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Prozess nach Messerangriff: Haftstrafe wegen Mordversuchs

Von nachrichten.at/apa   22.April 2020

Die Geschworenen sprachen den Mann einstimmig schuldig. Der Angeklagte bestritt die Attacke, das Urteil ist nicht rechtskräftig. Er nahm sich Bedenkzeit ebenso wie die Staatsanwältin.

Das Gericht ging davon aus, dass der Angeklagte am 2. Oktober des Vorjahres die damals 35-Jährige vorsätzlich töten wollte. Das Strafausmaß begründete die Richterin damit, dass der Angeklagte eine Waffe gegen seine geschiedene Frau gerichtet hatte sowie eine Vorstrafe wegen Körperverletzung. Mildernd, dass es eben bei dem Versuch geblieben ist. Zudem wurde er zu einem Teilschadenersatz von 10.000 Euro an das Opfer verurteilt, das sich als Privatbeteiligte dem Verfahren angeschlossen hatte.

Obsorge-Streit als Motiv

Die 35-Jährige hatte im Prozess ausgesagt, der Ex habe sie an jenem Tag abgepasst. Er zog Handschuhe an, zückte ein grünes Messer, packte sie an den Haaren und sagte: "Ich bringe dich jetzt um." Dann seien sie über eine Böschung gefallen. Als sie am Boden lag, habe er sich auf sie gesetzt, die Hände fixiert und zugestochen, bis er von einem Zeugen durch Schreie verjagt wurde. Nur deshalb habe die Frau überlebt, meinte die Staatsanwältin. Wenig später ließ sich der Verdächtige festnehmen. Motiv dürfte ein schwelender Obsorge-Streit um die Tochter und den Sohn gewesen sein, meinte sie.

Für die Staatsanwältin stand außer Streit, dass der Angeklagte den Vorsatz hatte, seine Ex zu töten. Warum sonst habe er nach der Tat bei der Polizeiinspektion angerufen und wörtlich gesagt: "Ich habe großen Blödsinn gemacht, ich habe meine Frau geschlachtet", fragte sie die Geschworenen.

Verteidiger plädiert auf Freispruch

Diese Aussage wiederum interpretierte der Verteidiger so, dass sein Mandant keinen Mord begehen wollte. Vielmehr habe er total verstört bei der Polizei angerufen und berichtet, dass etwas passiert sei, was von ihm nicht so gewollt gewesen wäre. Beide hätten auf einer Bank gesessen, um nochmals über die gemeinsamen Kinder zu reden, dann eskalierte die Situation. Aber er habe weder Handschuhe angezogen noch ein Messer aus seiner Tasche gezogen, sagte der Verteidiger. Als Beweis führte er an, dass der Angeklagte Schürfwunden an den Händen gehabt habe. Somit sei der Vorfall an jenem Tag nicht zweifelsfrei geklärt, weshalb er auf einen Freispruch plädierte.

Der Angeklagte, inzwischen österreichischer Staatsbürger, berichtete, dass die Probleme in der Ehe angefangen hätten, als 2018 die Schwester seiner Frau aus Bosnien zu ihnen nach Gmunden gekommen sei. Auch Alkohol und Drogen wurden wohl ein Thema. Im Februar 2019 folgte nach 15 Jahren Ehe die Scheidung, die Tochter blieb beim Vater, der Sohn bei der Mutter. Doch beide Elternteile wollten das alleinige Sorgerecht. Das Treffen auf der Parkbank am 2. Oktober war eines von vielen in dieser Angelegenheit.

Plötzlich will der Angeklagte gesehen haben, wie die Frau damals ein Messer hatte und es sich an die Pulsadern hielt. "Ich dachte, sie will sie sich aufschneiden", meinte er am Mittwoch im Gerichtssaal. Dann sei sie auf ihn zugegangen, worauf er ihr das Messer abnehmen wollte. Dabei sei er ausgerutscht und beide fielen die Böschung hinunter. Unten angekommen, habe er Blut gesehen, wollte die Rettung anrufen und wählte aus Versehen die Nummer der Polizei. Jene Version war die dritte zum Tathergang, hielt die Richterin fest. Bei der Polizei und vor dem U-Richter hatte der Angeklagte jeweils etwas anderes zu Protokoll gegeben.

