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Öffnung der Gastronomie: Verwirrung um Registrierungspflicht in Lokalen

08.Mai 2021

Getestet, geimpft oder genesen: Das sind ab 19. Mai die Voraussetzungen für einen Besuch der heimischen Gastronomie.

Ob auch die Gästeregistrierung, die schon im Vorjahr galt, erneut verpflichtend wird, war gestern Inhalt lebhafter Spekulationen. Denn am Vormittag sickerten aus dem Wiener Rathaus Informationen über einen Verordnungsentwurf des Gesundheitsministeriums, wonach ab 19. Mai keine Registrierungspflicht gelte. Der Entwurf sei bereits bei den Ländern zur Begutachtung eingetroffen, hieß es in diversen Medienberichten.

Nach OÖN-Informationen war dies zumindest beim Land Oberösterreich nicht der Fall. In dem Entwurf, der dem Land vorliegt, ist die Registrierungspflicht sehr wohl enthalten. Demnach müssen Name und E-Mail-Adresse, wie es auch im Jahr 2020 üblich war, angegeben werden.

"Es wird noch verhandelt"

Das Gesundheitsministerium bestätigt auf OÖN-Anfrage mehrere Verordnungsentwürfe – einmal mit und einmal ohne Registrierungspflicht.

"Es handelt sich nicht um die endgültige Verordnung, sondern um Vorab-Entwürfe, die noch bis zum Schluss – also auch über das Wochenende hinaus – verhandelt werden", heißt es aus dem Gesundheitsministerium. Gerüchte und Auslegungen, die sich auf die Arbeitsentwürfe beziehen, würden grundsätzlich nicht kommentiert. Man wolle ein Ergebnis, das bei allen Zustimmung erfährt, und beteilige sich deshalb nicht an Spekulationen.

Am Abend hieß es dann auch aus dem Wiener Rathaus, dass wohl doch eine Registrierung von Gästen bzw. Kunden angedacht sei. Das habe sich bei genauerer Prüfung des Verordnungsentwurf aus dem Gesundheitsministeriums ergeben, sagte ein Sprecher des Wiener Gesundheitsstadtrats Peter Hacker (SP).

Kommt die Registrierungspflicht, wird sie voraussichtlich nicht nur in Lokalen, sondern auch in Freibädern gelten.

Neue und altbekannte Regeln gelten ab 19. Mai auch für das Personal in der Gastronomie: Ein Corona-Test muss mindestens einmal pro Woche absolviert werden – damit soll für Kellner auch das Tragen eines einfachen Mund-Nasen-Schutzes möglich sein.

Für Gäste soll es eine FFP2-Maskenpflicht beim Betreten und Verlassen des Lokals sowie auf dem Weg zur Toilette geben. Am Tisch muss keine Maske getragen werden. Zwischen den Tischen wird – so ist es zumindest geplant – ein Abstand von zwei Metern vorgeschrieben. Eine Öffnung von Lokalen soll von 5 bis 22 Uhr möglich, eine Abholung auch nach dieser Sperrstunde erlaubt sein.

Bei den Gesprächen der Regierung mit den Landeshauptleuten am Montag dürfte wohl eine endgültige Entscheidung zu den Regelungen für die Öffnung ab 19. Mai fallen. (geg)

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