Mordversuch an Ex-Freundin: Gericht bestätigt 13 Jahre Haft
LINZ/WELS. Schon als Kind und Jugendlicher hat Fadil S. mehr als 160 Straftaten begangen.
"Ich wollte ihr nur Schmerzen zufügen", beteuerte Fadil S. bereits in seinem Prozess vergangenen April am Landesgericht Wels, doch die Geschworenen glaubten dem Angeklagten offenbar nicht. Der 38-jährige Bosnier, der ein langes Vorstrafenregister hat, soll im Herbst 2017 seine Ex-Freundin aus Eifersucht mit einem Küchenmesser attackiert und schwer verletzt haben.
Die Frau will Fadil S. kurz nach der Trennung zum Bahnhof bringen, als es zu einem Streit kommt und er sie im Auto mit dem Messer bedroht. Aus Angst springt die Frau aus dem Wagen und läuft davon. „Hilfe, Hilfe, er will mich umbringen“, habe die damals 49-Jährige gerufen. Der Bosnier verfolgt seine Ex-Partnerin und rammt ihr das Messer in den Rücken. Sie überlebt den Angriff nur äußerst knapp.
Video: Ein 38-jähriger Bosnier hat am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht Linz gehofft, sich das Gefängnis zu ersparen.
Der Bosnier flüchtet daraufhin mit dem Auto in seine Heimat. Er stellt sich zwar der dortigen Polizei, diese lässt ihn aber wieder frei, trotz eines internationalen Haftbefehls. Auf freiem Fuß soll er seine einstige Lebensgefährtin über das Internet bedroht haben. Er werde nach Österreich zurückkommen und es zu Ende bringen.
Fadil S. kommt tatsächlich nach Österreich zurück, wird aber im April 2018 von Zielfahndern in Traun (Bezirk Linz-Land) festgenommen. Der 38-Jährige leugnete bei seinem Prozess am Landesgericht Wels beharrlich eine Tötungsabsicht, gab aber zu, seine Ex-Freundin mit dem Messer verletzt zu haben. Er habe nur leicht zugestochen: „Ich habe mich gewundert, dass das Messer so leicht reingeht“, sagte er aus. Der Stich in den Rücken, der das Herz nur knapp verfehlte, muss laut Gerichtsmedizin aber „sehr wuchtig“ gewesen sein.
Die Geschworenen folgten der Anklage und sprachen den Angeklagten schließlich einstimmig wegen Mordversuchs schuldig. Das Urteil: 13 Jahre Haft.
Nicht nur die Staatsanwaltschaft Wels, sondern auch Fadil S. beriefen gegen das erstinstanzliche Urteil. Mit einer Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil blitzte der 38-Jährige bereits beim Obersten Gerichtshof ab, gestern dann eine weitere Abfuhr am Oberlandesgericht. Die Strafhöhe von 13 Jahren wurde bestätigt und ist somit rechtskräftig, auch wenn Fadil S. jegliche Tötungsabsicht weiterhin abstritt.
Kriminelle Vergangenheit
Der Bosnier hat eine lange kriminelle Vorgeschichte. Schon in jungen Jahren kam er mit dem Gesetz in Konflikt. Die OÖNachrichten berichteten immer wieder über das „Problemkind“, das nicht zu stoppen sei, ein „Terror-Früchtchen“, einen „notorischen Nachwuchs-Einbrecher und Dieb“: Fadil S. war schon vor 25 Jahren in den Schlagzeilen. Der Bosnier hat bereits vor seinem 14. Geburtstag mehr als 160 Straftaten begangen. Raubüberfälle, Brandlegungen, Diebstähle und mehr sollen auf sein Konto gegangen sein, noch bevor er strafmündig war. Auch als Chef einer Jugendbande soll er für 2080 Ladendiebstähle verantwortlich gewesen sein. Nur drei Wochen nach seinem 14. Geburtstag saß Fadil S. nach mehreren Einbrüchen in Ferienhäuser und Wohnwagen erstmals im Gefängnis.