"Schlagader nur durch Zufall verfehlt"

Vor der Mittagspause waren Gutachter am Wort. Der medizinische Sachverständige sprach von vier Schnittwunden, von denen eine klaffend 20 Zentimeter am Hals entlang bis zur Drosselgrube der Frau verlief. Dabei wurde ein Halsmuskel durchtrennt, "nur durch Zufall" sei die dahinterliegende Schlagader nicht getroffen worden.

Grundsätzlich seien die Verletzungen schwer gewesen und mussten sofort operativ versorgt werden. Das Verletzungsbild passe auch zur Beschreibung des Tathergangs des Opfers. Aus "medizinischer Sicht" könne man sich diese Schnitte nicht zuziehen, wenn man mit einem Messer in der Hand eine Böschung hinunterrolle. Dies hatte der Angeklagte behauptet.

Was die Auswertung der DNA-Spuren ergab, meinte der gerichtlich beauftragte Experte, dass der in der Nähe des Tatorts gefundene Handschuh nicht vom Verdächtigen getragen worden sein dürfte. Wie auf einem Foto dokumentiert, hatte sich der 43-Jährige blutige Schürfwunden auf dem linken Handrücken beim Herabstürzen der Böschung zugezogen. Der linke Handschuh war jedoch mehr oder weniger sauber.

Hohe Sicherheitsvorkehrungen

"Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit wäre eine DNA-Spur nachweisbar", wenn der Angeklagte den Handschuh über seiner verletzten Hand getragen habe, schlussfolgerte der Gutachter. Das Opfer hatte angeben, dass der Verdächtige vor dem Zustechen mit dem Messer ein Paar angezogen habe.

Um die Sicherheitsvorschriften im Zusammenhang mit Covid-19 einhalten zu können, wurden für den Prozess die Zuschauersessel im Gerichtssaal aufeinandergestapelt und an die Rückwand geschoben. So konnten die Geschworenen an Tischen im Raum verteilt Platz nehmen, den Nasen-Mund-Schutz durften sie abnehmen. Der aus der U-Haft vorgeführte Angeklagte behielt ein Plexiglasvisier auf.

Opfer: "Ich wollte einfach am Leben bleiben"

Am Nachmittag hatte das Welser Gericht im Mordversuchsprozess Zeugen und das Opfer geladen. Bevor die Ex-Frau des Angeklagten aussagte, musste dieser den Verhandlungssaal verlassen. Die Frau, die sich auch als Privatbeteiligte dem Strafprozess angeschlossen hat, schilderte hörbar mitgenommen, wie er versucht habe, sie "umzubringen". Es war "ein Schock für mich", als er Arbeitshandschuhe anzog und ein Messer zückte, schilderte sie unter Tränen. "Denk doch an unsere Kinder", habe sie ihn angefleht. Dann habe sie nur mehr geschrien. "Ich wollte einfach am Leben bleiben", schilderte sie, was ihr durch den Kopf gegangen sei, als er sie "geschnitten hat". Der Verteidiger setzte alles daran, die Aussage des Opfers zum Tathergang als nicht schlüssig darzustellen. Minutiös wollte er anhand von Bildern vom Tatort wissen, wann was passierte.

Schon kurz nach der Eheschließung im Jahr 2004 seien erste Probleme bei dem Paar aufgetreten. Ihren Mann beschrieb die heute 36-Jährige als "eifersüchtig" und "gewalttätig". Einmal sei sie vier Wochen im Frauenhaus gewesen. Wegen seiner Spielsucht habe sie letztendlich im Herbst 2018 die Scheidung eingereicht. Der Kinder wegen blieb man aber in Kontakt. Wegen des unsteten Lebens ihres Ex entschied sich die heute 36-Jährige laut eigener Aussage, das alleinige Sorgerecht zu beantragen. Dies führte dann offenbar am 2. Oktober zur Bluttat.

Auch die Zeugen belasteten mit ihren Aussagen den Angeklagten. Zwei Passanten berichteten übereinstimmend, dass sie Angstschreie einer Frau gehört hatten. Einer sah den Beschuldigten unten bei der Böschung auf der Frau "hockend" und rief drohend: "Ich komme und schlage Ihnen die Zähne aus." Danach habe der mutmaßliche Täter das Weite gesucht.

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19. April 2024