Prozess: Linzer Taxifahrer soll junge Frau vergewaltigt haben
LINZ. Am Dienstag musste sich in Linz ein Taxifahrer (33) vor Gericht verantworten. Er soll eine 19-Jährige im Taxi zum Sex gezwungen haben.
Laut Anklage ist die Tat Ende Februar etwa um ein Uhr nachts auf dem Parkplatz eines Linzer Supermarktes passiert. Der Beschuldigte, der sich in Untersuchungshaft befindet, soll sein Opfer mit den Worten „Steig hinten ein, sonst passiert dir was“ gezwungen haben, auf der Rückbank des Autos Platz zu nehmen. Daraufhin soll der Mann den Kopf der wehrlosen 19-Jährigen, die damals an einer Schulterverletzung laborierte, gepackt und zum Oralverkehr gezwungen haben. Danach ließ er sie aussteigen und die junge Frau alarmierte die Polizei.
Bei dem Angeklagten handelt es sich um einen Österreicher mit türkischem Migrationshintergrund. Er leugnete bei dem Prozess die Vorwürfe, räumte aber schließlich zumindest ein, der Frau an die Brust gefasst zu haben. Der 33-Jährige ist einschlägig vorbestraft, bereits im Jahr 2011 war er wegen sexueller Nötigung eines Fahrgastes verurteilt worden. Warum der Mann daraufhin wieder im Taxigewerbe tätig war, war dem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Ursula Eichler ein Rätsel. Es habe auch mehrmals Anzeigen gegen den 33-Jährigen wegen sexueller Tätlichkeiten gegeben, die allerdings eingestellt worden seien, hieß es in der Verhandlung.
Im gegenständlichen Fall hatten sich Opfer und Täter vom Sehen gekannt. In der Tatnacht stand die 19-Jährige mit einer Freundin an der Haltestelle Unionkreuzung. Der Bus war den Mädchen quasi vor der Nase davongefahren. Da tauchte zufällig der Taxifahrer auf und bot an, die beiden „gratis“ zu chauffieren. Eine Frau stieg vorher aus, mit dem Opfer fuhr der Mann dann zu dem Parkplatz.
Der Prozess am Dienstag wurde vertagt, weil Gutachten eingeholt werden sollen. Einerseits soll die Schwere der psychischen Folgen der Tat bei der 19-Jährigen untersucht werden, zudem gibt es weitere DNA-Spuren, die ausgewertet werden sollen. Ein Termin für die nächste Verhandlung steht noch nicht fest. Dem Angeklagten drohen bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe.
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