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Prozess gegen Wildererbande: Zwei von acht Urteilen gesprochen

Von nachrichten.at/apa   28.Juli 2021

Die Bande soll von 2017 bis 2020 Dutzende Wildtiere getötet haben. Die Frau wurde zu 360 Euro, ein weiterer Angeklagter zu sechs Monaten bedingt verurteilt, beide rechtskräftig. Den restlichen Angeklagten drohen je bis zu drei Jahre Haft. Ob auch gegen sie am Mittwoch noch ein Urteil gesprochen wird, war unklar.

Die Beschuldigten sollen in unterschiedlicher Zusammensetzung in den Bezirken Gmunden, Linz-Land, Grieskirchen, Salzburg-Umgebung und Zwettl in Niederösterreich ihr Unwesen getrieben haben. Um Schonzeiten oder Schutzbestimmungen kümmerten sie sich laut Ermittlern nicht. Teilweise waren sie mit Nachtsichtgeräten und Wärmebildkameras unterwegs. Häufig wurde aus fahrenden Autos heraus geschossen. Bei Hausdurchsuchungen waren Unmengen von Fleisch und Trophäen, aber auch ein großes Waffenarsenal samt Schalldämpfern sichergestellt worden.

35 Fälle als Tierquälerei gewertet

Laut Strafantrag seien Rehe, auch ein Kitz und Geißen, Füchse, Dachse, Wildschweine, Biber, Eichhörnchen, Vögel diverser Spezies - Amseln oder Spatzen ebenso wie Fasane, Gänsesäger, Reiher oder Eichelhäher - sowie Forellen gefangen bzw. getötet worden. 37 Fälle wertet die Staatsanwaltschaft als schweren Eingriff ins Jagdrecht, 35 weitere als Tierquälerei. Zudem werden fünf Angeklagten Vergehen gegen das Waffenrecht zur Last gelegt, zweien Urkundenunterdrückung - sie sollen Jagdkarten gefälscht haben - und einigen Hehlerei sowie einem pornografische Darstellung Minderjähriger. Die Angeklagten - alle Österreicher, weitgehend aus dem Salzkammergut und einige miteinander verwandt - sind teilweise geständig. Grundsätzlich geben sie eher die Wilderei zu, mit Tierquälerei wollen sie nichts zu tun haben. Der Richter wies allerdings darauf hin, dass Tierquälerei nicht nur das Quälen von Tieren, sondern auch das mutwillige Töten umfasse.

Bereits am Vormittag wurden zwei Urteile gesprochen: Die einzige Frau auf der Anklagebank, bei der es nur um waffenrechtliche Delikte ging, die sie zugab, erhielt eine Geldstrafe von 360 Euro. Ein weiterer Angeklagter, dem wenige Abschüsse zur Last gelegt wurden, war ebenfalls geständig bzw. rechtfertigte den Abschuss von Krähen damit, dass er Hasen schützen wollte. Er wurde zu sechs Monaten bedingt verurteilt.

"Sperren Sie uns dafür eh nicht ein?"

Die Einvernahme der anderen lieferte dann ein Sittenbild der Gruppe: Ein Angeklagter gab zu, u.a. diverse Reiher und Biber geschossen und Füchsen nachgestellt zu haben. Die Vögel habe er nachher vergraben, damit sie niemand findet. Einmal habe er eine Bisamratte mit Pfeil und Bogen erlegt. Ein andermal habe sein ebenfalls angeklagter Bekannter zwei Biber hintereinander geschossen, weil beim ersten "die Zähne nicht gepasst" hätten (für eine Trophäe, Anm.). Er gab zu, dass das falsch war, das sei ihm heute auch bewusst. Der Richter verwies auf die Chats der Angeklagten, die "nicht so reflektiert" seien, wo von "killen" die Rede sei und die Frage gestellt wurde "Sperren sie uns dafür eh nicht ein?"

Ein anderer Beschuldigter bekannte sich nicht schuldig, weil er nicht aus Spaß getötet habe, wie er meinte, er gab die Abschüsse aber zu. Ein Reiher habe nämlich Fische verletzt und Gelege gefährdet, ein Bussard Hasen attackiert, ein Biber Enten attackiert, ein Specht den Hochstand beschädigt, begründete er sein Handeln. Weil der Biber nicht umsonst sterben sollte, habe er ihn "konsumiert" und die Trophäe ausgekocht. Er haben eben "Interesse an den Schädelknochen" gehabt.

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