Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

„Pool-Steuer“: Eberschwang prescht mit Sonderabgabe vor

Von Robert Stammler und Josef Schuldenzucker   18.April 2019

Als eine der ersten Gemeinden in Oberösterreich hat Eberschwang (Bezirk Ried) eine „Pool-Steuer“ eingeführt. Je nach Größe des Beckens müssen die Besitzer seit heuer eine jährliche Gebühr zwischen 50 und 100 Euro entrichten: zusätzlich zur Wassergebühr, die ohnehin fällig wird, wenn das Wasser dafür aus dem Gemeindenetz bezogen wird. Wer seinen Swimmingpool mit Wasser aus dem Hausbrunnen befüllt, muss den „Zuschlag“ nicht bezahlen.

Das Befüllen der Pools im Frühsommer führe zu enormen Verbrauchsspitzen, argumentiert der Eberschwanger Bürgermeister Josef Bleckenwegner (SP): von durchschnittlich 380 Kubikmeter Wasser pro Tag auf bis zu 500 Kubikmeter. Die Gemeinde habe daher im Vorjahr zwei zusätzliche Brunnen errichtet, und das Wassernetz müsse weiter ausgebaut werden. Um neue Quellen zu erschließen, habe die Gemeinde elf Probebohrungen zu je 15.000 Euro durchführen lassen. Diesen Mehraufwand möchte sich die Gemeinde durch die Gebühr „zumindest teilweise“ abgelten lassen. „Die Wassergebühren pauschal zu erhöhen, haben wir als Gemeindevertreter aber als ungerecht empfunden. Wir wollten eine Regelung nach dem Verursacherprinzip treffen“, sagt der Ortschef und verweist auf die „einstimmigen Beschlüsse“ im Finanzausschuss und im Gemeinderat. Das Land Oberösterreich hat die Eberschwanger Pool-Gebühren geprüft und genehmigt. Die Verordnung sei gesetzeskonform und sachlich gerechtfertigt, heißt es auf Anfrage der OÖN aus der Direktion Inneres und Kommunales.

OÖN-TV: Unmut in Eberschwang

"Strafsteuer für Pool-Besitzer"

Die Pool-Gebühr soll den Besitzern im dritten Quartal verrechnet werden, sagt Bleckenwegner. Derzeit läuft in Eberschwang eine Erhebung per Fragebögen, wie viele Pools es dort überhaupt gibt. Der Bürgermeister schätzt, dass es in seiner 3300-Einwohner-Gemeinde rund 100 Swimmingpools und Schwimmteiche geben dürfte. Die Bürger müssen das Volumen ihres Beckens angeben. Kleine Pools unter zehn Kubikmeter Füllmenge und Kinderplanschbecken sind von dem Zuschlag befreit. Die Gemeinde werde anhand von Luftbildaufnahmen stichprobenartig kontrollieren, ob die Angaben der Pool-Besitzer korrekt seien.
Während erboste Eberschwanger bereits Unterschriften gegen die „Strafsteuer für Pool-Besitzer“ sammeln, findet der Vorstoß bei anderen Bürgermeistern durchaus Anklang.

„Ich halte es für legitim, für den Aufwand eine Gebühr zu verrechnen“, sagt Gemeindebund-Präsident Johann Hingsamer (VP), der auch Bürgermeister von Eggerding (Bezirk Schärding) ist. Am Ende der Badesaison gelange das mit Chlor angereicherte Pool-Wasser in die Kläranlagen und müsse aufwendig gereinigt werden, gibt er zu bedenken.
„Wasser ist sehr wertvoll, und der Verbrauch im Frühjahr ist sehr groß“, sagt Josef Wiesinger (VP), Bürgermeister der Gemeinde Dimbach (Bezirk Perg), die im Vorjahr besonders stark von der Dürre betroffen war. Eine Gebührendiskussion gebe es in Dimbach nicht, aber der Eberschwanger Vorstoß „hat eine gewisse Berechtigung“.
„Ich bin ein Freund von Kostenwahrheit“, sagt Andreas Fazeni (VP), der Bürgermeister von Gramastetten (Bezirk Urfahr-Umgebung). „Wenn der Gemeinde tatsächlich Extrakosten anfallen, dann finde ich es gerecht, diese an die Verursacher weiterzuleiten.“ In Gramastetten habe man den Wasserverbrauch allerdings „im Griff“. Jeder Pool-Besitzer müsse der Wassergenossenschaft melden, dass er sein Becken wieder befüllen möchte. Daraufhin werde ein Termin dafür vereinbart. „Falls der Verbrauch aber ausartet, könnte eine Gebühr ein Thema sein“, sagt Fazeni. Denn: „Ein Pool ist ein persönlicher Luxus.“

Lesen Sie dazu auch den Leitartikel von Robert Stammler:

Als in Schiedlberg im Vorjahr das Wasser ausging

Dass das Befüllen von Schwimmbecken Auswirkungen auf die Wasserversorgung haben kann, zeigte sich im April 2018 in Schiedlberg (Bezirk Steyr-Land).

