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Grünes Licht für Kiesgrube: Gemeinde Feldkirchen/D. verzichtet auf die Revision

Von (fell)   14.Februar 2019

Ein monatelanges Tauziehen um die geplante Schottergrube der Firma Hans Arthofer in Feldkirchen hat ein Ende. Weil die Marktgemeinde Feldkirchen, die wie berichtet Bedenken gegen die neue Schottergrube hegt, am Landesverwaltungsgericht abgeblitzt ist, steht nun dem Schotterabbau nichts mehr im Wege. Dies deshalb, weil Bürgermeister Franz Allerstorfer in einem Schreiben an die Gemeindebürger klarstellte, dass die Gemeinde keine weiteren Rechtsmittel mehr in Anspruch nehmen wird. "Die geringen Erfolgsaussichten einer Revision und die damit verbundenen Kosten bringen uns zusammenfassend zur Entscheidung, das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes zur Kenntnis zu nehmen und keine Revision beim Verwaltungsgerichtshof einzubringen. Bei aller Enttäuschung über den Ausgang der Verwaltungsverfahren müssen wir unseren Blick nach vorne, in eine gute, gemeinsame Zukunft für unsere Gemeinde richten", schreibt er. Eine solche Revision wäre per Gesetz noch bis 20. Februar möglich.

Gemeinde erhob Einspruch

Schon am 24. Mai 2018 wurde der Firma Hans Arthofer mittels Bescheides die montanrechtliche, wasserrechtliche und naturschutzrechtliche Bewilligung zum Neuaufschluss einer Kiesgrube auf firmeneigenem Grund in der Marktgemeinde Feldkirchen an der Donau erteilt. Gegen den montanrechtlichen sowie den wasserrechtlichen Bescheid gab es seitens der Marktgemeinde Feldkirchen an der Donau eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht. Am 18. Dezember des Vorjahres kam es dann am Landesverwaltungsgericht zu einer mündlichen Verhandlung, in der sämtliche Einwände abgehandelt wurden. Die Schwerpunkte dieser Verhandlung waren die Trinkwasserversorgung der Gemeinde, eine angebliche Umgehung der UVP-Pflicht seitens der Firma Arthofer sowie die Zufahrt in die Kiesgrube über die Bergheimer Straße.

Alle Punkte abgewiesen

Das Landesverwaltungsgericht kam zu dem Schluss, dass die Beschwerde in allen Punkten abzuweisen war, und das Urteil fiel zugunsten der Firma Hans Arthofer aus.

Der Bürgermeister müsse die neue Faktenlage zwar akzeptieren, äußerte jedoch im Schreiben an seine Bürger auch Bedenken: "So bleibt die Sorge, dass mit der nun vorliegenden Genehmigung der erste und entscheidende Schritt zu einem späteren großflächigen Abbau auf einer Fläche von mehr als 40 Hektar bzw. für mehrere Jahrzehnte Abbautätigkeit gemacht wurde." Dass die Möglichkeiten, einen Standort für den Trinkwasserbrunnen zu finden, eingeschränkt seien, sei ebenfalls nun ein zusätzliches faktisch gegebenes Erschwernis für die Gemeinde. "Deshalb würden wir das Angebot der Firma Arthofer, uns bei der Standortsuche behilflich sein zu wollen, gerne annehmen", schreibt er. 

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28. März 2024