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Pflasterbaufirma zahlte Überstunden nicht

Von nachrichten.at/apa, 05. April 2021, 16:12 Uhr

LINZ/GMUNDEN. Die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich hat für einen Lkw-Fahrer 1.700 Euro erstritten, weil seine Firma rund 150 Überstunden nicht bezahlen wollte.

Zudem erreichte sie die Änderung der Auflösung des Dienstverhältnisses auf "einvernehmlich". Der Mann aus dem oö. Zentralraum hatte viereinhalb Monate für die Pflasterbaufirma im Bezirk Gmunden gearbeitet, als er in einem Gespräch mit dem Chef das Dienstverhältnis - seiner Meinung nach - einvernehmlich beendete.

Tatsächlich hatte ihn das Unternehmen mit "vorzeitigem Austritt" bei der Gebietskrankenkasse abgemeldet, berichtete die AK am Montag. Das bedeutet eine Sperre beim AMS und den Verlust des Arbeitslosengeldes für einen Monat. Auch die 150 Überstunden, die er in der kurzen Zeit geleistet hatte und die ihm 2.200 Euro netto bringen hätten sollen, tauchten in der Endabrechnung nicht auf.

Die AK zog für den Mann vor Gericht, weil die Firma auch nach Interventionen nicht bereit war, dem Mann sein Geld auszuzahlen und die Beendigung des Dienstverhältnisses auf "einvernehmlich" zu ändern. Man einigte sich mittels Vergleichs auf eine nachträgliche Zahlung von 1.700 Euro netto, also rund 380 Euro pro Beschäftigungsmonat, und eine einvernehmliche Auflösung.

Acht Monate nach dem Austritt kam der Lkw-Fahrer so zu seinem Recht, betonte die Interessenvertretung. "Dieser Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig genaue, schriftliche Aufzeichnungen sind. Im Streitfall können sie tausende Euro bedeuten", merkte oö. AK-Präsident Johann Kalliauer an. Er riet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, ihre Arbeitszeiten selbstständig zu dokumentieren, und zwar handschriftlich und am besten gleich nach dem jeweiligen Dienstschluss sowie sie von einer Kollegin oder einem Kollegen bestätigen zu lassen. "Auch beim Auflösen des Dienstverhältnisses empfehlen wir natürlich, dies schriftlich und wenn möglich mit Zeugen zu machen. Dasselbe gilt für das Bestätigen von Urlaubswünschen".

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13  Kommentare
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kpader (11.506 Kommentare)
am 06.04.2021 05:59

Bravo!

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 05.04.2021 21:09

Warum bitteschön zieht die AK keinen Prozess durch, sondern schließet einen Vergleich mit 500 Euro zum Nachteil des Dienstnehmers?

Zu dem hat man ja die AK und die monatlichen Pflichtbeiträge, damit die auch "unangenehme" (für einzelne nicht leistbare) Prozesse durchziehen.

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Klettermaxe (10.678 Kommentare)
am 05.04.2021 21:52

Schon einmal etwas von Prozessrisiko gehört?

Es wird speziell bei den Arbeitszeitaufzeichnungen wohl nicht alles sauber und wasserdicht gewesen sein.

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( Kommentare)
am 05.04.2021 18:52

Ach geh, sowas machen die Buden nicht. Die sind voll auf ÖVP-ehrlich

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linz2050 (6.565 Kommentare)
am 05.04.2021 17:38

1700 € für 150 Überstunden ... nicht gerade viel .... das braucht sich die AK nicht rühmen

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glingo (4.970 Kommentare)
am 05.04.2021 19:25

Ja es gibt halt Firmen die nicht mal 10€ Stundenlohn Zahlen

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 05.04.2021 21:10

Überstunden haben IMMER Zuschlag von mindesten 50 Prozent.

Warum die AK hier derart nachteilig für den geschaßten Dienstnehmer agiert, verschweigen die OÖN leider.

Kein Ruhmesblatt und vor allem KEIN ERFOLG für die AK.

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mayehu@gmx.at (52 Kommentare)
am 05.04.2021 22:06

Wenn der Arbeitnehmer keine genauen Aufzeichnungen über die geleisteten ÜSt hatte, wäre ein gerichtliches Durchbringen der Forderung höchstwahrscheinlich großteils od. zumindest tw. gescheitert.
Das kennt die AK zur Genüge. Das wird auch dem Arbeitnehmer bewusst gewesen sein. Daher ist es ein Erfolg, einen Vergleich durchzubringen, der dem Arbeitnehmer zumindest tw. zu seinem Anspruch verhilft.

Aber das weiß ein "Alleswissender" nicht und muss daher die AK in seiner grenzenlosen Weisheit und Fachkompetenz auch noch verunglimpfen.

Manchmal ist Schweigen einfach besser.

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Klettermaxe (10.678 Kommentare)
am 05.04.2021 22:17

@ALLESWISSER: Neben Überstunden gibt es auch Mehrarbeitsstunden, die 1:1 ausbezahlt werden. Das ist je KV unterschiedlich gerechnet, wie viele monatlich als solche gelten dürfen und welche Tätigkeit genau als solcher Arbeitsanteil gilt.

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abo123 (366 Kommentare)
am 06.04.2021 09:18

Sie behaupten also, es wäre für den Arbeiter besser gewesen, wenn er sich einen eigenen Anwalt genommen hätte und das in Eigenregie durchgezogen hätte.

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Klettermaxe (10.678 Kommentare)
am 05.04.2021 22:12

netto

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 06.04.2021 08:04

Der Artikel schreibt von "Überstunden".

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MySigma (2.473 Kommentare)
am 06.04.2021 08:17

So wie manche an einem Stromschlag von 10.000V sterben oder Taucher mit einer Sauerstoff-Flasche ins Wasser gehen...

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