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"Oft nur Vorstufe": Forderung nach höheren Strafen für Tierquälerei

Von OÖN, 22. Oktober 2020, 00:04 Uhr
"Oft nur Vorstufe": Forderung nach höheren Strafen für Tierquälerei
Herwig Mahr, FP-Klubobmann im Landtag Bild: FPÖ/Wakolbinger

LINZ. FP- und VP-Abgeordnete bringen Resolution an Bund in Landtagsausschuss ein

Zuletzt schockierten Vorfälle, bei denen Tierquäler in Linz Katzen das Fell vom Schwanz abzogen oder in Ried einer Ente die Beine abgehackt hatten.

In einem gemeinsamen Antrag fordern nun FP- und VP-Landtagsabgeordnete strengere Strafen für schwere Fälle absichtlicher Tierquälerei und Tierfolter.

In der heutigen Ausschussrunde des Landtags wird eine Resolution behandelt, in der die Bundesregierung gebeten wird, den § 222 (Tierquälerei) des Strafgesetzbuches grundlegend zu überarbeiten und "Tierfolter" als neue Deliktsqualifikation einzuführen.

"Die Hemmschwelle hinsichtlich der Gewalt an Tieren ist oft nur die Vorstufe für Gewalt an Menschen", sagt FP-Landtagsklubobmann Herwig Mahr. Die Grausamkeit solcher Taten erfordere "eine Reaktion des Bundesgesetzgebers".

Derzeit sind derartige Taten – genauso wie minderschwere Fälle von Tierquälerei – mit einer Höchststrafe von zwei Jahren Haft bedroht. "Das führt dazu, dass derartige Fälle oft durch Diversion erledigt oder nur sehr niedrige, bedingte Freiheitsstrafen verhängt werden", sagt Mahr.

Der oberösterreichische Antrag schlägt eine Strafrahmenuntergrenze von sechs Monaten und eine Obergrenze von mindestens drei Jahren Haft vor. "Die österreichische Rechtslage würde sich durch die Umsetzung unserer Forderung erst den Strafdrohungen in benachbarten Staaten annähern", sagt Mahr. Er hofft auf eine möglichst geschlossene Unterstützung des Antrags im oberösterreichischen Landtag.

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8  Kommentare
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allesistmOOEglich (5.632 Kommentare)
am 22.10.2020 11:33

Ich bin nicht dagegen, dass man den Strafrahmen anhebt, aber von einer so hohen Mindeststrafe halte ich nichts. Es muss zudem immer gewährleistet sein, dass die Umstände des Falles vom Richter mit Augenmaß berücksichtigt werden können. Bei einer hohen Intensität des Vorsatzes, oder wiederholter Begehung würde ich sogar mutmaßen, dass der Täter in diesen Fällen auch geistig abnorm ist, was zu prüfen wäre; somit, d.h. mangels Möglichkeit zur Einsicht und somit Schuldfähigkeit fällt er ohnehin aus dem normalen Strafverfahren heraus - in diesem Fall gehört jedoch mit Maßnahmen und weiterer Kontrolle vorgegangen.

Der herbeigeschwurbelte "Unterschied" zwischen "Tierquälerei" und "Tierfolter" zeigt wieder einmal auf, wie sehr die Politik dieser Kreise das menschliche Hirn beleidigt - keine Tierquälerei, aber eine Folter!

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mitreden (28.669 Kommentare)
am 22.10.2020 09:46

Zuerst muss einmal Tierquälerei exakt definiert werden!
Oder fängt die schon bei einem einzigen tödlichen Schuss an?

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il-capone (10.383 Kommentare)
am 22.10.2020 08:06

Dann müssens aber auch alle Spaltenboden-Ställe zusperren.
bzw keine Produkte aus solchen 'Wohlfühlanlagen' in den Handel kommen.

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TraudiToni (320 Kommentare)
am 22.10.2020 06:45

Das geht doch nicht, dann gehören die ganzen Schweindl- und Hendlmastbetriebe zugesperrt. Alles eine Heuchelei.

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Biobauer (6.035 Kommentare)
am 22.10.2020 07:48

Mein lieber Trauditoni, die Hendlmast und Schweinemastbetriebe werden zugesperrt wenn sie sich nicht an die strengen Tierschutzauflagen in Österreich halten.

Wenn Billigfleisch über die Grenze kommt das diese Tierschutz und Umweltschutzauflagen nicht erfüllt, gibt es keine Sanktionen.

Das beste Beispiel sind die Käfigeier, bei uns zu Recht Verboten, kommen jetzt als Containerware aus dem Ostblock.
Und 85% der Eier ist Verarbeitungsware.

Tierschutz muss sich auch im Importprodukt Wiederspiegeln, ansonsten ist es nur verlogene Gewissensberuhigung.

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allesistmOOEglich (5.632 Kommentare)
am 22.10.2020 11:36

Ihr Argumentation widerspricht sich selbst, bzw. behauptet Denkunmögliches:

Denkunmöglich ist, dass mehr Tierschutz schlechter ist als gegebener.

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Selten (13.716 Kommentare)
am 22.10.2020 02:53

Höhere Strafen sind nichts als eine Verascherei, solange sie zur Anwendung kommen.

Strafen können nicht vollzogen werden, weil es schon dan den Amtstierärzten scheitert, die nicht nachauen und sich weigern, begründetem gemeldetem Verdacht nachzugehen, auch wenn mehrmals bei muslimischen Nachbarn ein zwei Tage Schafe vorm Haus stehen, die dann verschwinden.

Und bei den Transporten und den Großschlachtereien schauen sie ganz bewusst weg.

Und was macht der 22-köpfige Tierschutzrat, dieses Sammelsurium an Interessensvertretern und Tierschutzvereinen, der direkt und ständig im Anschoberministerium sitzt?

Richtig, er richtet sichs!

Die Vertreter der Landwirte schauen, dass es bleibt, wie es ist

und die Tierschutzvereine richtens für die Tiertrainer und schanzen sich gegenseitig Gutachter- und Prüferjobs zu und haben sich das Monopol auf das Vermitteln von Haustieren zurechtgezimmert, weil sie dort selbst die Gesetze formulieren.

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klettermaxl (6.833 Kommentare)
am 22.10.2020 11:40

Die ÖVP hat ein gespaltenes Verhältnis zum Tierschutz, aber kein Problem damit, populistisch Wählerstimmen abzufischen, und hinter deren Rücken den Bauern gegen die Tiere freie Hand zu lassen.

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