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Prozess in Passau: Oberösterreicherin wegen Sterbehilfe vor Gericht

21. Oktober 2020, 00:04 Uhr
Prozess in Passau: Oberösterreicherin wegen Sterbehilfe vor Gericht
Prozess in Passau Bild: Denk Medien

PASSAU. Die 24-Jährige soll auf deren Wunsch ihre Freundin ertränkt haben – Gerichtsmediziner fanden keine Kampfspuren.

Eine Frau im Gerichtssaal, die sich auf der Nebenklagebank neben ihrem Rechtsanwalt niedergelassen hat, schwarze Trauerkleidung, lila Halstuch, ist der festen Überzeugung, dass es Mord war. Ihre Tochter habe niemals freiwillig aus dem Leben scheiden wollen, hatte sie als Zeugin gesagt. Sie ist die Mutter der Getöteten. Die 52-Jährige hat sich ihre schwarz umrandete Brille in die Haare gesteckt.

Sie hatte ein Porträt ihrer verstorbenen Tochter mitgebracht und das Bild vor sich aufgestellt. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Hainzlmayr griff aber ein und ermahnte die Trauernde, es zu entfernen. "Wir sind hier nicht in der Kirche", der Tisch der Nebenklage sei kein "Pseudo-Altar" sagte er.

Die Gerichtsmediziner kamen gestern zu Wort. Ihre Befunde ergeben: Keine Kampfspuren bei der Getöteten, sie sei einen "klassischen Ertrinkungstod" gestorben. Es wurde ein kleiner Einschnitt auf der linken Seite des Brustkorbes bei der Toten festgestellt. Die Angeklagte hatte geschildert, dass sie zudem versucht habe, der Freundin ein Messer in die Brust zu rammen. Sie sei gescheitert. Das Messer ist nie gefunden worden. Die Getötete hatte, das konnten die Gerichtsmediziner anhand der Haarproben feststellen, wohl schon seit Ende 2018 Medikamente gegen Depressionen genommen. Sie habe noch mehrere Stunden vor der Tat solche Antidepressiva eingenommen, sei jedoch zum Zeitpunkt der Tötung "nicht mehr wirklich sediert und benommen" gewesen.

Zwei Polizisten sagten aus, wie sie den Tatort vorgefunden hätten: Der dunkelblaue VW Golf sei im Schlamm gesteckt. Die beiden Frauen hätten nach Angaben der Angeklagten versucht, sich gemeinsam mit dem Auto im See zu versenken. Im Wagen stellten die Beamten einen Rucksack mit einem Abschiedsbrief und eine Handtasche mit Medikamenten und einen weiteren Abschiedsbrief sicher.

Die Schilderungen der Zeugen haben ergeben, dass eine dritte Frau in dieser Tragödie eine wichtige Rolle spielen könnte. Sie ist mit der Angeklagten befreundet, sie führten einen Gruppenchat zu dritt, der allerdings am 6. August, 16 Tage vor der Tragödie, abgebrochen ist. Diese dritte Frau, sie lebt in Linz, konnte als Zeugin nicht geladen werden. "Keine Chance", hatte der Vorsitzende Richter erklärt. Sie habe sich mit einem Attest entschuldigen lassen, weil sie an Gedächtnisschwund leide. Eine Zwangsvorführung über die Grenze hinweg ist nicht möglich. Das Attest entbinde sie zusätzlich der Pflicht zur Aussage, hieß es.

Ein Urteil im Prozess wird für Anfang November erwartet.

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