Muss der Staat 1,5 Millionen für das Hitler-Haus zahlen?

Von (tst/staro)   08.November 2018

310.000 Euro Entschädigung hat die im Juni des Vorjahres rechtskräftig enteignete Besitzerin des Geburtshauses von Adolf Hitler in Braunau bekommen. Das ist der früheren Eigentümerin Gerlinde P. bekanntlich zu wenig. Sie hat einen Gerichtsprozess gegen die Republik Österreich angestrengt, heute findet am Landesgericht Ried wieder eine Verhandlung statt.

Welchen Wert hat das Gebäude mit der Adresse Salzburger Vorstadt 15? Im Mittelpunkt der Verhandlung stehen heute die Schätzgutachten der beiden Sachverständigen, die Richter Rudolf Sturmayr heuer im Jänner in Auftrag gegeben hat.

Eingeholt wurden eine bautechnische Expertise und ein darauf aufbauendes Immobilien-gutachten. Der Schätzwert betrage 1,2 bis maximal 1,5 Millionen Euro, sagt Walter Koller, der Mediensprecher des Landesgerichts Ried. Das wäre fast das Fünffache der bezahlten Entschädigung.

Erhöht bezahlte Miete den Preis?

"In dem Gutachten wird berücksichtigt, dass es sich bei der Immobilie nicht um irgendein Haus, sondern um das Geburtshaus von Hitler handelt", sagt Koller. Dass die Republik bis zur Enteignung der Besitzerin, wofür eigens eine Gesetzesänderung notwendig war, jahrelang eine monatliche Miete in der Höhe von rund 5000 Euro an die ehemalige Besitzerin überwies, könnte jetzt für die Republik ein großer Nachteil sein. Die erzielten Erlöse seien für eine sogenannte Ertragswertmethode "durchaus relevant", sagt Koller im OÖN-Gespräch. Vereinfacht gesagt geht diese Methode davon aus, dass erzielbare Miet- oder Pachteinnahmen den Wert einer Immobilie steigern. Da die Verhandlung für sieben Stunden angesetzt ist und die beiden Gutachten auf dem Tisch liegen, könnte es unter Umständen schon heute ein Urteil geben.

Für die Einwohner von Braunau ist die jahrelange Diskussion über das Hitler-Haus schon längst eine Belastung. "Eine Stadt kann nichts dafür, wer in einem Haus geboren wurde", so die gängige Meinung. Die Debatten und Schlagzeilen werden aber so schnell nicht enden.

Symbolkraft unterbinden

Denn auch die zukünftige Nutzung des Gebäudes ist weiterhin ungeklärt. Fest steht nur, dass das Haus baulich so verändert werden muss, dass der "Wiedererkennungswert und die Symbolkraft des Gebäudes dauerhaft unterbunden" wird.