Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

Neue Regeln: Welser Volksfest noch nicht betroffen, für Urfahrmarkt wird es eng

Von Erik Famler,  09. September 2021 00:04 Uhr
Neue Regeln: Welser Messe noch nicht betroffen, für Urfahrmarkt wird es eng
Das Welser Volksfest findet von Donnerstag, 16. September, bis Sonntag, 19. September, statt. Bild: Messe

LINZ / WELS. Für das Welser Volksfest reicht noch ein 3-G-Nachweis, wie das beim Urfahrmarkt Anfang Oktober in Linz sein wird, ist offen. Kommt die 2-G-Pflicht, wackelt der Markt

Das Welser Volksfest kann – wie geplant – ab Donnerstag, 16. September, bis Sonntag, 19. September, unter Einhaltung der 3-G-Regel stattfinden. Daran ändern auch die gestern in Wien präsentierten neuen Coronaregeln nichts. Denn die 2-G-Regel für Großveranstaltungen – Zutritt nur für Geimpfte und Genesene – tritt erst sieben Tage nach dem Zeitpunkt in Kraft, an dem die Intensivbettenkapazität in Österreich 15 Prozent übersteigt (Details auf Seite 2). Derzeit halten wir