Prinz Ernst August muss am 23. März vor Gericht
WELS. Im Fall einer Verurteilung drohen dem Urenkel des letzten deutschen Kaisers bis zu drei Jahre Haft.
Ernst August von Hannover muss sich am 23. März vor dem Landesgericht Wels verantworten, gab das Gericht gestern bekannt. Dem Welfenprinzen wird vorgeworfen, er habe sich fahrlässig in einen Zustand der Zurechnungsunfähigkeit versetzt. Ihm drohen im Fall einer Verurteilung bis zu drei Jahre Haft.
Der Adelige soll sich durch den Genuss von Alkohol und die Einnahme von Benzodiazepinen "in einen die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rausch versetzt" haben, so die Anklage. Unter dem Einfluss dieser Substanzen soll er dann in Grünau im Almtal und in Scharnstein Taten gesetzt haben, die – wäre er zurechnungsfähig gewesen – als Widerstand gegen die Staatsgewalt, schwere Körperverletzung, gefährliche Drohung, Sachbeschädigung und Nötigung gewertet würden. In der Verhandlung, die öffentlich sein soll, wird ein psychiatrischer Sachverständiger gehört.
Am 14. und 15. Juli des Vorjahres soll sich der Adelige heftig gegen Polizisten gewehrt und einen Beamten verletzt haben. Der Prinz hatte selbst die Polizei gerufen, weil er sich von einem Paar bedroht gefühlt habe. In weiterer Folge habe sich der Urenkel des letzten deutschen Kaisers Wilhelm II. sehr aggressiv verhalten, Beamte dürften ihn auch am Boden fixiert haben. Auf Anweisung eines hinzugerufenen Arztes wurde er ins Spital gebracht. Weiters wirft die Staatsanwaltschaft Ernst August vor, am 20. Juli eine Polizistin mit einem Baseballschläger bedroht zu haben. Er soll mit einem Taxi zur Polizeiinspektion Scharnstein gekommen sein, um Anzeige wegen Polizeigewalt zu erstatten. Die Beamten waren aber unterwegs und er musste unverrichteter Dinge wieder abziehen. Auf der Rückfahrt soll er auf zwei Polizistinnen getroffen sein. Er habe die Beamtinnen aus dem Taxi heraus angesprochen und schließlich einer Polizistin Gewalt angedroht.
Am 7. September kam es dann erneut zu einem Vorfall: Der Prinz soll die Verglasung des Esszimmerfensters eines Wohnhauses, das der Herzog-von-Cumberland-Stiftung gehört, beschädigt und das dortige Angestellten-Ehepaar samt dessen Tochter bedroht haben, um die Familie zum Verlassen des Gebäudes zu nötigen, heißt es in der Anklage.
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"im Fall einer Verurteilung“ 😁😁😁
ist er nicht ein psychisch kranker Mann ?
Eigentlich ist er ein armer Teufel, der von allen im Stich gelassen wurde, die ihm etwas bedeuteten. Selbstverschuldet, ja sicher. Aber trotzdem ein einsamer Mensch ohne jede Perspektive.
Na, des hätts' früher net gebn !
Der Hochadelige Hohenzoller Kaiserenkel
vor einem Gemeinen Gericht der Untertanen ?!?
Zurechnungsunfähigkeit? Was ist das? Oder ist es doch Unzurechnungsfähigkeit?
Gibt es denn einen legalen Vornamen "Prinz"?
Nur in diesem Fall wäre die gewählte Anrede korrekt, sofern auch in der Geburtsurkunde so eingetragen.
Wir haben 2021 liebes OÖN Team
Nachdem es Leute gibt die keine Österreicher sind ist ein Adelstitel durchaus möglich.
Während man im ORF sämtliche verdiente akademische Grade
großherzig übergeht u. verschweigt,
überkugeln sie sich geradezu bei den Adelstiteln.
Na ja, ein bißchen monarchistische Wiederbetätigung
schadet dem Image nicht u. ist auch nicht verfassungsgesetzlich verboten.
Aber wenn sich einer ein Hakenkreuz aufs Hirn brennen läßt
(für das Krukenkreuz gilt das natürlich nicht!),
oder gar ein Hitlerbild unter dem Kopfpolster hat
(für ein Dollfußbild gilt das natürlich nicht!),
kann die Justiz wieder aus dem Vollen schöpfen
und zeigen, was sie drauf hat.
Das ist unser Umgang mit der Vergangenheit:
Die eine haben wir bewältigt,
die andere hat uns überwältigt.
Prinz oder nicht Prinz - wie wichtig ist das, dass man dieses Thema 1000x diskutieren muss?