Patienten falsches Bein amputiert: Geldstrafe
LINZ. Nach einem Vorfall in Freistadt wurde eine Chirurgin wegen grober Fahrlässigkeit zu 2700 Euro Geldstrafe verurteilt.
Es sei "menschliches Versagen" gewesen, antwortete die angeklagte Chirurgin auf die Frage des Staatsanwalts, wieso sie vor der Beinamputation während der Visite des Patienten irrtümlich anstelle des linken Oberschenkels den rechten markiert habe. Sie habe gewusst, dass das linke Bein abgenommen werden musste.