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Lockdown an der Grenze: Was darf ich als Mühlviertler in Bayern noch tun?

Von Thomas Fellhofer   18.November 2020

Das Mühlviertel ist mit seiner Grenznähe zu Bayern ein Lockdown-Sonderfall. Viele in der Grenzregion stellen sich die Frage, welche Bestimmungen in Bayern für Österreicher gelten. Manch findiger Mühlviertler sucht – entgegen allen Warnungen – nach "Schlupflöchern".

Detlef Polay, der Sprecher des Corona-Krisenstabs des österreichischen Innenministeriums, erklärte die Situation auch in deutschen Medien.

Dürfen Österreicher zum Einkaufen eigentlich nach Bayern einreisen?

Ja, aber: Als Österreicher darf man auch in Deutschland nur in den Supermarkt gehen und Dinge für den täglichen Bedarf einkaufen. Einzelhandelsgeschäfte wie etwa für Bekleidung oder Sportartikel seien zwar für „Grenzgänger“ verlockend, weil diese derzeit in Österreich nicht geöffnet sind, nach der österreichischen Verordnung sei dies aber auch im Ausland nicht gestattet.

Der rechtliche Pferdefuß: Geht ein Mühlviertler in einem Sportgeschäft oder eine Bekleidungsboutique jenseits der Grenze einkaufen, könne ihn in Deutschland niemand daran hindern. Dort sind ja die Läden offen und man habe keine Möglichkeit, gegen den österreichischen Kunden vorzugehen. Aber: Wird ein Österreicher mit offensichtlich eben gekaufter Ware im Kofferraum erwischt, könnte er trotzdem Probleme bekommen. Er wird bei den Bezirksbehörden angezeigt. Dazu habe das Landespolizeikommando Oberösterreich verstärkte Kontrollen im Land angekündigt.

Wie sieht es jetzt mit Dienstleistungen im Ausland aus? Darf ein Mühlviertler in Bayern zum Friseur?

Das ist grundsätzlich nicht erlaubt. Weil nach der geltenden Verordnung Friseure, aber auch Kosmetikstudios, behördlich geschlossen wurden und ein Österreicher laut Corona-Verordnung auch seine Wohnung für einen Friseurbesuch nicht verlassen darf, kann er freilich auch in Bayern nicht zum Haareschneiden gehen. Natürlich gilt das Nämliche wie beim Einkaufen im Sport- oder Spielwarengeschäft: In Deutschland kann niemand Herrn oder Frau Österreicher belangen. Allerdings: Wird er in Österreich von der Polizei kontrolliert, muss er glaubhaft darlegen, warum er das Haus verlassen hat.

Dürfen sich denn nun Familienangehörige gegenseitig besuchen?

Das ist natürlich möglich, wenn es sich um enge Familienangehörige oder gar den Lebenspartner handelt. Die Bundesregierung appelliert aber klar an alle in Österreich, möglichst überhaupt niemanden zu treffen. Eine Ausnahme wird selbstverständlich für die Betreuung „unterstützungsbedürftiger Personen sowie die Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten“ gemacht. Will heißen: Minderjährige Kinder dürfen ihre Eltern besuchen, wenn sie nicht bei diesen wohnen. Hier wird laut der Passauer Neuen Presse auch wieder die bayerische Einreise-Verordnung schlagend: Man kann sich 24 Stunden in Österreich aufhalten, ohne einen Corona-Test vorlegen zu müssen. Größere Familientreffen sind aber nicht erlaubt. Erlaubt ist aber auch der Kontakt zu den Großeltern, sofern es sich bei diesen um enge Bezugspersonen handelt. Familienfeiern sind nicht zulässig. Diese Regeln gelten laut Ministerium auch für Österreicher, die jemanden in Deutschland besuchen wollen.

Darf jemand, der in Bayern wohnt, eigentlich nach Österreich zum Einkaufen oder Tanken?

Ja. Einkaufen und Tanken fallen unter den Punkt „Deckung der Grundbedürfnisse“ und sind somit weiterhin erlaubt, sowohl für Österreicher als auch für Deutsche.

Handel und Dienstleistungen in Österreich gesperrt

Das Betreten und Befahren des Kundenbereichs von Betriebsstätten des Handels und von Dienstleistungsunternehmen einschließlich Freizeiteinrichtungen (dazu zählen u. a. Theater, Konzertsäle, Kinos, Museen, Bäder, Tanzschulen, Casinos, Schaustellerbetriebe etc.) ist untersagt. Weiterhin dürfen Kundenbereiche von nicht körpernahen Dienstleistungsbetrieben aufgesucht werden (Kfz-Werkstätten, Versicherungen, Putzereien, Änderungsschneidereien, etc.). Geschlossen bleiben Betriebe, die körpernahe Dienstleistungen anbieten (z. B. Friseursalons, Nagelstudios, Piercingstudios, Massagestudios – Ausnahme: medizinische Zwecke). Alles, was in Österreich nicht erlaubt ist, sollen Österreicher auch im Ausland tunlichst unterlassen.

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