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Partyverbot: Polizei kündigt "flächendeckende Kontrollen" an

Von nachrichten.at/apa   29.Oktober 2020

Als Maßnahme gegen die stark steigende Zahl von Corona-Infektionen ist am Donnerstag in Oberösterreich das Verbot privater Garagenpartys mit Rechtskraft 30. Oktober erlassen worden. Vorerst werde es Freitag, Samstag und Sonntag flächendeckende Kontrollen geben, informierte die Landespolizeidirektion. So werden ein Vertreter der zuständigen Gesundheitsbehörde und Polizisten in jedem Bezirk gemeinsam ausrücken.

"Die Situation spitzt sich zu"

Landeshauptmann Thoma Stelzer (ÖVP) hat die entsprechende Verschärfung der oberösterreichischen Covid-19-Maßnahmenverordnung erlassen, wonach ab sofort auch "Veranstaltungen in Anlagen oder Anlagenteilen, die nicht für Wohnzwecke bestimmt sind, wie beispielsweise Garagen, Carports, Werkstätten, Scheunen und Ställe sowie für Vereinslokale" für mehr als sechs Personen untersagt sind. "Am Wochenende werden wir in Abstimmung mit dem Land unter der Federführung der Gesundheitsbehörde verstärkt Kontrollen im ganzen Bundesland, was das Einhalten der Covid-19-Vorschriften anlangt, machen. Die Situation spitzt sich zu, insofern ist es notwendig, die Bevölkerung weiter zu sensibilisieren", meinte Landespolizeidirektor Andreas Pilsl. Er findet es "nur fair", die flächendeckenden Kontrollen anzukündigen.

500 Euro Strafe pro Teilnehmer

Grundsätzlich sei jetzt nicht die Zeit für Stadlfeste oder Halloweenpartys, schloss sich der Landespolizeidirektor der Argumentation von Stelzer an. Dieser hatte am Mittwoch in einer Videobotschaft rechtliche Schritte gegen derartige Privatfeiern angekündigt, die mit der neuen Maßnahmenverordnung ermöglicht wurden. "Es geht einfach darum, sich an die Vorgaben zu halten, um dann auch weitere restriktivere Maßnahmen vielleicht hintenanhalten zu können", sagte Pilsl.

Dort wo es notwendig sei, würden die Gesundheitsbehörden aber eine entsprechende Strafe aussprechen, stellte er klar. Es drohen 500 Euro pro teilnehmender Person. Die Polizei alleine dürfte bei einem Verstoß gegen eine Maßnahmenverordnung lediglich Anzeige bei der zuständigen Gesundheitsbehörde erstatten. Daher gehe am kommenden Wochenende gleich ein Behördenvertreter mit, hieß es seitens der Polizei.

"Zwangsmaßnahmen theoretisch möglich"

Zur Kontrolle, ob etwa in der Gartenhütte hinter dem Haus eine größere Feier stattfindet, darf die Behörde auch den privaten Grund betreten, informierte der Krisenstab. Und sollte zum Beispiel eine Person trotz Aufforderung ein Garagentor nicht aufmachen, wären "laut bundesgesetzlicher Grundlagen Zwangsmaßnahmen theoretisch möglich, aber wir gehen davon aus, dass im Sinne der Vernunft hier die Menschen adäquat reagieren und öffnen werden", hieß es weiters vom Krisenstab.

Video: Das sagte Stelzer in seiner Rede am Mittwoch

OÖN-TV Sendung vom 28.10.2020

Bei einem Rekordwert an Tests erreicht Oberösterreich am Mittwoch auch einen Rekordwert an neuen Coronafällen. Das Land kündigt an, ab dem Wochenende gegen Garagenpartys vorzugehen. Linz will seine Christkindlmärkte heuer durchziehen und dabei auch Alkohol und Essen ausgeben. Und: Deutschland geht ab Montag in einen Teil-Lockdown.

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