Oberösterreicher muss für ausgelösten Polizeieinsatz zahlen
LINZ. Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Oberösterreich hat bestätigt, dass ein junger Mann, der selbigen ausgelöst hat, die Kosten für einen Großeinsatz der Polizei tragen muss.
Er war von der Polizei per Bescheid zur Zahlung von 1.326 Euro verpflichtet worden und hatte dagegen Beschwerde eingelegt. Der Mann hatte im November 2021 mit Freunden im Industriegebiet mit einer Schreckschusspistole hantiert. Vom nahen Feuerwehrkommando wurde aufgrund der Schüsse ein Notruf abgesetzt.
Ein Großaufgebot der Polizei mit 23 Kräften rückte an, berichtete das LVwG in einer Presseaussendung am Montag. Der Bursche und seine Freunde erhielten eine Geldstrafe von 150 Euro, welche der Beschwerdeführer auch bezahlte. Als er von der Landespolizeidirektion Oberösterreich für das Auslösen einer falschen Notmeldung zum Ersatz des Aufwands von 1.326 Euro verpflichtet wurde, legte er Beschwerde ein. Er brachte vor, dass nicht er sondern jemand anders die Notmeldung ausgelöst und dass er gar nicht geschossen habe, als Lehrling bitte er um ein Entgegenkommen bei den Kosten.
Das Landesverwaltungsgericht wies die Beschwerde als unbegründet ab. Es bestehe eine Bindungswirkung an die Strafverfügung über 150 Euro. Deshalb könne der Lehrling im nunmehrigen Verfahren nicht mehr einwenden, er habe die Tat nicht begangen. Sein Verhalten habe sehr wohl die falsche Notmeldung ausgelöst, auch wenn er sie nicht selbst getätigt habe. Im Kostenersatzverfahren nach dem Sicherheitspolizeigesetz seien keine Milderungsgründe vorgesehen und auch ein richterliches Mäßigungsrecht bezüglich der Strafhöhe komme nicht in Betracht.
Kürzlich sei in einer vergleichbaren Sache - falsche Notmeldung aufgrund von Schüssen aus einer Schreckschusspistole - der Kostenersatz von 4.556 Euro für einen Polizeieinsatz und von 4.240 Euro für den Einsatz eines Polizeihubschraubers bestätigt worden, führte das LVwG weiter aus.
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Demoeinsatz, provozierter Rettungseinsatz (Berge) , Häuseräumungen,.... überall dort sollte Massiv Geld eingetrieben werden damit es ordentlich Weh tut.
Warum verrechnet die Polizei ihre Einsätze nicht bei Demos und ausufernden Zerstörungen durch die vermummten Rowdies. Da käme viel Geld zusammen.
Ja dann wäre die FPÖ/MFG schon pleite!
Da Schreckschusswaffen eine Bedrohungswirkung ähnlich einer echten Waffe haben, bin ich für eine Waffenscheinpflicht für dieses Glumpert.
Das heißt um Umkehrschluss wenn er bereits bei der Strafe Einspruch eingelegt hätte, wäre das nicht passiert?
Den Mut vor Gericht zu gehen und dann vielleicht nochmal drauf zu zahlen muss man wohl einfach haben.
Es wäre schön wenn das auch für "Fußballfans" gelten würde die randalieren.
Die kommen leider meist sehr günstig davon.
Gut so! Sonst lernt der Bursche gar nichts daraus.
Wundert Sie das bei einer Grünen JM ? 🤧
Ah? Weißt du mehr als wir und die Gerichte?
HC, Kurz, KHG, Scheuch, Kickl, Gudenus, Vilimsky, Wallner, etc. sind auch auf freien Fuß ... in Österreich hapert es wirklich gewaltig!
Solange so unterbelichtete Lederhosennaz.s wie flachblabla auf freiem Fuß sind, haperts tatsächlich in Österreich.
Mutmaßlich vergewaltigt, das macht einen großen Unterschied.
Was war da eigentlich verboten?
Lärmbelästigung?
Was noch?
Vl ist es nicht erlaubt mit einer Schreckschußpistole auf fremden Grund zu schießen, vl Minderjährig ..... leider schreiben die Nachrichten nur noch offizielle Statements ab ohne selbst nachzufragen.
Jo, ich mein ja nur...
Wir sind vor 30 Jahren öfters mit Gotcha-Pistolen aufeinander schießend durch Stadt und Land gelaufen, ohne dass das wen interessiert hätte, in Linz.
