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Mühlviertler Polizist von Vorwurf der Brandstiftung freigesprochen

Von Nicole Oirer, 05. Februar 2025, 12:30 Uhr
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Betrugsprozess am Landesgericht Linz. Bild: VOLKER WEIHBOLD

LINZ. Wegen des Vorwurfs der versuchten Brandstiftung musste sich heute ein Polizist in Linz vor Gericht verantworten. Der Verteidiger brachte allerdings eine andere, mögliche Täterin zur Sprache.

Der Angeklagte zeigte sich vor Gericht nicht geständig. Sein Mandant habe kein Motiv und keinen Grund im Haus der Eltern ein Feuer zu legen, sagte der Verteidiger. Wer jedoch sehr wohl ein Motiv habe, sei die Ehefrau des Angeklagten. Laut Verteidige sei daher "der Falsche angeklagt".

Das Verhältnis zur Mutter und Stiefvater sei gut, genauso wie zum Bruder. Daran habe auch der Zwischenfall nichts geändert, sagt der Angeklagte (36). Nicht gut sei hingegen das Verhältnis zwischen Ehefrau und Schwiegereltern. Doch auch in der Ehe selbst kam es immer wieder zu teils heftigen Streitereien.

Diese gingen so weit, dass die Ehefrau eine einstweilige Verfügung und ein Betretungsverbot gegen ihren Mann erwirkte. "Obwohl ich nie gewalttätig war", wie der Mann vor Gericht sagte. Trotzdem soll sie den Polizisten immer wieder angerufen haben, am Telefon Streit angefangen und ihn gebeten haben, doch wieder in die gemeinsame Wohnung zu kommen, wie der Mann aussagte.  

Eindeutiges Fremdverschulden bei Couchbrand

Trotz des Verbots war er also immer wieder in der gemeinsamen Wohnung - bis er dadurch berufliche Konsequenzen bekam. In den Phasen, in denen er nicht nach Hause wollte, schlief er bei seiner Mutter und dem Stiefvater in einem Gästezimmer. Dort sei er auch in der Nacht von 10. auf den 11. Februar gewesen. Bis vier Uhr früh habe er sich im Elternhaus aufgehalten, dann sei er nach zahlreichen Anrufen seiner Frau wieder zu ihr gefahren und dort bis am nächsten Vormittag geblieben.

In der selben Nacht hat in ebendiesem Gästezimmer eine Schlafcouch gebrannt. Laut Staatsanwältin sei bei dem Brand ein "eindeutiges Fremdverschulden" erkennbar gewesen, das Feuer sei durch eine externe Zündquelle ausgelöst worden, wie sie aus dem Gutachten zitierte. Auf dem Bettzeug der Couch war zudem eine pentanhaltige Flüssigkeit (Alkohol oder Lösungsmittel) ausgeschüttet worden. Aufgefallen war der Brand erst am nächsten Tag, als der ebenfalls im Haus lebende Großvater starken Geruch nach Rauch bemerkte. 

Der Verteidiger des Angeklagten brachte als mögliche Verdächtige die Ehefrau des Mannes ins Spiel. Diese hätte im Gegensatz zum Beamten ein Motiv, durch seinen Schlüssel zudem Zugang zum schwiegerelterlichen Haus gehabt. Auch der Angeklagte gab an, dass er Angst gehabt hatte, seine Frau könnte den Brand verursacht haben. Die Ehefrau verweigerte vor Gericht die Aussage.  

Verfahren wegen Amtsmissbrauch

Der bisher unbescholtene Polizist wurde vom Schöffengericht freigesprochen. Die Beweislage sei "weit entfernt" von der nötigen Sicherheit, die es für eine Verurteilung brauche. Immerhin gebe noch eine weitere Person gäbe, die für die Tat infrage käme, nämlich die Ehefrau, so der Vorsitzende. Die Staatsanwältin verzichtete auf Rechtsmittel, das Urteil ist daher rechtskräftig. 

Erst am Dienstag musste sich ein Kollege von ihm wegen Amtsmissbrauch vor Gericht verantworten. Der Ermittler soll bei diesem Brand der Staatsanwaltschaft „wissentlich“ wichtige Beweismittel vorenthalten haben, sodass die Ermittlungen gegen den damals noch unbekannten Täter zunächst eingestellt wurden. Am Dienstag musste der Polizist wegen Amtsmissbrauchs auf der Anklagebank Platz nehmen. Um eine Gefälligkeit soll es nicht gegangen sein, denn den mutmaßlichen Zündler und Kollegen will er nicht gekannt haben.

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Autorin
Nicole Oirer
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4  Kommentare
4  Kommentare
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2020Hallo (5.230 Kommentare)
am 05.02.2025 15:19

Seltsam wie es dort umgeht! 😂🙈👎🏽

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angerba (2.558 Kommentare)
am 05.02.2025 14:31

Keine Reklame für die Polizei...................., leider !

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betterthantherest (39.868 Kommentare)
am 05.02.2025 12:58

Was ist denn mit den heutigen Polizisten los?

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azways (6.597 Kommentare)
am 05.02.2025 12:40

Wir auch sicher mit einer Diversion enden.

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