Nachdem mehrere Pool-Besitzer in der kleinen Gemeinde ihre Bäder gleichzeitig eingelassen hatten, waren die Wasserspeicher in Schiedlberg, die durch einen Tiefbrunnen gespeist werden, leer.

Um die Vorräte wieder füllen zu können, musste die Wasserversorgung über mehrere Tage hinweg immer wieder stundenweise gekappt werden. Anfangs wurde ein technischer Defekt als Auslöser der Wasserknappheit vermutet. Nachdem Techniker die gesamte Anlage überprüft hatten, stand aber fest: Ursache waren die Pool-Befüllungen.

Zeitplan für Poolbefüllungen

Um solche Engpässe zu vermeiden haben etliche Gemeinden wie St. Marien (Bezirk Linz-Land) einen Zeitplan für Poolbefüllungen eingeführt, Die Pools werden nach Zonen eingeteilt und die Bevölkerung aufgefordert, sich an diesen Zonenplan zu halten. „Das funktioniert seit einigen Jahren“, schilderte Bürgermeister Helmut Templ (VP) zu Beginn der Badesaison des Vorjahres dem ORF.

Unabhängiger ist die Wasserversorgung in großen Städten. Linz und Steyr etwa verzeichnen zwar einen Mehrverbrauch, das Versorgungssystem ist dadurch aber nicht beeinträchtigt.

Ihre Meinung ist uns wichtig. Stimmen Sie ab!

Unterschriftenaktion gestartet

"Ich empfinde das als Ungerechtigkeit. Wir haben einen Pool, den wir durch die Feuerwehr befüllen lassen. Das Wasser müssen wir sowieso bezahlen. Der Verbrauch wird mittels Wasseruhr gemessen und wir bekommen einen Erlagschein. Und jetzt gibt es sozusagen auch noch eine Art Strafsteuer, nur weil wir einen Pool haben", ärgert sich Andrea Eder aus Leopoldshofstatt. Sie will sich diese "Ungerechtigkeit" nicht gefallen lassen und hat eine Unterschriftenaktion ins Leben gerufen. "Das ist ein Alleingang von Eberschwang. Ich habe beim Land angerufen. Dort erhielt ich die Auskunft, dass sie keine Gemeinde kennen, die diese Gebühr verlangt. Wir haben auch Landesrat Elmar Podgorschek kontaktiert, auch der hat das verneint", sagt Andrea Eder.

"Auf der einen Seite verkaufen wir unser Wasser nach Hohenzell und haben einen Großverbraucher mit täglich 80.000 Litern in der Gemeinde, auf der anderen Seite sollen wir die Kosten, die für einen neuen Brunnen angefallen sind hereinbringen. Der neue Brunnen ist sicher nicht wegen der Poolbesitzer nötig geworden", sagt Andrea Eder.

Tagesverbrauch steigt bei Befüllungen deutlich

Bürgermeister Bleckenwegner findet die Aufregung leicht übertrieben. "Ja, wir liefern am Tag 30.000 Liter Wasser nach Hohenzell. Unsere Nachbargemeinde hat die Wasserleitung aber selber gebaut und die 30.000 Liter Wasser sind nur der Mindestdurchsatz, den wir machen müssen. Sonst würde das Wasser schal werden und abgestanden schmecken. Und die 80.000 Liter für die Firma Leitgeb sind normal kalkulierbares Tagespensum, das haben wir schon lange Zeit", so das Eberschwanger Gemeindeoberhaupt.

"Wir haben im Frühjahr mehrere Wochen lang Tage, an denen wir wegen der Poolbefüllungen um 100 bis 120 Kubikmeter mehr Tagesverbrauch haben als sonst. Da brauchen wir statt den normalen 380 Kubikmeter rund 500. Als Versorger sind wir verpflichtet, Ressourcen zu schaffen, um das Wasser qualitativ und quantitativ in ausreichendem Ausmaß bereitstellen zu können. Wir haben Brunnen gebaut, um für die Zukunft gerüstet zu sein", so Josef Bleckenwegner.

Seit Jahren Diskussionsthema

Das Thema mit einem "Zuschlag" für die Poolbesitzer beschäftigt die Eberschwanger Gemeindepolitiker schon seit mehreren Jahren und wurde im Finanzausschuss, im Gemeindevorstand und im Gemeinderat lange diskutiert und am 13. Dezember 2018 einstimmig beschlossen.

Der Zuschlag ist vom Volumen abhängig. Unter zehn Kubikmeter fallen keine Kosten an, von 10 bis 20 Kubik 50,27 Euro, von 21 bis 40 Kubik 75,41 Euro und bei einem Verbrauch von mehr als 40 Kubikmetern 100,54 Euro.

"Ich glaube, dass die Staffelung moderat ist. Wir hätten es uns auch leicht machen können und die Gebühr für alle Abnehmer leicht erhöhen können. Da hätte wahrscheinlich kaum jemand gemault. Wir haben versucht, den Bürgern nach dem Verursacherprinzip eine ehrliche Lösung zu bieten und wollten keine Hintertürl-Lösung, die alle betroffen hätte", argumentiert Josef Bleckenwegner.

copyright  2024
25. April 2024