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Wasserrechtlich grünes Licht für die Umfahrung Peilstein

11.September 2019

Der positive Wasserrechts-Bescheid der BH Rohrbach zur Umfahrung Peilstein wurde im Grunde genehmigt, allerdings um zusätzliche Auflagen und Baumaßnahmen ergänzt. Das hat das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich bekannt gegeben. Die Ableitung der Niederschlagswässer soll laut Projekt durch die Errichtung und den Betrieb von Regenrückhaltebecken und Entwässerungsmuldensysteme erfolgen. Gegen diesen Bescheid erhoben Eigentümer angrenzender Grundstücke Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht. Sie befürchten, dass abgeleitete Fahrbahnwässer – vor allem im Winter – die Wasserqualität ihrer Hausbrunnen beeinträchtigen könnte.

Bewilligung bestätigt

Das Landesverwaltungsgericht kam auf Basis der Verfahrensunterlagen zum Ergebnis, dass die erteilte Bewilligung zu bestätigen ist. Das Projekt sei nämlich unter genau diesen Aspekten abgeändert worden. Zum einen soll ein zusätzlicher Erdwall errichtet werden, um Einflüsse aus der Schneeräumung zu unterbinden. Darüber hinaus wurde örtlich begrenzt eine Auswurfbeschränkung für die Schneeräumung mit Schneefräsen als ergänzende Auflage festgeschrieben. Die Argumente des Sachverständigen aus dem Bereich der Hydrogeologie hätten gezeigt, dass mit diesen ergänzenden Maßnahmen eine Beeinträchtigung der bestehenden Hausbrunnen ausgeschlossen werden könne, so das Landesverwaltungsgericht in seiner Urteilsbegründung. Die Grundeigentümer haben laut Gericht zugestimmt.

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18. April 2024