Quarantäne gilt ab Zustellung des Bescheids
"Meine Freundin und ich haben uns bei einem Skiurlaub in Tirol infiziert", schreibt ein Leser. Die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck habe ihm und seiner Freundin eine zweiwöchige Quarantäne verordnet. Nun wisse er nicht, ab wann diese zwei Wochen gelten sollen: ab der möglichen Ansteckung, ab dem Tag der Testung oder ab dem Tag, an dem er sein positives Ergebnis bekommen hatte.
"Quarantänebetroffene bekommen von der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde einen Bescheid, in dem der Beginn der Quarantäne festgelegt ist. Ab diesem Zeitpunkt gilt die Maßnahme 14 Tage lang", heißt es vom Land Oberösterreich.