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Traktorfahrer bei Unfall getötet: Gefängnisstrafe für Alkolenker

Von Robert Stammler, 02. Juli 2020, 10:43 Uhr
Traktorfahrer bei Unfall getötet: Gefängnisstrafe für Alkolenker
Schuldspruch nach schwerem Unfall in Hellmonsödt

HELLMONSÖDT. Mit 0,86 Promille auf unbeleuchteten Traktor aufgefahren – Landwirt starb im Spital – Pkw-Fahrer bekam zehn Monate Haft

Es seien doch nur zwei Bier gewesen, die er nach der Arbeit getrunken habe, sagte der 45-jährige angeklagte Mühlviertler gestern vor Gericht aus. Berufsbedingt fahre er 45.000 Kilometer pro Jahr mit dem Auto. "Ich habe mich fahrtauglich gefühlt", sagte der angeklagte Techniker.

"Mit zwei Bier lässt sich aber ein Wert von 0,86 Promille nicht erklären. Waren es nicht doch mehr?", bohrte der Richter bei der Verhandlung in Linz nach. "Bestimmt nicht."

Es war am 20. Dezember 2019 gegen 16.50 Uhr, als der Autofahrer auf der Hirschbacher Straße unterwegs war. In der Ortschaft Eckhartsbrunn in Hellmonsödt fuhr der 45-Jährige mit voller Wucht auf einen Traktor auf, dessen Beleuchtung aber nicht eingeschaltet war. Mit 100 Kilometern pro Stunde dürfte der Autofahrer dabei unterwegs gewesen sein, wie ein KfZ-Gutachter errechnete.

Auch Busfahrer wurde verletzt

Der Traktor wurde dadurch 30 Meter weit in eine Wiese katapultiert und völlig demoliert, der Traktorlenker so schwer verletzt, dass er im Spital an den Folgen des Unfalls verstarb. Direkt nach dem Zusammenstoß wurde der Kombi des 45-Jährigen noch gegen einen entgegenkommenden Bus geschleudert. Auch der Buschauffeur erlitt erhebliche Verletzungen.

"Es tut mir alles sehr leid. Wenn ich könnte, würde ich das Ganze ungeschehen machen", legte der Angeklagte ein reumütiges Geständnis ab. Sein Verteidiger betonte, sein Mandant habe Schmerzmittel genommen, die sich mit dem Alkohol nicht vertragen hätten. Zudem treffe den tödlich verunglückten Traktorfahrer eine "Teilschuld", weil dieser ohne Licht unterwegs gewesen sei. Der Beschuldigte sei unbescholten und auch als Raser nie negativ aufgefallen, sagte der Verteidiger.

Der Gutachter betonte, der Mann sei nicht auf Sicht gefahren. "Fahren auf Sicht dient der Unfallvermeidung." Das sah auch der Richter so und sprach eine zehnmonatige Haftstrafe aus, davon sieben auf Bewährung. Der Witwe und den beiden erwachsenen Kindern wurde Trauerschmerzensgeld zugesprochen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

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Autor
Robert Stammler
Redakteur Land und Leute
Robert Stammler

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