Praktikantin mit Kopftuch durfte nicht auf die Richterbank
Das Oberlandesgericht Linz (OLG) entschied per Weisung, dass die junge Frau nicht als Vertreterin von Staat und Justiz auftreten könne, wenn sie das Kopftuch trägt. Aus religiösen Gründen aber auch als Ausdruck ihrer Persönlichkeit habe die türkischstämmige Magistra ein Abnehmen des Tuches verweigert, hieß es weiters in der Stellungnahme des Gerichts.
Die Frau durfte daher auf Anordnung des OLG bei Prozessen nicht vorne beim Richter sondern nur im Saal unter den Zuschauern sitzen. Die Linzer OLG-Präsidentin Katharina Lehmayer meinte dazu, "es handelt sich um ein heikles Thema, das nach wie vor vom Gesetzgeber ungeklärt ist."