Sehen völlig echt aus.
Größtes Drama mal auf der Hauptstraße:
Kommt ein Polizist her... no Burschn wo san de Krochn?
Hamma ihm gezeigt.
Er hat sichs interessiert angesehen, herumhantiert, geladen, entladen, Magazin rein raus, geschossen, auch auf seine Finger!
AU, des duat ob scho we!
Geh Bursch, dats auf der Hauptstroßn ned damit schiaßen, do regt sie der ane oder ondre eventuell auf.
Danke, Gruß, das wars.
Heute stünde de Cobra da!
hahaha!
... wir habn uns auch im Alter von ca. 12-14Jahren, gegenseitig (Polizei u. Räuber) mit in Cz oder Urlaub gekauften Softguns beschossen. Etliche Leut sahen dies und keinen hats gejuckt. Oder zb. könnt ich gar nicht mehr sagen wie viele Wurzestöcke (im eigenen Wald) wir mit selbstgebastelte "Rohrbomben" gsprengt haben. Vor über 30Jahren hat dies einfach keinen interessiert wenns irgendwo knallt.
Es ist aber auch bei weitem weniger passiert und es "manipulierten" die Medien viel weniger ....
Der letzte Satz stimmt definitiv nicht. "Damals" wurde aber nicht gleich alles im Konzern von Zuckerberg publik gemacht. Heutzutage muss ja gleich alles in dieser Maschinerie gepostet werden.
Schreiben nur offizielle Statements ab?
Manchmal reicht, das Hirn einzuschalten!
Das Hantieren mit einer Waffe in der Öffentlichkeit? Gefährdung?
Wenn doch die Justiz immer so konsequent wäre!
Stimmt bei FAHRERFLÜCHTIGEN auch ! ! !
Diese strenge Rechnung würde ich mir für Einsätze bei straffälligen Asylbewerbern auch wünschen, da käme einiges zusammen!
hatte den gleichen Gedanken, wäre bei vielen Einsätzen gefragt
Asylbewerber: Wer sagt, dass da keine Rechnungen geschrieben werden? Bzw. Wie oft hantiert ein Asylwerber mit einer Waffe?
Du weißt aber schon, dass man dir bei deinem Rechtsverständnis ganz, ganz schnell auch irgend ein Verbrechen anhängen und dich ins Gefängnis befördern könnte.
Einfach allen unliebsamen Zeitgenossen eine Straftat unterstellen und schon wirds ruhig. Z. B. hier im Forum.
Ist also vielleicht doch nicht so schlecht, dass nicht jeder auf Zuruf ins Häfen befördert werden kann, nicht wahr?
Zwischen normalem Dienst, und veranlasstem Notfalleinsatz, zumal in diesem Ausmaß, ist ein formaler und ein quantitativer Unterschied!
Noch mehr käme bei so genannten Fußball"fans" zusammen, siehe Ried-LASK vom letzten Wochenende. Für solche Einsätze Vollkosten den Veranstaltern und den Tätern vorschreiben und der Spuk hörte sich auf.
Ich finde das sehr bedenklich. Wo fängt das mit dem Kostenersatz an, und wo hört es auf?
Wenn meine Kinder den Radio zu laut aufdrehen, und der Nachbar die Polizei ruft, muss ich dann den Einsatz auch zahlen?
Den Einsatz müssen Sie vermutlich nicht zahlen, weil ja kein Alarm besteht. Bei Schüssen muss von Gefahr in Verzug ausgegangen werden, da ist vermutlich ein bisserl mehr los wie wenn eine Streife halt einen Umweg fährt, um die Lärmbelästigung zu klären.
und wenn im zu lautem Tv geschossen wird??
Nein.
Außerdem ist laute Musik allenfalls eine Belästigung bzw. eine bloße Ordnungswidrigkeit.
Bei der John Otti-Band mag das anders sein.
23 Leute x3 Stunden = 1326 € ... sehr billig ... wenn ich beim Umbau wieder mal günstiges Personal brauche ruf ich die Polizei!
Wenn Sie nicht schon zu angsoffn sind. 🤣
oder die gattin betreuen
DLINER
Die Löschung Ihres Kommentars sagt viel über die Abhängigkeit der "Unabhängigen" aus, Presseförderungen müssen halt verdient werden. 🤫
Glaubst du dass die mit Mischmaschine und der Maurerkelle kommen. Wenn ja, höchstens, um um dich herum Gefängnismauern zu errichten.