanzierung durch Gelddrucken und vor allem Corona nimmt man es mit Grundrechten nicht mehr so genau.

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Luftschlossgefahr (2.533 Kommentare)
am 10.10.2020 00:47

Der Schaden ist schon angerichtet, wir haben 1,5 m² pro Person Supermarktfläche und das ist 2 bis 3 mal so viel wie andere Länder. Falls das ungefähr stimmt, dann hat OÖ 2 mio m² Verkaufsfläche.

Wir brauchen Gesetze, die die Fehler der Vergangenheit korrigiert und nicht welche, die die Fehler der Zukunft etwas weniger groß macht.

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Linzer64 (1.340 Kommentare)
am 10.10.2020 18:13

Welcher Schaden bitte?

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123_einmal_eins (400 Kommentare)
am 10.10.2020 00:39

Verdichtung nach innen mittels Billig Sozialwohnungen, was nichts anderes heißt als Brennpunkte und Gettos in den Zentren der Gemeinden und Städten.

Wie Blöd muss man sein! In billige Sozial Wohnungen werden vermutlich keine oder wenige Österreicher einziehen. Na dann gute Nacht!

Wer sich das ausgedacht hat gehört in die Klapsmühle.

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Luftschlossgefahr (2.533 Kommentare)
am 10.10.2020 00:49

Nicht ganz dicht? Wer nicht zwischen blumigen Schlagworten und grauer Realität unterscheiden kann, gehört in die Klappsmühle.

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Elmec444 (503 Kommentare)
am 10.10.2020 13:49

123_EINMAL_EINS
So richtig kennen Sie sich nicht aus. Günstige Sozialwohnungen werden zum Grossteil von österreichischen Staatsbürgern bewohnt. (Biesenfeld, Schumpeterstrasse, Solar City usw......) und weniger neue Flächen verbauen kann nur durch Verdichtung bestehender Substanz gelingen

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Einheizer (5.398 Kommentare)
am 10.10.2020 16:21

Hast du schlecht geträumt heut Nacht ?

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