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Prozess um erzwungene Abtreibung: Opfer und Angeklagter jetzt verlobt

Von nachrichten.at/apa, 15. Mai 2019, 14:11 Uhr
Prozess am Landesgericht Wels. 
Prozess am Landesgericht Wels. 

WELS. Ein 22-jähriger Oberösterreicher ist am Mittwoch in Wels zu sieben Monaten bedingt verurteilt worden, weil er seiner Freundin mit dem Tod gedroht haben soll.

Die Behauptung, dass er sie zu einer Abtreibung genötigt habe, wiederholte die Frau im Prozess nicht: Sie sei mit dem Angeklagten mittlerweile verlobt und entschlage sich deshalb der Aussage, ließ sie das Gericht wissen.

Der Mann soll seiner 24-jährigen Freundin im April über WhatsApp Todesdrohungen geschickt haben, die dem Gericht auch vorlagen. Er gab zu, diese Nachrichten geschrieben zu haben und entschuldigte sich dafür.

Er sei betrunken und "psychisch angeknackst" gewesen, weil seine Partnerin, mit der er seit zwei Jahren zusammen sei und eine "sehr schöne Beziehung" führe, zu ihrer Cousine gefahren sei - ob sie ihn damals vorübergehend verlassen hat, blieb unklar.

Angeklagter bestritt Vorwürfe

Im Vorfeld des Prozesses hatte die junge Frau ihn darüber hinaus beschuldigt, sie im Jänner zu einer Abtreibung gezwungen zu haben. Laut Anklage habe er gesagt, er werde ihr in den Bauch stechen, wenn sie die Schwangerschaft nicht beende.

Vor Gericht bestritt er das und gestand lediglich zu, dass er das Kind nicht wollte - weil er damals keinen Job gehabt habe, wie er sagte. Seine Freundin hatte als Grund bei der Polizei hingegen genannt, dass seine türkischstämmige Familie sie als Bosnierin nicht akzeptieren würde. Fix ist jedenfalls, dass die Frau einen medikamentösen Abbruch durchführen ließ.

Urteil ist nicht rechtskräftig

Vor Gericht wiederholte die Frau die Vorwürfe aber nicht, sie durften daher nicht verwertet werden. Damit reichte es auch nicht für eine Verurteilung wegen schwerer Nötigung und Schwangerschaftsabbruchs ohne Einwilligung der Schwangeren. Nur wegen der WhatsApp-Drohungen wurde der Mann der gefährlichen Drohung schuldig gesprochen und zu sieben Monaten bedingt verurteilt. Er nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, der Spruch ist somit nicht rechtskräftig.

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