Paar niedergefahren und geflüchtet: Sechs Monate bedingt für 18-Jährigen
LINZ/SCHWERTBERG. Ein zum Tatzeitpunkt 17-Jähriger, der im Juli in Schwertberg ein junges Pärchen niedergefahren, schwer verletzt und dann Fahrerflucht begangen hat, ist am Freitag vom Landesgericht Linz rechtskräftig zu sechs Monaten bedingter Haft und einer unbedingten Geldstrafe von 1.440 Euro verurteilt worden.
In dem Fall war zwischenzeitlich sogar eine Anklage wegen Mordversuchs im Raum gestanden. Ein damals 19-Jähriger und seine um ein Jahr jüngere Freundin waren in der Nacht auf den 15. Juli nach dem Besuch des Aiserfestes am Heimweg, als plötzlich ein gegen die Einbahn fahrendes Auto kam. Es erfasste die beiden am Straßenbankett. Sie wurden gegen die Windschutzscheibe und dann zu Boden geschleudert.
Der Bursch, der rasch wieder auf den Beinen war, schilderte, er habe die Wagentür geöffnet und den Lenker angeschrien: "Steig aus!" Dieser habe ihn angesehen, die Türe zugezogen und Gas gegeben. Der 19-Jährige wurde einige Meter weit mitgeschleift. Seine Freundin wurde von dem Wagen zweimal überrollt - zumindest einmal davon beim Wegfahren.
Die 18-Jährige erlitt etliche Brüche und innere Verletzungen. Der Gerichtsmediziner geht davon aus, dass sie nur dank ihrer Jugend überlebt hat. Mit einer Genesung sei nicht vor Ablauf eines Jahres zu rechnen, Folgeschäden seien recht wahrscheinlich. Die junge Frau erschien aufgrund ihres gesundheitlichen Zustands nicht selbst vor Gericht.
Unfalllenker kann sich nicht mehr erinnern
Der Angeklagte gab sich zwar geständig, will sich aber an den Vorfall nicht mehr erinnern können. Der gerichtsmedizinische Sachverständige hält das für unwahrscheinlich: "Aus medizinischer Sicht ist davon auszugehen, dass die Erinnerung als erhalten zu betrachten ist."
Als er zwei Tage nach dem Unfall ausgeforscht wurde, fiel ein Drogentest bei dem Angeklagten "stark positiv" aus, wie Richter Ralf Sigl erklärte. Der Bursch will allerdings nur einen Joint geraucht haben, und das mehrere Tage vor dem Unfall. Wegen seiner Erinnerungslücke wisse er auch nicht, wie viel er getrunken habe, erklärte der mittlerweile 18-Jährige. Laut seinen Bekannten habe er beim Fortgehen aber üblicherweise fünf Bier und mehr konsumiert. Von Drogen will keiner etwas bemerkt haben, aber der Angeklagte sei an dem Abend "stark betrunken" gewesen, sagte einer seine Freunde, er wäre an diesem Abend nicht mehr bei ihm im Auto mitgefahren, räumte er auf die hypothetische Frage des Richters ein.
"Es tut ihm sehr leid, dass durch seine Handlungen zwei Personen schwerst verletzt wurden", sagte der Verteidiger über seinen Mandanten. Dieser sei bereit sich am Projekt "Close to" zu beteiligen, im Rahmen dessen Alkolenker Präventionsarbeit leisten. "Auch eine Diversion könnte auf dem Boden der Gesetze stattfinden", zeigte er sich überzeugt. Denn die spezialpräventive Wirkung einer drohenden Mordanklage sei ohnehin groß gewesen. Die Staatsanwältin forderte hingegen eine tat- und schuldangemessene Strafe.
Anklage wegen Mordversuchs stand im Raum
Für Richter Ralf Sigl kam weder eine Diversion noch eine rein bedingte Strafe infrage. Er verurteilte den 18-Jährigen wegen versuchter schwerer Körperverletzung, schwerer fahrlässiger Körperverletzung, Nötigung sowie wegen einer mit dem Vorfall beim Aiserfest nicht zusammenhängenden Sachbeschädigung zu sechs Monaten bedingt und einer unbedingten Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu jeweils vier Euro. Beide Seiten erklärten Rechtsmittelverzicht.
Zwischenzeitlich war eine Anklage wegen Mordversuchs im Raum gestanden. Das Oberlandesgericht Linz hatte dies aber abgelehnt. Im Wesentlichen geht es dabei um die Frage, ob der Bursch bemerkt hat, dass das Mädchen vor oder unter seinem Auto lag, bevor er es beim Wegfahren überrollte. Für den Richter hat sich in der Verhandlung aber ergeben, dass das nicht so gewesen sein müsse.
Ich denke auch das Urteil ist eine Schande für das Gericht. Möchte wissen wie der Richter urteilen würde wenn das seine Kinder betrifft???
Führerscheinentzug????????
Sechs Monate bedingt für Fahrerflucht. Eine lächerlich niedrige strafe.
Das Urteil ist eine Schande für das Gericht!!!
Den Burschen mitgeschliffen und die junge Frau NATÜRLICH wissentlich überfahren!
Deshalb ‚kann er sich ja nicht mehr erinnern‘ und ist vorerst mal geflohen.
Ja, da muß man sich wirklich fragen welche Rechtsprechung wir in Österreich haben bzw. welche Richter.
Eine Schande für Ö und Missachtung der Opfer!