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Nach Pitbull-Attacke wird Hundehaltegesetz verschärft

Von Manuela Kaltenreiner   22.Juli 2019

Das Schicksal des zwölfjährigen Lukas, der von einem Pitbull-Mischling gejagt, gebissen und schwer verletzt wurde, hat auch politisch Spuren hinterlassen. Mehrmals haben die OÖNachrichten von der Forderung nach einem schärferen Hundehaltegesetz berichtet. Nun gibt es konkrete Pläne. „Die jüngsten Vorfälle haben gezeigt, dass es Handlungsbedarf gibt“, teilen Landeshauptmann Thomas Stelzer (VP) und der zuständige Landesrat Wolfgang Klinger (FP) am Montagnachmittag in einer gemeinsamen Aussendung mit.

Konkret soll der Zugang zu bestimmten Hunderassen in Form eines Hundeführerscheins erschwert werden. Denn im Fall des Zwölfjährigen hatte ein 21-Jähriger ohne Erfahrung mit Hunden den eineinhalbjährigen Pitbull-Mischling vor zwei Monaten von seinem vorherigen Besitzer gekauft. In dieser Zeit hat der Hund zwei Mal zugebissen. Derzeit reicht laut dem Hundehaltegesetz eine dreistündige Schulung aus, um sich als Hundehalter zu befähigen. 

Darüber hinaus sollen die Strafen bei Verstößen gegen das Hundehaltegesetz deutlich erhöht werden. Die im öffentlichen Raum bestehende Leinen- und Maulkorbpflicht solle verstärkt kontrolliert und auch exekutiert werden. 

„Die geplanten Verschärfungen sind zum Schutz unserer Kinder, unserer Mitbürger, aber auch zum Schutz von Hundehaltern und ihrer Vierbeiner, die ja auch immer wieder in gefährliche Situationen mit Problemhunden geraten“, so Stelzer und Klinger. 

In den kommenden Monaten sollen mit Experten konkrete Maßnahmen erarbeitet und das neue Hundehaltegesetz möglichst rasch im Landtag beschlossen werden. 

Erst Mitte Februar ist in Wien das Hundehaltegesetz verschärft worden, nachdem vergangenen September ein Kleinkind von einem Rottweiler gebissen und an den Verletzungen gestorben war. Kampfhunde dürfen in der Bundeshauptstadt nur mit Beißkorb und Leine geführt werden, deren Besitzer unterliegen einem 0,5-Promille-Alkohl-Limit. 

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