Polizei fasste flüchtige Ausbrecher in Wien
GARSTEN. Die beiden Strafgefangenen, die Ende Juni aus der Justizanstalt Garsten ausgebrochen waren, konnten am Donnerstag von der Polizei in Wien gefasst werden.
Zwei Strafgefangene, russische Staatsangehörige, flüchteten in der Nacht von 27. auf 28. Juni 2019 aus der Justizanstalt Garsten. Die beiden Männer kratzten in ihrem gemeinsamen Haftraum ein Loch in die Decke und gelangten sodann über den Dachboden zur Außenmauer. Dort seilten sie sich aus rund 14 Metern Höhe ab und konnten in unbekannte Richtung flüchten.
Seither arbeiteten Zielfahnder daran, die Männer, die wegen Raubdelikten noch bis Mai 2023 bzw. bis Februar 2027 einsitzen müssen, aufzuspüren. Nach zweieinhalb Monaten, am 18. September, gelang es ihnen schließlich, die beiden Flüchtigen in Wien zu lokalisieren und mit Unterstützung der Cobra festzunehmen.
Waffen gefunden
Bei der Festnahme wurde auch eine Faustfeuerwaffe samt zwei gefüllten Magazinen gefunden. Die beiden Männer wurden wieder in die Justizanstalt Garsten eingeliefert. Sie werden dort getrennt untergebracht und die entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen wurden getroffen.
Während der Ermittlungen versuchten Polizisten am 28. August 2019 mit einer möglichen Kontaktperson der Flüchtigen in einer Wiener Asylunterkunft Kontakt aufzunehmen. Dabei konnten ein 19-Jähriger und ein 20-jähriger Russe festgenommen werden. Gegen den 19-Jährigen bestand eine Festnahmeanordnung des Landesgerichts Wien und bei dem 20-Jährigen handelte es sich um einen flüchtigen Strafgefangenen der Justizanstalt Krems. Dieser hat dort noch drei Jahre Freiheitsstrafe wegen mehrerer Raubdelikte zu verbüßen.
Video: Ausbrecher nach spektakulärer Flucht gefasst
Denkmalschutz begünstigte Flucht
Die Beantwortung einer parlamentarische Anfrage der Neos-Abgeordneten Irmgard Griss an Justizminister Clemens Jabloner hat erst kürzlich Details und Hintergründe zu der Flucht offengelegt. Dabei kam unter anderem heraus, dass bauliche Gegebenheiten in der Justizanstalt "eine Entweichung begünstigen" - so soll die Außensicherung aufgrund von Denkmalschutzauflagen nicht optimal gewesen sein. Mittlerweile wurden jedoch Stachelbandrollen angebracht. Einen ausführlichen Artikel dazu lesen Sie hier.
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Ich wollte schon die George-Orwell-Ehrennadel am Spagatbande dem Redakteur verleihen, wie ich den ersten Satz les ...
"russische Staatsangehörige" ....
Das ist ehrlich, fast schon mutig!
Aber ach, im Schluss-Satz ist die Euphorie wieder beim Teufel.
Da heißts schon wieder "Russen" . . . so als ob es sich um natürliche Söhne bzw Ururururururenkel von Iwan dem Schrecklichen handeln tät, der bekanntlich auch den Ururururururputin zeugte.
Mit der Geschichte Tschetscheniens bin ich nicht so vertraut, dass ich die Ahnen der österreichischen Alterspyramidenpölzer wüsste.
Mit der Geographie eher, denn ich weiß, dass die russische Föderation nicht an Österreich grenzt.
Ich weiß nicht warum, aber wenn die Polizei ein Grund zu freude hat, hab ich ihm auch! 😃😃😃,
zlachers >>> DU weißt es nicht, aber ich weiß es. Tief in deinem Innersten bist du ein rechter Racker, ein law-and-order-Verfechter.
Schau, dass sich das nicht bis Alabama herumspricht, sonst wirst du noch Ehrenmitglied vom Kukluxclan.
Tief in meinen Inneren bin ich ein Polizei Beamter der Sie ausfindig machen sollte und Sie für ihre Beleidigungen bestraffen sollte!!!
Jeder gesetzestreue Mensch ist ein "rechter Racker"?
Interessante Sichtweise vom Leben.....aber bittesehr
das schöne an der Sache für die Russen ist dass das " AUSBÜCHSEN " aus den Knast nicht strafbar ist !!!
Pepone >>>> das ist eine Frechheit, sogar an Betrug grenzend.
Extra deines comments wegen lese ich mir den ganzen langatmigen Artikel noch einmal durch, weil ich mich am Terminus "ausbüchsen" begeilen will, und dann kommts gar nicht vor! Glaub nicht, dass ich es übersehen hab.
Das ist aber gar nicht der Hauptfehler deines antipositionellen Kommentars.
Du textest Knast. Ohne Gänsefüßchen, und keine Großbuchstaben außer K ...
Dabei ist"KNAST" das Ärgste. Wir sagen "Häfen" -- nie gehört?
Und "Russen" ist überhaupt der Gipfel. Das SIND KEINE RUSSEN.
SALBEITEE
😜😜👍👍😂😂 gut gebrüllt Löwe …
übrigens ,Salbeitee ist sehr gesund …
https://www.netdoktor.de/heilpflanzen/salbei/
Das sind keine Russen? Wenn Sie damit Rasputin und Co assoziieren ist das Ihr Thema. Ich für meinen Teil bin österreichischer Staatsangehöriger und somit Österreicher. Ein russischer Staatsangehöriger ist Russe. Zumindest im offiziellen Sprachgebrauch.
Ausbrechen ist nicht strafbar, da es eine zutiefst menschliche Reaktion auf das Eingesperrtsein ist.
Da aber Ausbrechen ohne Begehung weiter Straftaten (z.B.: Sachbeschädigung) nicht möglich ist, können die Ausbrecher für diese belangt werden. Zudem verlieren sie etwaige Privilegien im Gefängnis.
Schadenersatzpflicht für Mehraufwand würde ausreichen!