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Riskantes Überholmanöver führte zu Unfall auf der B124 in Tragwein

Von nachrichten.at, 10. August 2024, 09:20 Uhr
foto: volker weihbold einsatzübung tunnel bindermichl polizei einsatz rettung rk blaulicht berufsfeuerwehr linz
(Symbolbild) Bild: vowe

TRAGWEIN. Ein Radfahrer wurde verletzt, als er beim Abbiegen in Tragwein von einem überholenden Pkw erfasst wurde.

Ein 24-jähriger Mann aus dem Bezirk Freistadt fuhr am Freitag gegen 20 Uhr mit seinem Auto auf der B124 von Tragwein in Richtung Pregarten. Vor ihm befand sich ein 32-jähriger Radfahrer aus dem Bezirk Perg, der sich im Ortsteil Mistlberg in der Mitte der Fahrbahn einordnete, um nach links abzubiegen.

In diesem Moment setzte der 24-Jährige zu einem Überholmanöver an. Dabei kam es zur Kollision, bei der der Radfahrer stürzte und Verletzungen erlitt. Er wurde nach der Erstversorgung mit einem Rettungswagen ins Kepler Uniklinikum in Linz gebracht.

Ein Alkotest beim Autofahrer ergab einen Wert von 0,54 Promille, woraufhin ihm die Weiterfahrt untersagt und eine Anzeige erstattet wurde.

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15  Kommentare
15  Kommentare
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vahida_maglajlic (748 Kommentare)
am 10.08.2024 20:47

Wenn er zu blöd zum Überholen ist, dann soll er sofort seinen Führerschein abgeben. Natürlich fahren nicht alle Autofahrer so, aber jeder 100ste ganz sicher so mies.

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grannysmith (1.026 Kommentare)
am 10.08.2024 12:04

Geh bitte, Passt doch einfach ein bisschen mehr auf Euch gegenseitig auf!

Dann kommen alle sicherer zu Hause an

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espresso.perdue (784 Kommentare)
am 10.08.2024 10:34

Das war kein „riskantes“ Überholmanöver, sondern schlicht gesetzwidrig und strunzdumm!

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glingo (5.180 Kommentare)
am 10.08.2024 11:52

falsch!
Das ist ein Überholmanöver!
Nur weil der Überholvorgang im Bereich einer Kreuzung war ist es auch ein Überholvorgang.
Der Radfahrer darf auch nicht einfach abbiegen sondern muss sich nach hinten absichern das das Abbiegen möglich ist den der Autofaher hat Vorrang.
Handzeichen oder beim Auto blinken bedeutet nicht das ich einfach fahren darf.

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grannysmith (1.026 Kommentare)
am 10.08.2024 12:00

Überholen im Kreuzungsbereich ??

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glingo (5.180 Kommentare)
am 10.08.2024 12:04

Hat der Lenker eines Fahrzeugs seine Absicht, nach links abzubiegen, rechtzeitig angezeigt und sich davon überzeugt, dass niemand zum Überholen angesetzt hat, dann ist er nicht verpflichtet, unmittelbar vor dem Abbiegen nach links noch einmal den nachfolgenden Verkehr zu beobachten. Er darf vielmehr darauf vertrauen, dass ein nachfolgender Fahrzeuglenker dieses Manöver wahrnehmen, sich vorschriftsmäßig verhalten und ihn rechts überholen werde.

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glingo (5.180 Kommentare)
am 10.08.2024 12:13

Warum sollte ich nicht an einer Kreuzung überholen?
Wenn ich auf der Bundesstraße fahre überhole ich oft an einer Kreuzung ist ja nicht verboten.
Der Vorrang gilt ja auf beiden Spuren der auf die Bundesstraße auffährt muss das mit bedenken das auch zwei Autos aus einer Richtung kommen können.

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espresso.perdue (784 Kommentare)
am 10.08.2024 13:16

Soso, Überholen auf einer ungeregelten Kreuzung ist erlaubt? Seit wann das denn?

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muehlviertlerbua (1.092 Kommentare)
am 10.08.2024 15:59

Haben Sie in der Fahrschule geschlafen oder den Führerschein in der Lotterie gewonnen???

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vahida_maglajlic (748 Kommentare)
am 10.08.2024 20:58

Nicht sein Problem, es stirbt eh der Radfahrer. Ironie off.

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espresso.perdue (784 Kommentare)
am 10.08.2024 13:15

Soso, ein auf der Kreuzung überholendes Fahrzeug hat Vorrang, gegenüber einem Abbiegenden? Seit wann das denn?
Ob Handzeichen oder nicht, sobald sich der Radfahrer zur Fahrbahnmitte hin einreiht, ist von einer Abbiegeabsicht auszugehen.

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vahida_maglajlic (748 Kommentare)
am 10.08.2024 20:55

Unter "einordnen" verstehe ich eigentlich im Zusammenhang einen Linksabbiegestreifen. Aber selbst wenn sich der Radfahrer zur Fahrbahnmitte hin "eingeordnet" hätte ohne Linksabbiegestreifen, dann hat er das nach Formulierung im Artikel vorher klipp und klar optisch kommuniziert (arg. "einordnen"). Sonst wäre er einfach nur nach links gependelt oder ausgeschert im Sinne eines mehrdeutigen Verhaltens. Aber selbst in diesem Fall darf der Autofahrer nicht mehr einfach so überholen, weil anzunehmen ist, dass er sich ev. nicht nach den Verkehrsregeln verhalten wird. Wer in unklaren Situationen auf gut Glück Auto fährt, ist eine Gefahr für sich und die anderen Verkehrsteilnehmer!

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Hauptinvestor (40 Kommentare)
am 10.08.2024 09:42

Alko-Fahrer gehören ein Leben lang weggesperrt, es sind potentielle Mörder.

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Natscho (5.370 Kommentare)
am 10.08.2024 10:18

ungeduldige und cholerische Autofahrer auch

dieser dürfte das alles in sich vereinen

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vahida_maglajlic (748 Kommentare)
am 10.08.2024 21:02

Wenn er sein Leben lang Alko-Fahrer ist, ja. Ironie off. Aber natürlich, Alkohol und Bedienen gefahrengeneigter Maschinen und Geräte, das passt einfach gar nicht zusammen, die Reaktionszeit leidet, die Motorik...

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